…einen für sich selbstständigen Organismus bildet, unabhängig von anderen Betrieben des Unternehmens nach Art eines selbstständigen Unternehmens betrieben wird und auch nach Außen hin ein selbstständiges, in sich geschlossenes Wirtschaftsgebilde darstellt. Randzahlen 2054 bis 2060: derzeit frei. 12.8. Auflagen bei Bewilligung nach § 12 Abs…
… Kastner, Grundriss des österreichischen Gesellschaftsrechts, 5. Auflage, 133). Maßgebend ist dabei, dass das Wirtschaftsgebilde nach außen weiterhin als derselbe Unternehmer auftritt (vgl. Kranich/Siegl/Waba, UStG 1972, § 3 Anm 477 ff). Da aber im gegenständlichen Fall nur ein Gesellschafter verblieben ist, gilt die OEG als…
…umfasst - ähnlich dem ertragsteuerlichen Teilbetrieb - jeden für sich lebensfähigen Organismus, der unabhängig von den anderen Geschäften des Unternehmers betrieben wird und auch nach außen hin ein selbständiges, in sich abgeschlossenes Wirtschaftsgebilde darstellt (VwGH 17.11.1983, 83/15/0053). Im konkreten Fall ist es unstrittig…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache MM, vertreten durch Stb1, gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Linz vom 6.9.2012 zu StNr. 000/0000, mit dem der Beschwerdeführer gemäß §§ 9, 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der Firma…
…Unternehmen (§ 2 UStG 1994) 2.1. Begriff des Unternehmers 2.1.1. Allgemeines Rz 181: Unternehmer kann jede natürliche Person und jedes Wirtschaftsgebilde sein, das nachhaltig, selbstständig gegen Entgelt Leistungen erbringt und nach außen hin in Erscheinung tritt (Maßgeblichkeit des Außenverhältnisses). Nicht erforderlich ist Beteiligung…
…zwei verschiedene Unternehmer, zwischen denen als Leistungsaustausch zu beurteilende Rechtsgeschäfte über Warenlieferungen abgeschlossen wurden. Die ungarischen Gesellschaften sind nämlich als Wirtschaftsgebilde erkennbar selbständig nach außen in Erscheinung getreten (zB als Pächter der in Rede stehenden landwirtschaftlichen Ackerflächen, als Partei in behördlichen Verfahren, als Auftraggeber von…
…dass es eine Unternehmereigenschaft kraft Rechtsform grundsätzlich nicht gibt. In Übereinstimmung mit der Judikatur geht auch das BMF davon aus, dass Unternehmer nur jede natürliche Person oder jedes Wirtschaftsgebilde sein kann, das nachhaltig, selbständig gegen Entgelt Leistungen erbringt und nach außen hin in Erscheinung tritt…
…dass es eine Unternehmereigenschaft kraft Rechtsform grundsätzlich nicht gibt. In Übereinstimmung mit der Judikatur geht auch das BMF davon aus, dass Unternehmer nur jede natürliche Person oder jedes Wirtschaftsgebilde sein kann, das nachhaltig, selbständig gegen Entgelt Leistungen erbringt und nach außen hin in Erscheinung tritt…
…sind im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG 1994 auszulegen (vgl. UStR 2000 Rz 181). Unternehmer kann jede natürliche Person und jedes Wirtschaftsgebilde sein, das nachhaltig, selbstständig gegen Entgelt Leistungen erbringt und nach außen hin in Erscheinung tritt (Maßgeblichkeit des Außenverhältnisses). Nicht erforderlich ist die…
…umfasst - ähnlich dem ertragsteuerlichen Teilbetrieb - jeden für sich lebensfähigen Organismus, der unabhängig von den anderen Geschäften des Unternehmers betrieben wird und auch nach außen hin ein selbständiges, in sich abgeschlossenes Wirtschaftsgebilde darstellt (VwGH 17.11.1983, 83/15/0053). Im konkreten Fall ist es unstrittig…
…umfasst - ähnlich dem ertragsteuerlichen Teilbetrieb - jeden für sich lebensfähigen Organismus, der unabhängig von den anderen Geschäften des Unternehmers betrieben wird und auch nach außen hin ein selbständiges, in sich abgeschlossenes Wirtschaftsgebilde darstellt (VwGH 17.11.1983, 83/15/0053). Im konkreten Fall ist es unstrittig…
…nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen fehle oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig werde. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes könne Unternehmer jede natürliche Person und jedes Wirtschaftsgebilde sein, das nachhaltig, selbständig gegen Entgelt Leistungen erbringe und…
…Gemäß § 2 Abs 1 UStG 1994 ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausübt. Unternehmer iS des UStG kann jedes selbständige Wirtschaftsgebilde sein, das nachhaltig gegen Entgelt Leistungen ausführt und nach außen hin in Erscheinung tritt. Die Unternehmereigenschaft von Zusammenschlüssen ist gegeben, wenn sie…
…auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehle oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig werde. Unternehmer könne jede natürliche Person und jedes Wirtschaftsgebilde sein, das nachhaltig, selbstständig gegen Entgelt Leistungen erbringe und nach außen hin in Erscheinung treten würde. Auch Personengesellschaften und juristische…
…besitzt jedes Gebilde, das als solches Leistungen im umsatzsteuerlichen Sinn erbringt. Unternehmer ist derjenige, der die Leistung im eigenen Namen erbringt bzw in dessen Namen die Leistung erbracht wird. Unternehmer kann jede natürliche Person und jedes Wirtschaftsgebilde sein, das nachhaltig, selbstständig gegen Entgelt Leistungen erbringt…
…ausübt. Gewerblich und beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, wenn auch die Absicht, Gewinn zu erzielen fehlen sollte. Unternehmen ist somit jede natürliche Person oder jedes Wirtschaftsgebilde, das nachhaltig, selbständig gegen Entgelt Leistungen erbringt und nach außen hin in Erscheinung tritt (Maßgeblichkeit…
…eines in der Gliederung des Unternehmens gesondert geführten Betriebes im ganzen angenommen werden. Ein solcher Betrieb liegt nach der Rechtsprechung des VwGH vor, wenn er für sich allein ein lebensfähiges Wirtschaftsgebilde darstellt, das nach Art eines selbständigen Unternehmens geführt wird. Das ist dann der Fall…
…Rechtsfähigkeit Unternehmereigenschaft zukommen. Unternehmer im Sinn des § 2 Abs. 1 UStG könne nämlich jede natürliche Person und jedes Wirtschaftsgebilde sein, das nachhaltig, selbstständig, gegen Entgelt Leistungen erbringe und nach außen hin in Erscheinung trete. Zivilrechtliche Rechts- oder Geschäftsfähigkeit sei nicht erforderlich (vgl. dazu auch BFG…
…die Liegenschaft untervermietet werden darf. 8. Es fehlt jegliche Klausel über das Betretungsrecht des Vermieters. 9. Es fehlt jegliche Klausel über die Haftung für Schäden. Unternehmer iSd. § 2 UStG 1994 kann jede natürliche Person und jedes Wirtschaftsgebilde sein, das nachhaltig, selbständig gegen Entgelt Leistungen erbringt…
…verwendet werden würden, dann könne ein Verwendungseigenverbrauch vorliegen. Ob eine Verwendung bloß vorübergehend erfolge, sei eine Tatfrage, die anhand der objektiven Gesamtumstände zu beurteilen sei. Nur natürliche Personen und Wirtschaftsgebilde, die unter den Unternehmerbegriff des § 2 UStG 1994 fielen, könnten einen Entnahmeeigenverbrauch tätigen. Die Unternehmereigenschaft…