Artikel 90 Aussetzung der Zahlungsfrist im Falle von Waren, die eingezogen, zerstört bzw. vernichtet oder zugunsten der Staatskasse aufgegeben werden sollen (Artikel 108 Absatz 3 Buchstabe b des Zollkodex) Die Zollbehörden setzen die Frist für die Entrichtung des der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags aus…
Artikel 91 Aussetzung der Zahlungsfrist im Falle einer durch Verstoß entstandenen Zollschuld (Artikel 108 Absatz 3 Buchstabe c des Zollkodex) (1) Die Zollbehörden setzen die Frist für die Entrichtung des der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags durch die in Artikel 79 Absatz 3 Buchstabe a…
9.8. Vollstreckungsbescheid vor Ablauf einer Zahlungsfrist (§ 217 Abs. 6 BAO) Rz 973: Die Abgabe kann in den Fällen des § 217 Abs. 6 BAO vollstreckt werden, obwohl die Verpflichtung zur Entrichtung des Säumniszuschlages hinausgeschoben ist. Die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages besteht nur hinsichtlich des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 9. Februar 2022 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 31. Jänner 2022 betreffend Zahlungserleichterungen § 212 BAO 2022 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Beschwerdesache Dr. Wolfgang A., Adresse, vertreten durch Riegler & Kerschbaum Steuerberatungs GmbH, Schildbach 111, 8230 Hartberg, über die Beschwerde des Abgabepflichtigen vom 19. Jänner 2014 gegen den Bescheid des Finanzamt Wien…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des N.N., Adresse1, vertreten durch Dkfm. DDr. Wilhelm Kryda, Steuerberater & Wirtschaftsprüfer, 1170 Wien, Jörgerstraße 37, vom 12. Juni 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 10. Juni 2013 betreffend Zahlungserleichterung gemäß…
…bei der Abgabenbehörde erster oder zweiter Instanz eingebracht werden. Spätestens gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag hat der Antragsteller die versäumte Handlung nachzuholen (§ 308 Abs. 3 BAO). Die Wiedereinsetzungsmöglichkeit besteht auch bei Zahlungsfristen (Ritz, BAO², § 308 Tz 5). Im gegenständlichen Fall wurde die Frist zur Entrichtung der…
…bzw. Art. 27 UZK dar. Spruchpunkt II. wiederum enthalte lediglich eine Aussage über die Zahlungsfrist des Art. 108 UZK bereits mitgeteilter Abgabenbeträge, es handle sich daher um eine Zahlungsaufforderung, der keine normative Qualität zukommt. Gegen dieses Erkenntnis hat die Bf mit Eingabe vom 19. März…
…hat. Die belangte Behörde hat daher zu Recht (auch) die Bf als Steuerschuldnerin in Anspruch genommen. Die mit Spruchpunkt II. des angefochtenen Bescheides vorgenommene Festsetzung der Zahlungsfrist erfolgte daher zu Recht. Betreffend die Stellungnahme der Beschwerdeführerin vom 15. Juli 2024 bedurfte es keiner Erwägungen. Denn…
…bzw. Art. 27 UZK dar. Spruchpunkt II. wiederum enthalte lediglich eine Aussage über die Zahlungsfrist des Art. 108 UZK bereits mitgeteilter Abgabenbeträge, es handle sich daher um eine Zahlungsaufforderung, der keine normative Qualität zukommt. Gegen dieses Erkenntnis hat die Bf mit Eingabe vom 19. März…
…und damit nach Ablauf der in § 50 Abs. 6 VStG festgelegten Zahlungsfrist von zwei Wochen. Die Vorgangsweise der belangten Behörde erweist sich daher - wie sich aus den vorstehenden Ausführungen ergibt - als rechtskonform. Zur Strafhöhe ist anzumerken: Gemäß § 19 Abs. 1 VStG ist die Grundlage für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache BF, betreffend die Beschwerde vom 24.10.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Gmunden Vöcklabruck vom 10.10.2016 zu StNr, mit dem von der Umsatzsteuer 07/2016 gemäß…
…Da der Bw somit de facto stillschweigend eine Stundung im Rahmen der beantragten Zeit gewährt wurde, ist das gegenständliche Begehren wegen mangelndem Rechtsschutzinteresse infolge Ablaufs der Zahlungsfrist als gegenstandslos zu betrachten, weshalb spruchgemäß zu entscheiden war. Das Zahlungserleichterungsansuchen wäre aber auch bei Nichtablauf der beantragten…
…Abs. 3 BAO Einbringungsmaßnahmen bis zur Erledigung des Ansuchens nicht eingeleitet werden; dies gilt nicht, wenn es sich bei der Zahlungsfrist um eine Nachfrist gemäß § 212 Abs. 3 erster oder zweiter Satz BAO handelt. Am 16.8.2018 wurde ein Zahlungserleichterungsansuchen mit dem Ersuchen, für…
…der UVA 12/2006) verrechnet sowie der Restbetrag der Umsatzsteuer 2/2007 einbezahlt worden, sodass danach das Finanzamtskonto ausgeglichen gewesen wäre. Allerdings sei durch eine Umsatzsteuersonderprüfung für den Zeitraum 2-12/2006 am 8. März 2007 (mit Zahlungsfrist 16. April 2007, rückwirkend mit Fälligkeit 15…
…2007, somit unter voller Ausnutzung der dreitägigen Respirofrist, die am 21.5.2007 endete, veranlasst. Durch diese missbräuchliche Verwendung der Respirofrist als zusätzliche Zahlungsfrist trifft die Berufungswerberin ein grobes Verschulden an der eingetretenen Säumnis, sodass eine auf § 217 Abs. 7 BAO gestützte Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der H GmbH, Adresse, vertreten durch X, Adresse1, vom 12. September 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wels vom 11. August 2003, mit dem zwei Säumniszuschläge in Höhe von insgesamt 623,83 € festgesetzt wurden, entschieden: Die…
… 212 Abs. 2 zweiter Satz eingebracht, so dürfen Einbringungsmaßnahmen bis zur Erledigung des Ansuchens nicht eingebracht werden; dies gilt nicht, wenn es sich bei der Zahlungsfrist um eine Nachfrist gemäß § 212 Abs. 3 erster oder zweiter Satz handelt. § 212 BAO Abs. 3 BAO setzt die…
…zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Mit Bescheid vom 09.11.2021 setzte das Finanzamt einen ersten Säumniszuschlag in Höhe von € 3.126,66 fest, da die Umsatzsteuer 08/2021 mit einem Betrag von € 156.332,94 nicht bis 04.11.2021 (Zahlungsfrist gemäß § 210 Abs…
…Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da die zu lösende Rechtsfrage (Bewilligung von Ratenzahlungen nach Ablauf der beantragten Zahlungsfrist) durch die Rechtsprechung des VwGH - wie oben zitiert - geklärt ist, liegen…