…Einbringung von Grundstücken in eine bestehende Kapitalgesellschaft als Sacheinlage, also gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten, ist ein Erwerbsvorgang iSd § 1 Abs 1 Z 1 GrestG. Die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist gemäß § 4 Abs. 1 GrestG der Wert der eingeräumten Gesellschaftsrechte. Die Bewertung richtet sich nach …
…Sinn des § 2 Z 4 lit. a und b KVG nicht auf den Nachweis einer tatsächlichen Werterhöhung, sondern lediglich auf die objektive Eignung des Zuschusses bzw. des Forderungsverzichtes an, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen. Nach Thunshirn/Himmelsberger/Hohenecker, KVG, Kapitalverkehrsteuergesetz, Kommentar, Rz 286 zu…
…wenn die Leistung geeignet ist, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen; dazu gehören nach lit. a auch Zuschüsse (des Gesellschafters an die Gesellschaft). Das KVG unterscheidet hinsichtlich des Begriffs der Leistung dem Grunde nach zwischen Pflichtleistungen (§ 2 Z 1 und 2 KVG) und freiwilligen Leistungen…
…eine GmbH grundsätzlich der Gesellschaftsteuer unterliegt. Erfolgt die Einbringung - so wie hier - nicht gegen Gewährung neuer Gesellschaftsrechte, liegt ein Tatbestand nach § 2 Z 4 KVG vor und ist die Gesellschaftsteuer (falls keine Befreiung zusteht) gemäß § 7 Z 2 KVG vom Wert der Leistung zu berechnen…
…das KVG in der Fassung vor dem Bundesgesetz BGBl. Nr. 629/1994 (Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes) Anwendung zu finden. Nach § 2 Z 3 lit. b KVG unterlagen freiwillige Leistungen eines Gesellschafters an eine inländische Kapitalgesellschaft, wenn die Leistungen geeignet sind, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen…
…den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen: nach lit b) der Verzicht auf Forderungen. Zu den Kapitalgesellschaften iSd KVG zählen jedenfalls die Aktiengesellschaft und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (§ 4 Abs. 1 KVG). Gemäß § 5 Abs. 1 Z 3 KVG gelten als Gesellschaftsrechte an Kapitalgesellschaften: Forderungen…
…den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen: nach lit b) der Verzicht auf Forderungen. Zu den Kapitalgesellschaften iSd KVG zählen jedenfalls die Aktiengesellschaft und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (§ 4 Abs. 1 KVG). Gemäß § 5 Abs. 1 Z 3 KVG gelten als Gesellschaftsrechte an Kapitalgesellschaften: Forderungen…
…den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen: nach lit b) der Verzicht auf Forderungen. Zu den Kapitalgesellschaften iSd KVG zählen jedenfalls die Aktiengesellschaft und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (§ 4 Abs. 1 KVG). Gemäß § 5 Abs. 1 Z 3 KVG gelten als Gesellschaftsrechte an Kapitalgesellschaften: Forderungen…
…ist, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen (Zuschuss). Bemessungsgrundlage-Wert der Leistung gem. § 7 (1) Zi 2: Steuer gem. § 8 KVG, 1 % von € 2.228.760,49 = € 22.287,60." Zu diesem Sachverhalt hat das Finanzamt der Bw mit Bescheid vom 12…
…b Kapitalverkehrsteuergesetz (KVG) unterliegen Verzichte auf Forderungen als freiwillige Leistungen eines Gesellschafters an eine inländische Kapitalgesellschaft der Gesellschaftsteuer, wenn die Leistungen geeignet sind, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen. Nicht in Zweifel gezogen wird von den Streitparteien - nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates völlig zu Recht…
…Gesellschaftsrechten ausgesprochen, dass nach dem KVG die Steuer vom tatsächlichen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten oder zu leistenden Einlagen jeder Art zu erheben ist (UFS 13. 6. 2003, RV/0671-G/02; vgl. auch UFS 1. 10. 2003, RV/1230-W/02 ua.). Der…
…durch die Gesellschafterzuschüsse der Wert der Gesellschaftsrechte erhöht wird. Gesellschafterzuschüsse fallen unter diesen Voraussetzungen "als Beteiligung" und nicht als "Geldveranlagung" unter die Befreiung für Mittelstandsfinanzierung. Gesellschafterzuschüsse sind gemäß Art.27 § 2 StRefG 1993, als "Erwerb von Beteiligungen im Finanzierungsbereich von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften" von der Gesellschaftsteuer befreit…
…den Umfang des Gesellschaftsvermögens ergeben. Hinsichtlich des Vorliegens der gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen führte der VwGH im Erkenntnis vom 28.6.2007, 2007/16/0027, führte wörtlich aus: "Die wirtschaftliche Betrachtungsweise kann nicht so weit reichen, gesellschaftsrechtlich vorgesehene notwendige Voraussetzungen für das Vorliegen einer Weisung an die…
…unverändert - 1,8 Mio. S. Auch im Sinne des KVG sei kein Erwerb von Gesellschaftsrechten erfolgt. Für die gegenständliche Sacheinlage sei mit Bescheid vom 3. März 2003 Gesellschaftsteuer vorgeschrieben worden. Die Gesellschaftsteuer sei gemäß § 8 KVG mit 1 % vom Wert der Leistung gemäß § 7 Abs…
…Wert nicht erreichenden Gegenleistung). Im gegenständlichen Fall wurden unverzinsliche Darlehen gewährt. Strittig ist hier lediglich, inwieweit die Darlehen als von der Großmutter gewährt anzusehen sind. Tatbestandsmerkmal ist, dass ein Gesellschafter die freiwilligen Leistungen erbringen muss. Das Kapitalverkehrsteuergesetz definiert Gesellschafter als Personen, denen Gesellschaftsrechte…
…inländischen AG liegt ein Erwerb von Gesellschaftsrechten durch den ersten Erwerber iSd § 2 Z 1 KVG vor (vgl. VwGH 17.02.2000, 97/16/0369). Bemessungsgrundlage ist dabei der Wert der Gegenleistung und daher der Geldbetrag, den der Gesellschafter für den Erwerb der Gesellschaftsrechte entrichtet…
…als eine solche Umwandlung nicht zu einem ersten Erwerb von Gesellschaftsrechten führt. Mit Eintragung ins Firmenbuch ist die Gesellschaftsteuerschuld entstanden. Da eine Gegenleistung nicht bewirkt wurde, ist auf Grund des § 7 Abs. 1 lit b KVG die Gesellschaftsteuer vom Wert der Gesellschaftsrechte zu berechnen. Gemäß …
…Berufung mit der Begründung, dass die Sacheinlage ohne Gegenleistung erfolgt und die Grunderwerbsteuer daher vom dreifachen Einheitswert zu bemessen sei. Die Berufung wurde mit der Begründung abgewiesen, dass durch die Einbringung einer Sacheinlage der Wert des Gesellschaftsvermögens und damit auch der Wert der Gesellschaftsrechte erhöht…
…wurde erwogen: Gemäß § 2 Z. 4 KVG unterliegen der Gesellschaftsteuer folgende freiwillige Leistungen eines Gesellschafters an eine inländische Kapitalgesellschaft, wenn die Leistung geeignet ist, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen: b) Verzicht auf Forderungen. Die Bemessungsgrundlage ist in § 7 Abs.1 Z. 2 KVG geregelt…
…wie der Beschluss des Gemeinderats) und ist auch nie widerrufen worden. Zum "Erneuern" dieser Anweisung gab es keinen Anlass, da sich die Geschäftsführung der Bw stets, ohne Einschränkung oder Vorbehalt, an diese generelle Anweisung gehalten hat. Konkret ist hier zu prüfen, ob eine gesellschaftsrechtlich unbeachtliche…