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104 902 Treffer479 msnur geltende Fassungen
UFSG RV/0085-G/02Einbeziehung einer Wohnkostenbeihilfe nach § 25 Abs.1 Z4 ZivildienstG 1986 in die Umrechnung nach § 3 Abs.2 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2003

…dass es sich bei den der Abgabenbehörde szt. bekannt gegebenen Bezügen des Bw. nach dem ZivildienstG zur Gänze um eine "Wohnkostenbeihilfe" gehandelt habe.   Über die Berufung wurde erwogen: § 3 Abs 1 Z 23 ESTG 88 stellt die Bezüge der Zivildiener nach dem ZivildienstG 1986…

UFSW RV/1673-W/07Mietzinsbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2007

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw.,vom 17. Jänner 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 21/22vom 15. Jänner 2007 betreffend Mietzinsbeihilfe (§ 107 EStG 1988) entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben, die Mietzinsbeihilfe beträgt € 2,55. Entscheidungsgründe Mit…

UFSW RV/0858-W/07Sind nach Maßgabe der Wohnbauförderungsgesetze der Länder ausbezahlte Wohnbeihilfen bei der Bemessung der Mietzinsbeihilfe auch dann in Abzug zu bringen, wenn den Zahlungen rückwirkend die Rechtsgrundlage entzogen wurde ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2007Teil 2/2

den Zeitraum Oktober 2004 bis März 2005 aufgrund des beim UVS - Wien konkret angefochtenen Bescheides der MA 50 vom 24. August 2004 erhalten hat (und nur diesen) rückwirkend die Rechtsgrundlage entzogen wurde. Nicht nachvollziehbar ist hingegen das Vorbringen, wonach durch den angeführten UVS - Bescheid die…

UFSW RV/1881-W/05Unterhaltsanspruch eines verheirateten Kindes während der Ableistung des Präsenzdienstes durch den Ehegatten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2012

…das dürften Sie nicht zählen, da andere 606 € Studienbeihilfe im Monat erhalten und 8000€ im Jahr zusätzlich verdienen. Ansonsten habe ich Familienunterhalt in Höhe von 477,25 € und Wohnkostenbeihilfe in Höhe von 190,90 € vom Bundesheer. ... " Über Ersuchen des Finanzamtes vom 20…

UFSW RV/1747-W/10Abzugsfähige Kosten für doppelte Haushaltsführung, insbesondere einer zweckentsprechenden Wohnung am Beschäftigungsort
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Donau WP und StB Kanzlei, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 1060 Lehargasse 1, Wien, vom 24. April 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 11. April…

UFSW RV/1381-W/03Keine Mietzinsbehilfe bei freier Vereinbarung des Mietzinses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.04.2004

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf betreffend Abweisung des Antrages vom 16. Mai 2003 betreffend Gewährung einer Mietzinsbeihilfe entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…

UFSW RV/0458-W/08Doppelte Haushaltsführung, zweckentsprechende Wohnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Ernst&Young Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfung GmbH, 1220 Wien, Wagramerstraße 19, vom 16. Oktober 2007 und 14. Jänner 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom…

UFSW RV/1940-W/10Mietzinsbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der H, Wien, vom 28. April 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 8., 16. und 17. Bezirk, vertreten durch Adir Eckhard Mold, vom 20. April 2010 betreffend Mietzinsbeihilfe - Gewährung (§ 107 EStG 1988) 2010 entschieden: Der…

BFG RV/7103420/2016Nichtabzugsfähigkeit von Kosten für doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten im Sinn des § 16 EStG 1988 wegen Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort nach Tschechien!
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.12.2017Teil 2/2

Im Übrigen ist auf die sprachwissenschaftliche Bedeutung der Geburtsstadt der Bf.-Gattin zu verweisen, zumal Prag für das PRAGER DEUTSCH und die deutschsprachigen Werke der in Prag geborenen Schriftsteller a) (Journalist & Reporter) Egon Erwin Kisch, b) (Theater- und Musikkritiker, Förderer der Komponisten Leoš Janáček und…

UFSW RV/0371-W/06Es besteht kein Anspruch auf Mietzinsbeihilfe, wenn das wirtschaftliche Einkommen die in § 107 Abs. 6 EStG 1988 maßgebliche Einkommensgrenze übersteigt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.03.2006

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., W., F.straßeX, vom 8. April 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20, vertreten durch ADir. Herbert Pablée, vom 10. März 2005, betreffend die Gewährung einer Mietzinsbeihilfe (§ 107 EStG 1988) ab dem 1…

UFSW RV/3120-W/10Abzugsfähige Kosten für doppelte Haushaltsführung, insbesondere einer zweckentsprechenden Wohnung am Beschäftigungsort
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2011

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Donau Wirtschaftsprüfungs- und SteuerberatungsGmbH, 1060 Wien, Lehargasse 1, vom 20. April 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 16. April 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung…

UFSW RV/2330-W/07Höhe der Wohnungskosten für zweckentsprechende Wohnung bei doppelter Haushaltsführung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.03.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des M.,vom 6. April 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 12. März 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der Bescheid betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 wird abgeändert…

UFSW RV/2900-W/06Keine Mietzinsbeihilfe, wenn die maßgebliche Einkommensgrenze überschritten wird
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.10.2007

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der R, 1160 Wien, SGasse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17betreffend Mietzinsbeihilfe - Gewährung (§ 107 EStG 1988) 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe   Die Berufungswerber (Bw…

UFSG RV/0689-G/05Sachbezug für eine Dienstwohnung als Aufwand für die doppelte Haushaltsführung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.06.2006

  Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 18. Juli 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 17. Juni 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die getroffenen Feststellungen sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt…

UFSF RV/0123-F/10Doppelte Haushaltsführung, Wohnungsgröße, Mietkostenhöhe, Zweckentsprechung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.11.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der bw, vertreten durch vt, vom 10. Februar 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes k vom 14. Jänner 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und…

LStR 2002 Rz 1053.3.24 Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz (§ 3 Abs. 1 Z 22 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…1 Z 22 EStG 1988) Rz 105: Nach dieser Bestimmung werden steuerbefreit: Die Bezüge der Soldaten nach dem 2. (Bezüge), 3. (Sachleistungen und Aufwandsersatz), 5. (Familienunterhalt und Wohnkostenbeihilfe) und 7. (Sonderbestimmungen) Hauptstück des Heeresgebührengesetzes (HGG) 2001, BGBl. I Nr. 31/2001, ausgenommen Leistungen eines Härteausgleiches…

UFSW RV/1803-W/07Doppelte Haushaltsführung und zweckentsprechende Wohnungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.08.2007

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Donau WP&Stb GmbH, Steuerberater, 1060 Wien, Lehargasse 1,vom 24. April 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 11. April 2007 betreffend Einkommensteuer…

BFG RV/7101271/2018Keine Familienbeihilfe, wenn kein Studienerfolg aus dem vorangehenden Studienjahr und eine Berufsausbildung nur in Form von Abendkursen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.08.2018

…1.2017 den Zivildienst. Lt. dem von der Bf. dem Bundesfinanzgericht vorgelegten Bescheid des Heerespersonalamtes vom 18.5.2016 wurden ihm für diesen Zeitraum Familienunterhalt i.H. von € 709,56 und Wohnkostenbeihilfe i.H. von € 236,52, jeweils monatlich, zuerkannt. Beide Leistungen waren…

UFSG RV/0613-G/08Doppelte Haushaltsführung: Kosten für eine zweckentsprechende Wohnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.06.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vom 3. Dezember 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 23. November 2007 betreffend Einkommensteuer für den Zeitraum 2005 und 2006 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Als Kosten für die doppelte Haushaltsführung…

LStR 2002 Rz 10041–1011942.5.2 § 3 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…iSd § 8 Abs. 1 Zivildienstgesetz ausbezahlt, sie ist jedoch von diesem zur Gänze dem Zivildienstpflichtigen auszubezahlen (ebenso wie ein allfälliger weiterbezahlter Familienunterhalt und eine Wohnkostenbeihilfe). Da es sich um die Förderung eines Dienstverhältnisses nach Abschluss des Zivildienstes handelt, liegen auch keine gemäß § 3 Abs. 1…