…Ein Verbot an den Gemeinschuldner oder dessen organschaftlichen Vertreter, mit Stellen des Konkursantrages jegliche Zahlungen einzustellen, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. Vielmehr hat der Gemeinschuldner unter Beachtung der Gläubigergleichbehandlung den Betrieb bis zur Konkurseröffnung fortzuführen (vgl. etwa Dellinger in Konecny/Schubert, Insolvenzgesetze19, Rz 22ff…
…klar festgelegt: "Zum Nachweis der Gläubigergleichbehandlung im Hinblick auf die am Ende des Beurteilungszeitraumes unberichtigt gebliebenen Zuschlagsverbindlichkeiten hat der Vertreter jedenfalls die insgesamt fälligen Verbindlichkeiten im Beurteilungszeitraum sowie die im Beurteilungszeitraum darauf geleisteten Zahlungen nachvollziehbar darzustellen und zu belegen." "Die Grundsätze für die Ermittlung des…
…schuldhafterweise nicht nachgekommen (vgl. VwGH 23.4.1998, 95/15/0145 und 19.3.2003, 2002/16/0168). Nachweise einer erfolgten Gläubigergleichbehandlung (für das Fehlen einer diesbezüglichen Pflichtverletzung) habe der Bf. im Zuge des Haftungsvorverfahrens nicht erbracht. Es stehe somit fest, dass er der Verpflichtung…
…aber anlässlich der Räumung des Geschäftslokales verschwunden seien. Die komplette Zahlungseinstellung sei jedenfalls mit Ende Juni 2010 erfolgt und es sei eine große Zahl von Gläubigern bereits ab Anfang 2010 nicht mehr bedient worden. Mit nunmehr angefochtenem Bescheid vom 23. August 2011 wurde der Bw…
…Zug-um-Zug Geschäfte zur Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit bei sonstiger Zahlungseinstellung zu einer Ungleichbehandlung der Abgabenbehörde gegenüber anderen Gläubigern geführt hat, keine Entscheidungsrelevanz zu. Dennoch wird dazu informativ auf die ständige Rechtsprechung des VwGH zu verwiesen, dass sich der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung auch auf Zahlungen…
…Nachweis über eine Gläubigergleichbehandlung geben kann. VwGH 29.1.2014, 2012/08/0227: Der im Hinblick auf die Gläubigergleichbehandlung zu beurteilende Zeitraum endet spätestens mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens; er endet bereits früher mit der Beendigung der Vertreterstellung oder auch mit einer früheren allgemeinen Zahlungseinstellung. …
…und Materiallieferungen bezahlt, nicht aber auch Abgaben). Der im Hinblick auf die Gläubigergleichbehandlung zu beurteilende Zeitraum endet spätestens mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens; er endet bereits früher mit der Beendigung der Vertreterstellung oder auch mit einer früheren allgemeinen Zahlungseinstellung (VwGH 29.1.2014, 2012/08…
…Außerdem sind alle verfügbar gewesenen liquiden Mittel (Bargeld und offene Forderungen) anzugeben bzw. gegenüber zu stellen. Für den Nachweis der quotenmäßigen Erfüllung der Gläubigergleichbehandlung ist eine rechnerische Darstellung vorzulegen. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es Aufgabe des Vertreters, im Verwaltungsverfahren allfällig vorliegende Gründe aufzuzeigen…
…und keine Altverbindlichkeiten mehr bezahlt worden, wird darauf hingewiesen, dass sich der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung auch auf Zahlungen bezieht, die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes erforderlich sind. Eine Privilegierung von Gläubigern kann daher auch in der Barzahlung von Wirtschaftsgütern (Zug-um-Zug-Geschäfte) bestehen (VwGH 27…
…zu entrichten gewesen wäre (vgl. VwGH 2.7.2015, 2013/16/0220). Dabei kommt es für den Nachweis der Gläubigergleichbehandlung nicht nur auf die liquiden Mittel zum Fälligkeitstag an, die den an diesem einen Tag jeweilig fälligen Verbindlichkeiten gegenüberzustellen sind, weil eine derartige Betrachtung für…
…§ 9 Rz 27). Der im Hinblick auf die Gläubigergleichbehandlung zu beurteilende Zeitraum endet spätestens mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens; er endet bereits früher mit der Beendigung der Vertreterstellung oder auch mit einer früheren allgemeinen Zahlungseinstellung (VwGH 29.1.2014, 2012/08/0227). Der Verwaltungsgerichtshof anerkannte…
…Verbindlichkeiten. Auf dem Vertreter lastet auch die Verpflichtung zur Errechnung einer entsprechenden Quote und des Betrages, der beianteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen der Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre. Eine Betrachtung der Gläubigergleichbehandlung hat zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt zu erfolgen (vgl. das erwähnte VwGH Erkenntnis vom 24. Jänner…
…schuldhafterweise nicht nachgekommen ist. Der Beschwerdeführer bringt in seiner Beschwerde vor, dass er sämtliche Gläubiger gleich behandelt hätte. Um den Gläubigergleichbehandlungsnachweis erbringen zu können, müsse die Behörde die haftbar gemachten Rückstände jedoch aufgliedern. Dieser Argumentation muss entgegengehalten werden, dass der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 1…
…habe die Liquiditätsaufstellung eine Quotenberechnung zu enthalten. Die Liquiditätsaufstellung samt Quotenberechnung müsse für die Behörde rechnerisch nachvollziehbar und aussagekräftig sowie durch entsprechende Unterlagen belegt sein. Laut ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes beziehe sich der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung auch auf Zahlungen, die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes erforderlich…
…einer allgemeinen Zahlungseinstellung definiert und auch im Erkenntnis vom 07.10.2015, Ra 2015/08/0040, betreffend Beitragshaftung nach § 67 Abs. 10 ASVG unter Verweis auf das zuvor zitierte Erkenntnis eine Zeitraumbetrachtung zulässt, hat bei der Haftung nach § 9 BAO eine Betrachtung der Gläubigergleichbehandlung zum…
… 80 ff. BAO für die Abgabenart Umsatzsteuer dann gegeben sei, wenn keine Gläubigergleichbehandlung stattgefunden habe. Im konkreten Fall sei keine Ungleichbehandlung der Gläubiger erfolgt. Dazu werde ausgeführt, dass im Rückstandsausweis für die Abgabenart Umsatzsteuer für den Zeitraum 11/2012 bis 10/2013 eine Abgabenschuldigkeit in…
…der Zug-um-Zug Geschäfte zur Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit bei sonstiger Zahlungseinstellung zu einer Ungleichbehandlung der Abgabenbehörde gegenüber anderen Gläubigern geführt habe, keine Entscheidungsrelevanz zu. Vollständigkeitshalber wird dazu informativ auf die ständige Rechtsprechung des VwGH verwiesen, dass sich der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung auch auf Zahlungen…
…von der F.L Cons. GMBH ihre Bedenken mit der Behauptung zerstreut würden, dass die Zahlungseinstellung selbstverständlich rechtlich gedeckt sei. Schließlich habe man die in den Monaten Juli und August 2007 fälligen Abgaben nicht mehr bezahlt. Dabei sei jedoch zu bedenken, dass sich die Verbindlichkeiten…
…4/2010 und der Konkurseröffnung seien keine Zahlungen mehr geleistet worden, stellt ein solches Vorbringen nicht dar. Aus einer Zahlungseinstellung folgt nämlich keineswegs zwingend das gänzliche Fehlen liquider Mittel. 2.7. Die im Vorlageantrag enthaltene Behauptung, es habe keine Ungleichbehandlung von Gläubigern der Primärschuldnerin stattgefunden…
…Finanzamt Linz selbst eine utopisch hohe, absolut unfinanzierbare Nachforderung an die GmbH herangetragen habe, wäre praktisch Zahlungsunfähigkeit eingetreten und sei eine gänzliche Zahlungseinstellung nunmehr ebenfalls gegenüber allen Gläubigern erfolgt, also bei weiterhin strenger Gläubigergleichbehandlung. Es sei unerklärlich und unzutreffend, wieso das Finanzamt Linz gemäß Bescheidbegründung…