…sich bei der Wiederaufnahme der Einbringung um eine verwaltungsinterne Maßnahme, die lediglich eine Buchungsmitteilung und keinen Bescheid auslöst (VwGH 15.4.1997, 96/14/000196/14/0001; VwGH 24.10.2013, 2012/15/0020). Die Aussetzung der Einbringung stellt eine interne Maßnahme der Abgabenverwaltung dar…
…€ auf das Abgabenkonto der steuerlichen Vertreterin. Das Finanzamt verfügte am 29. Jänner 2004 die Wiederaufnahme der Einbringung gemäß § 231 Abs. 2 BAO hinsichtlich rückständiger Einkommensteuer des Berufungswerbers zwecks Verrechnung des Guthabens von 464,89 € mit dieser Abgabenschuldigkeit. Die von der steuerlichen Vertreterin eingebrachten…
… 231 Abs. 2 BAO eine teilweise Wiederaufnahme der am 8.9.2006 verfügten Aussetzung der Einbringung von Abgaben mit einem Teilbetrag von 3.046,81 € durch. Dadurch wurden die zuvor ausgesetzt gewesenen Abgaben wieder in die laufende Gebarung aufgenommen und mit dem am Abgabenkonto…
…der Einstellung des Strafverfahrens (Klagsverbrauch) nun fortführt, dann hat die Behörde alle Bescheide und Entscheidungen für den angeklagten Tatzeitraum und das angeklagte Delikt, gemäß § 54 Abs 6 FinStrG, rückwirkend außer Kraft zu setzen. Dies bedeutet für die gesetzten behördlichen Maßnahmen, dass vor Wiederaufnahme der Einbringung…
…der zuständigen Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorzulegen, wodurch diese (von der Einbringung des Antrags an) wiederum als unerledigt gilt. Über die Berufung hat der Unabhängige Finanzsenat (als zuständige Abgabenbehörde zweiter Instanz) erwogen: Gem. § 303 Abs.1 BAO ist dem Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme…
…Oktober 2005 legte der Bw. beim Finanzamt Salzburg-Stadt unter Vorbehalt weiterer rechtlicher Schritte gegen die mit "Buchungsmitteilung Nr. 3/1 - Buchung 10.10.2005" für näher angeführte Abgabenschuldigkeiten von gesamt € 34.636,97 verfügte Wiederaufnahme der Einbringung "Einspruch" ein und ersuchte aus diesem…
…im Zeitpunkt der Einbringung der Berufung vorhandene, Zuständigkeit eines Berufungssenates dadurch verloren geht, dass dieser Berufungssenat innerhalb der Zeitspanne, in der dieser Berufungssenat über die Berufung entscheiden durfte, keine Entscheidung getroffen hat. Bei Berufungen gegen Bescheide, worin ein Antrag auf Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Umsatz…
…BAO bietet nach der Judikatur des VwGH die Möglichkeit, die Richtigstellung unrichtiger Gebarungsvorgänge zu bewirken (VwGH vom 26.9.1985, 85/14/0127). Im gegenständlichen Verfahren ist ua. die Frage, ob die verfahrensgegenständliche Umsatzsteuerschuld 1993 im Zeitpunkt der Tilgung derselben (Wiederaufnahme der Einbringung vom 5…
…Festsetzung der Kapitalertragsteuern nach § 206 Abs. 1 lit. b BAO beendet (Erkenntnis des BFG vom 19. Juni 2017, RV/5101204/2016 (nicht veröffentlicht), Kopie Finanzstrafakt, Bl. 102 ff). D. Mit Eingabe vom 18. September 2017 hat A mit Schriftsatz seines nunmehr einschreitenden Verteidigers die Wiederaufnahme…
…Bescheid erfolgenden) Wiederaufnahme der Aussetzung nach § 231 Abs. 2 BAO beginnen die Dreimonatsfristen neu zu laufen. 9.6.4. Nachfristen (§ 217 Abs. 4 lit. b in Verbindung mit § 230 Abs. 2 BAO) Rz 955: § 230 Abs. 2 BAO betrifft die Hemmung der Einbringung als Folge…
…gibt der Prüfer an: Nach meiner Erinnerung hatten wir damals nur die Unterlagen des Prüfungszeitraumes, das sind die Jahre 2002 bis 2005. Aus diesen war ersichtlich, dass das Fahrzeug in diesem Zeitraum weitaus überwiegend in Österreich verwendet wurde. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbringung nach Österreich…
…durchschnittlichen Gewinnzuschlages sowie gewährter Rabatte wird verwiesen." Dagegen (und gegen die neuen Sachbescheide) wurden Beschwerden vom 20.12.2016 erhoben und im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme ausgeführt, dass hier kein Neuerungstatbestand vorliege. Im Zuge der Einbringung des Antrages auf Vorsteuererstattung seien sämtliche Belege beigelegt worden…
…sind ….“ Im Hinblick auf diese Ausführungen sowie den Gesetzestext des § 6 Z 14.b) EStG 1988, nach welchem der Tauschgrundsatz auf die Einlage und Einbringung von Wirtschaftsgütern und sonstigem Vermögen in eine Körperschaft (iSd § 1 KStG 1988) anzuwenden ist, lässt es sich nicht verneinen…
…Nichtfeststellung der maßgebenden Tatsachen bzw. Beweismittel im abgabenbehördlichen Verfahren die Wiederaufnahme von Amts wegen nicht ausschließt. Dem Verschulden der Behörde kommt Bedeutung im Rahmen der Ermessensübung zu, somit im Bereich der Abwägung zwischen Zweckmäßigkeit und Billigkeit bzw. zwischen dem öffentlichen Anliegen an der Einbringung der…
…ist dem Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens stattzugeben, wenn ein Rechtsmittel gegen den Bescheid nicht oder nicht mehr zulässig ist und Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten…
…18). Im streitgegenständlichen Fall ist es unstrittig, dass es dem Finanzamt Wien 6/7/15 bis zum 25. August 2008 - dem Zeitpunkt der Einbringung des Antrages auf Erlassung eines abgeleiteten Bescheides gemäß § 295 BAO - nicht gelungen ist, einen rechtsgültigen Grundlagenbescheid zu erzeugen. Die oben angesprochene…
…Anliegen an der Einbringung der Abgaben sowie den berechtigten Interessen der Partei. Eine Wiederaufnahme kann nur auf Tatsachen gestützt werden, die neu hervorgekommen sind, von denen die Abgabenbehörde also bisher noch keine Kenntnis hatte. Es sind dann keine Tatsachen neu hervorgekommen, wenn der Abgabenbehörde in…
…Übereinstimmung mit dem Sinn des Gesetzes erforderlich ist (VwGH 18. 4. 1985, 83/16/0182). Die Wiederaufnahme des Verfahrens wird in der Regel nur dann nicht zu verfügen sein, wenn die steuerlichen Auswirkungen bloß absolut und relativ geringfügig sind (vgl dazu VwGH 25. 3. 1992…
…die Abweichungen vom bisherigen im Spruch bezeichneten Bescheid zu ersehen. Die Wiederaufnahme wurde unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen (§ 20 BAO) verfügt. Im vorliegenden Fall überwiegt das Interesse an der Rechtsrichtigkeit das Interesse auf Rechtsbeständigkeit. Die steuerlichen Auswirkungen können auch nicht als bloß geringfügig angesehen…
…Die Wiederaufnahme wurde begründet mit dem Hervorkommen folgender neuer Tatsachen: Im Zuge der Recherche (Einbringungsverträge und Bilanzen) und des Vorhalteverfahrens sei festgestellt worden, dass der eingebrachte "Firmenwert" tatsächlich nur ein steuerlicher "Umgründungsmehrwert" gewesen sei. Die Begründung für die Abschreibung der Beteiligung im Jahr 2008 sei…