…Abgabe zu berechnen, als ihre Bemessungsgrundlage von der Höhe der festgesetzten Abgabe abhängt. Damit stehen auch die Anspruchzinsenbescheide mit dem aus dem Rechtsbestand ausgeschiedenen Einkommensteuerbescheid in einem unlösbaren rechtlichen Zusammenhang. Aufgrund der mit rückwirkender Kraft ausgestatteten Gestaltungswirkung des aufhebenden Bescheides gemäß § 289 Abs. 1 BAO…
…Abgabe zu berechnen, als ihre Bemessungsgrundlage von der Höhe der festgesetzten Abgabe abhängt. Damit stehen auch die Anspruchzinsenbescheide mit dem aus dem Rechtsbestand ausgeschiedenen Einkommensteuerbescheid in einem unlösbaren rechtlichen Zusammenhang. Aufgrund der mit rückwirkender Kraft ausgestatteten Gestaltungswirkung des aufhebenden Bescheides gemäß § 289 Abs. 1 BAO…
…vom 1. Dezember 2011 lediglich bevollmächtigt war, einen Erstattungsantrag einzubringen, mit Schreiben vom 17. Februar 2012 in eigenem Namen Berufung erhoben ("Wir berufen fristgerecht gegen den oben genannten Bescheid."). Mit Berufungsvorentscheidung vom 26. März 2012 wurde die Berufung der Bf als unbegründet abgewiesen. Dagegen richtet…
…a und lit. c BAO erfüllen, deren Kenntnis allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens eine im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Im Antrag wird weiter argumentiert, dass Sicherstellungsaufträge nur nach Entstehung des betreffenden Abgabenanspruches erlassen werden dürfen. Dies setze nach…
…Mit der Zustellung einer einzigen Ausfertigung an den Zustellbevollmächtigten gelte die Zustellung an alle Mitglieder der Personengemeinschaft bewirkt. Die Wirkung eines Feststellungsbescheides trete somit nur dann ein, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt seien: gesetzmäßige Bezeichnung des Bescheidadressaten im Spruch des Bescheides (zu dem auch das…
…Berechnung der Bemessungsgrundlage, Fälligkeit etc.) und nicht die Steuerpflicht selbst betreffen, wenn im Gesetz Voraussetzungen und Inhalt hinreichend bestimmt sind und wenn in Streitfällen eine bescheidförmige Erledigung vorgesehen ist, sodass eine Prüfung der Gesetzmäßigkeit möglich ist (z.B. VwGH 20.03.2007, 2006/17/0384…
…aufschiebenden Wirkung in § 30 VwGG regelt. Sollte dies unklar sein, so wird auf die Entscheidung des VwGH vom 01.04.2008, 2003/06/0128 verwiesen, in welcher dieser zur alten Rechtslage wie folgt festhält: "Diese Rechtsansicht hält einer näheren Betrachtung nicht stand. Der Bescheid der…
…die Berufungsentscheidung stünden einer neuerlichen Antragstellung für den streitgegenständlichen Zeitraum entgegen. Die Rechtskraft einer Entscheidung und damit die Wirkung eines Bescheides hätten ihre Grenzen. Diese Grenzen würden durch die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung abgesteckt. Zum Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides vom 14…
…daß ihm eine aufschiebende Wirkung nicht zukommt (§ 254). (4) Enthält der Bescheid keine Rechtsmittelbelehrung oder keine Angabe über die Rechtsmittelfrist oder erklärt er zu Unrecht ein Rechtsmittel für unzulässig, so wird die Rechtsmittelfrist nicht in Lauf gesetzt. (5) Ist in dem Bescheid eine kürzere oder…
…folgenden Tag wirksam wird. Die Übermittlung eines Duplikats eines Bescheids löst keinen neuerlichen Beginn einer Rechtsmittelfrist aus. Die Bf ist den Ausführungen im Vorlagebericht, die auf die Verspätung des Vorlageantrags hingewiesen haben, nicht entgegengetreten, wobei den Ausführungen des Finanzamtes die Wirkung eines Vorhaltes zukommt (vgl…
…Eine derartige Erledigung entfalte keine Rechtswirksamkeit. Bereits im Erkenntnis vom 2.8.2000, 99/13/0014 legte der VwGH fest, dass die in § 191 Abs. 3 lit. b BAO festgelegte Wirkung eines Feststellungsbescheides nach § 188 BAO oder eines Bescheides, mit dem ausgesprochen werde, dass eine…
…aus einem rechtskräftigen Bescheid über den von ihm erfassten Zeitraum oder Zeitpunkt, über die Abgabenart sowie über den Adressatenkreis hinaus Rechte oder Pflichten ableiten. Über diesen Bereich hinaus können Wirkungen nur insoweit eintreten, als dies gesetzlich ausdrücklich vorgesehen ist. Die objektive Grenze der Wirkung der…
…b BAO festgelegte Wirkung eines Feststellungsbescheides nach § 188 BAO (oder eines Bescheides, mit dem ausgesprochen wird, dass eine solche Feststellung zu unterbleiben hat) nur eintrete, wenn der Bescheid in seinem Spruch den Adressaten gesetzmäßig bezeichne und seinem Adressaten zugestellt werde oder kraft Zustellfiktion ihm gegenüber…
…lit. b BAO festgelegte Wirkung eines Feststellungsbescheides nach § 188 BAO bei den in obiger Tabelle genannten als Bescheide intendierten Erledigungen des Finanzamtes mangels Erfüllung der kumulativen Voraussetzungen (VwGH 02.08.2000, 99/13/0014) 1. Der Bescheid muss in seinem Spruch seinen Adressaten gesetzmäßig bezeichnen (…
…Wirkung einer logischen Abhängigkeit und der von verfahrensrechtlichen Wechselbezügen im Sinne des § 295 bestehe beispielsweise nicht zwischen der Besteuerung einer Körperschaft und der der Gesellschafter in Bezug auf verdeckte Gewinnausschüttungen (Stoll, BAO-Kommentar, 2858). Ritz, BAO6, § 295 Rz. 15 führe folgende Beispiele für grundlagenähnliche Bescheide…
…Da der Spruch des Bescheides vom 15. April 2010 eindeutig auf Entscheidung über die Berufung vom 2. August 2007 lautet, kann diesem auch nicht, wie vom Bw vorgeschlagen, die Wirkung eines den vorläufigen Umsatzsteuerbescheid 2006 vom 11. Juli 2007 für endgültig erklärender Bescheides zugebilligt werden.…
…Mit der Zustellung einer einzigen Ausfertigung an den Zustellbevollmächtigten gelte die Zustellung an alle Mitglieder der Personengemeinschaft bewirkt. Die Wirkung eines Feststellungsbescheides trete somit nur dann ein, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt seien: gesetzmäßige Bezeichnung des Bescheidadressaten im Spruch des Bescheides (zu dem auch das…
…Wirkung eines Grundlagenbescheides im Sinne der ersten drei Absätze des § 295 BAO zugekommen, wäre Abs. 4 entbehrlich gewesen. § 295 Abs. 4 BAO lautete von 1. September 2011 bis 31. Dezember 2013, wobei der Begriff Berufung mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2014 durch den Begriff Bescheidbeschwerde…
… 264 BAO) die Wirkung eines neuerlichen Zahlungserleichterungsansuchens zu. Rz 338: § 212 Abs. 4 BAO kommt nur dann zur Anwendung, wenn einem Ansuchen um Zahlungserleichterung nicht vollinhaltlich stattgegeben wurde. Nicht anwendbar ist diese Bestimmung jedoch bei Zurückweisung einer Bescheidbeschwerde wegen mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters. Rz 339…
…14/0225). Bei Abweisung eines Antrages auf Verlängerung der Mängelbehebungsfrist muss keine Nachfrist gesetzt werden (Ritz, BAO³, § 275 Tz 15 mwN). Den zwischen 5.8.2005 und 14.9.2005 gestellten Fristverlängerungsansuchen kam keine fristhemmende Wirkung zu. Eine bescheidmäßige und damit rechtswirksame Verlängerung der Mängelbehebungsfrist…