Weißrussland (Belarus) | Genehmigungspflicht auf Grund | gewerbl. Verkehr | Werk- verkehr | Anmerkungen | Artikel 3 des Abkommens vom 15. Oktober 1996, BGBl. III Nr. 89/2001 | ja | ja | 1.Einzelgenehmigungen, ausgestellt vom BM für KlimaschutzInnovation, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und…
Folgende Gestaltung führt zur Begründung einer Repräsentanz (Betriebstätte) in Weißrussland: Ein österreichisches Anlagenbauunternehmen (GesmbH 1) errichtet zur Versorgung des österreichischen Personals an einer Baustelle in Weißrussland einen Campbetrieb und beauftragt eine Konzerngesellschaft (GesmbH 2) mit dessen Abwicklung. Die GesmbH 2 betreibt allerdings nicht selbst…
…Güter (Anhang XXVII der VO (EG) Nr. 765/2006): Kupfererze, Nickelerze, Bleierze, Edelmetallerze, Zink in Rohform, Erdalkalimetalle, bestimmte anorganische Chemikalien (Zinkoxide und Chromoxide), Tallöl, Glaswaren und Autoteile. Diese Änderungen wurden in der Arbeitsrichtlinie Belarus (Weißrussland)-Embargo (AH-2073) berücksichtigt. Bundesministerium für Finanzen, 27. Juli 2026
Die Arbeitsrichtlinie AH-2073 (Arbeitsrichtlinie Belarus (Weißrussland)-Embargo) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den ZollämternDienststellen des Zollamtes Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus…
1. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmung 1.1. Rechtsgrundlage (1) Die Rechtsgrundlage für die vom Zollamt Österreich und den Zollorganen anlässlich der Ausfuhr, Einfuhr und Durchfuhr von Gütern und sämtlichen Geldern anzuwendende Beschränkungen ist: -die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates vom 18. Mai 2006 über…
2A. Ausfuhr und Durchfuhr 2A.1. Ausfuhr nach Belarus und Durchfuhr durch Belarus 2A.1.1. Ausfuhrverbot von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck (1) Gemäß Art. 1e Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 ist es verboten, Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck…
3A. Einfuhr 3A.1. Allgemeines (1) Gemäß Artikel 8f Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 können die Güter, die Einfuhrverboten unterliegen und sich physisch in der Union befinden, durch die Zollorgane überlassen werden, sofern sich diese Güter vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn…
65A. Strafbestimmungen 6.1. Geltungsumfang der Verordnung Die Verordnung gilt im Gebiet der Gemeinschaft einschließlich ihres Luftraums, an Bord der Luftfahrzeuge und Schiffe, die der Gerichtsbarkeit eines Mitgliedstaats unterliegen, für alle natürlichen Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, innerhalb und außerhalb des Gebietes der…
Anlage 1 Liste der zur internen Repression verwendbaren Ausrüstung im Sinne der Artikel 1a und 1b Anhang III Hinweis: Die in der Warenliste dargestellten KN-Codes dienen der Orientierung. Maßgeblich für die Anwendung der Verordnung sind immer die Warenbeschreibungen. | KN-Code | Warenbeschreibung |…
Anlage 2 Liste der zur internen Repression verwendbaren Ausrüstung im Sinne der Artikel 1a und 1b Anhang III Hinweis: Die in der Warenliste dargestellten KN-Codes dienen der Orientierung. Maßgeblich für die Anwendung der Verordnung sind immer die Warenbeschreibungen. | KN-Code | Warenbeschreibung |…
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Anlage 4 Liste der Maschinen, Apparate und Geräte gemäß Artikel 1s der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 Anhang XIV | KN-Code | Warenbeschreibung | 8401 | Kernreaktoren; nicht bestrahlte Brennstoffelemente für Kernreaktoren; Maschinen und Apparate für die Isotopentrennung | 8402 | Dampfkessel (Dampferzeuger), ausgenommen…
Anlage 5 Liste der Feuerwaffen und anderen Waffen gemäß Artikel 1ba der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 Anhang XVI | KN-Code | Warenbeschreibung | 9303 | Andere Feuerwaffen und ähnliche Geräte, bei denen die Explosionswirkung einer Treibladung genutzt wird | ex 9304 | Andere…
Anlage 9 Liste der Güter und Technologien, die zur Stärkung der industriellen Kapazitäten von Belarus beitragen könnten, gemäß Artikel 1bb Anhang XVIII | KN-Code | Warenbezeichnung | 0601 | Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen, Luftwurzeln und Wurzelstöcke, ruhend, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und…
Anlage 10 Liste der Güter und Technologien gemäß Artikel 1bb Absatz 2 über das Verbot der Durchfuhr durch Belarus - Verordnung (EG) Nr. 765/2006 Anhang XIX | KN-Code | Warenbezeichnung | 2710 19 21 | Flugturbinenkraftstoff auf Petroleumbasis | 2710 19 29 | Mittelschwere…
Anlage 11 Liste der Güter und Technologien, die zur Ölraffination und zur Verflüssigung von Erdgas verwendet werden können, gemäß Artikel 1 gc - Verordnung (EG) Nr. 765/2006 Anhang XX | KN Code | Warenbezeichnung | ex 8419 60 00 | Prozesseinheiten für die Verflüssigung von…
Anlage 16 Liste der Luxusgüter gemäß Artikel 1ga der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 Anhang XXV ERLÄUTERUNG Die Codes wurden aus der Kombinierten Nomenklatur im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die…
Anlage 18 Liste der Güter, die Belarus die Diversifizierung seiner Einnahmequellen ermöglichen, gemäß Artikel 1ra der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 Anhang XXVII | KN-Code | Warenbezeichnung | 0306 | Krebstiere, auch ohne Panzer, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Krebstiere…
Anlage 20 Liste der Güter und Technologien gemäß Artikel 1rc der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 Anhang XXIX Teil A | KN-Code | Bezeichnung der Güter | 7102 10 | Diamanten, unsortiert | 7102 31 | Diamanten, roh oder nur gesägt, gespalten oder rau…
Anlage 22 Liste der in den ArtikelnArtikel 1v Absatz 1a, Artikel 1v Absatz 1b, Artikel 1za Absatz 2, Artikel 7 Absatz 2a, Artikel 8d Absatz 1, Artikel 8g Absatz 1 und Artikel 8ga Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 765/2006genannten Länder genannten Länder Anhang…