…einen späteren Bescheid ersetzt), so wird die Berufung unzulässig. Sie ist als unzulässig geworden zurückzuweisen (vgl. Ritz, BAO-Handbuch, Wien 2002, S 186). Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 11. Dezember 2003, Zl. 2003/14/0032, ausgeführt, dass durch die Aufhebung eines angefochtenen Bescheides…
…VwGH 23.1.2019, Ra 2017/13/0033). Die Wirkung eines Feststellungsbescheides nach § 188 BAO tritt nur beim kumulativen Vorliegen folgender Voraussetzungen ein (VwGH 30.1.2013, 2012/13/0027): 1. der Bescheid muss in seinem Spruch seinen Adressaten gesetzmäßig bezeichnen (§ 191 Abs 1 lit…
…der dagegen bereits ergangenen Beschwerdevorentscheidung wieder wegfallen würde (Fischerlehner, Verfahrensanleitung durch das BFG, BFGjournal 2018, 177 [179]). Allerdings handelt es sich um keine unmittelbare Aufhebung oder Abänderung eines angefochtenen Bescheides oder einer allfälligen Beschwerdevorentscheidung, sondern um eine bloße Rechtsfolge mit Auswirkung auf einen anderen Bescheid…
…VwGH 23.1.2019, Ra 2017/13/0033). Die Wirkung eines Feststellungsbescheides nach § 188 BAO tritt nur beim kumulativen Vorliegen folgender Voraussetzungen ein (VwGH 30.1.2013, 2012/13/0027): 1. der Bescheid muss in seinem Spruch seinen Adressaten gesetzmäßig bezeichnen (§ 191 Abs 1 lit…
…das BFG den Spruch des angefochtenen Bescheides in der Weise abzuändern, dass der Antrag auf Aufhebung gem. § 299 Abs. 1 BAO zurückzuweisen ist. Somit war - ohne auf das inhaltliche Vorbringen einzugehen - spruchgemäß zu entscheiden. E. Zulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die…
…Unzuständigkeit der Behörde, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat (VwGH 21.5.2001, 2001/17/0043 - wird die Unzuständigkeit eines Finanzamtes durch das Bundesfinanzgericht nicht wahrgenommen, ist die Erledigung des Bundesfinanzgerichts mit Rechtswidrigkeit des Inhalts belastet; Stoll, BAO, 2795f). Weiters hat eine ersatzlose Aufhebung zu…
…der Wiederaufnahme zugeschnitten ist. Ohnehin aber findet die streitgegenständliche Konstellation schon in § 261 Abs. 1 lit a BAO Deckung, der eine Gegenstandsloserklärung anordnet, "wenn dem Beschwerdebegehren Rechnung getragen wird in einem an die Stelle des angefochtenen Bescheides tretenden Bescheid". So sind aufgrund der Aufhebung der…
…Bezeichnung des angefochtenen Bescheides, der Beschwerdevorentscheidung und des Vorlageantrages zu enthalten. Die Wirkung der Vorlageerinnerung "wie eine Vorlage der Beschwerde" ist bedeutsam - für den Beginn der Entscheidungspflicht (§ 291) des Verwaltungsgerichts (und damit auch für den Fristbeginn für den Fristsetzungsantrag gem § 38 VwGG), - für die Aufhebungs-…
…der faktischen Effizienz von Berufungen, weil gemäß § 254 BAO die Wirksamkeit eines angefochtenen Bescheides durch die Einbringung einer Berufung nicht gehemmt ist. Die Wirkung der Aussetzung besteht in einem Zahlungsaufschub. Die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zur Frage, ob nach (oder gleichzeitig mit) Berufungserledigung die Bewilligung eines…
…Aufhebung eines mit Beschwerde angefochtenen (Säumniszuschlags-)Bescheides durch das Verwaltungsgericht entspricht einer nachträglichen Herabsetzung im Sinne des § 217 Abs. 8 BAO (vgl. auch RAE Rz. 980). Nach § 212a Abs. 1 BAO ist die Einhebung einer Abgabe, deren Höhe unmittelbar oder mittelbar von der Erledigung einer…
…BAO, Herabsetzung oder Aufhebung eines angefochtenen Säumniszuschlagsbescheides gemäß § 217 Abs. 8 BAO, einem auf § 300 Abs. 3 BAO gestützten neuen Sachbescheid. 2.5. Voraussetzungen des § 205a Abs. 3 Satz 1 BAO Die Bescheidbeschwerde muss Punkte betreffen, in denen der Bescheid von einem ihm zugrundeliegenden Anbringen…
…Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Beschwerdeerledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Dies gilt sinngemäß, wenn mit einer Bescheidbeschwerde die Inanspruchnahme für eine Abgabe angefochten wird. Gemäß § 212a Abs. 5 BAO besteht die Wirkung einer Aussetzung der Einhebung in einem Zahlungsaufschub…
…der Aufhebung des Grundlagenbescheides, das in Analogie zum mit dem Pfändungsbescheid in unlösbarem Zusammenhang stehenden Verfügungsverbot gesehen werden muss, judiziert: „Die mit rückwirkender Kraft ausgestattete Gestaltungswirkung eines aufhebenden Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes bedeutet nicht nur, dass der Rechtszustand zwischen Erlassung des angefochtenen Bescheides und seiner Aufhebung…
…die Aufhebung eines angefochtenen Bescheides nach dem zweiten Absatz dieses Paragraphen die Rechtssache in die Lage zurück, in der sie sich vor Erlassung des angefochtenen Bescheides befunden hatte. Die mit rückwirkender Kraft ausgestattete Gestaltungswirkung eines aufhebenden Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes bedeutet nicht nur, dass der Rechtszustand…
…Vorliegen der Voraussetzungen des § 299 BAO oder § 303 BAO) aus dem Rechtsbestand ausscheidet. Die Aufhebung eines angefochtenen Bescheides durch Berufungsvorentscheidung kommt, weil immer in der Sache selbst (meritorisch) zu entscheiden ist, nur dann in Betracht, wenn sie ersatzlos zu erfolgen hat, wenn also in der…
…verzichtet jedoch gleichzeitig im Fall der Aufhebung des angefochtenen Bescheides darauf. Eine derartige Entscheidung in der Sache selbst würde jedoch im Hinblick auf den vorliegenden Antrag dem Senat obliegen, weshalb ein Verzicht auf eine Senatsentscheidung im Falle der Aufhebung (durch den Senat) keinerlei Sinn ergibt…
…1999 unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz bewirkt gemäß § 289 Abs 1 Satz 2 und 3 BAO: "Im weiteren Verfahren sind die Behörden an die für die Aufhebung maßgebliche, im Aufhebungsbescheid dargelegte Rechtsanschauung gebunden. Durch die Aufhebung des angefochtenen Bescheides tritt das…
…nicht entscheiden. Das Bundesfinanzgericht kann nur entscheiden, ob die Zustellung eines angefochtenen Bescheides wirksam war. Soweit es sich um Schriftstücke des Bundesfinanzgerichtes handelt, ist eine Zurverfügungstellung per FinanzOnline unmöglich, weil dem Bundesfinanzgericht die Nutzung von FinanzOnline als Zustellsystem nicht zur Verfügung steht (Bernhart/Vock, Die…
…Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Beschwerdeerledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Dies gilt sinngemäß, wenn mit einer Bescheidbeschwerde die Inanspruchnahme für eine Abgabe angefochten wird. § 212a Abs. 5 BAO lautet: „Die Wirkung einer Aussetzung der Einhebung besteht in einem Zahlungsaufschub…
…darlegt wurde, dass der Erstattungsanspruch tatsächlich nicht besteht. Dieser Tatsache vermag die Beschwerdeführerin wie bereits erwähnt nichts entgegen zu setzen. Sachverhaltsbezogen stellt sich die Frage einer die Beschwerdeführerin belastenden Wirkung des gegenständlich angefochtenen Abweisungsbescheides gar nicht, weil sich aus dem Bescheidspruch keine Zahlungspflicht ergibt. In…