…Leistungen dar (vgl. EuGH 9.2.2023, Rs C-713/21, A gegen Finanzamt X). Der Verzicht auf ein Wassernutzungsrecht gegen Entschädigung und Lieferung von elektrischer Energie ist steuerbar (vgl. VwGH 28.3.1958, 1405/57). Das Entgelt für Flugscheine ist steuerbar, auch wenn die…
…1988 ermittelte. Im Beschwerdefall strittig ist nunmehr, ob ein im Wege einer Grundstücksveräußerung übertragenes Wassernutzungsrecht dem Betriebsvermögen angehört habe und als selbstständiges Wirtschaftsgut zu versteuern gewesen sei. Mit Bescheid vom 24. Juni 2002 setzte die belangte Behörde die Einkommensteuer für das Jahr 2001 gemäß § 200…
…Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Streitpunkt: Für die Enteignung des im Wasserbuch eingetragenen Wassernutzungsrechtes samt der zugehörigen Anlage war an den Enteigneten eine Entschädigung zu zahlen. Strittig ist, ob diese Zahlung vom künftig Berechtigten…
…Verkauf bei einwandfreier Trennung vom Betrieb durchaus einen nicht in die betriebliche Sphäre reichenden, besonders gelagerten Einzelfall darstellen. Wassernutzungsrecht Rz 552: Ein Nutzungsrecht, zB ein Wasserrecht (Wasserbenutzungsrecht iSd Wasserrechtsgesetzes) ist ein Wirtschaftsgut (VwGH 4.11.1980, 3332/79). Wegerecht Rz 553: Ein unbefristetes Wegerecht stellt…
…Jagdrechte, Kontingente (Milch- und Rübenkontingente), Nachbarrechte, Teilwaldrechte, Wassernutzungsrechte. Fischereirechte an fremden Gewässern stellen bis zur Veranlagung 2020 ein grundstücksgleiches Recht im Sinne des § 30 Abs. 1 EStG 1988 dar. Die Besteuerung eines Gewinnes aus der Veräußerung eines solchen Rechtes unterliegt daher den Regeln der Grundstücksbesteuerung…
…Obst-, Reben- und Spargelanlagen), Stehendes Holz, Teilwaldrechte (VwGH 19.9.1995, 92/14/0005), Wasser auf Grund eines Wassernutzungsrechtes, Gatterwild. Rz 5040: Feldinventar und stehende Ernte (siehe dazu auch Rz 2302) sind steuerlich vom nackten Grund und Boden losgelöste, gesondert bewertbare Wirtschaftsgüter mit biologischem Wachstum…
…5039a und 5009 der Einkommensteuerrichtlinien wider. Im Übrigen sei das Wassernutzungsrecht auch im Rahmen einer Betriebsprüfung bei der W-GmbH als nichtabnutzbares Wirtschaftsgut des Anlagevermögens beurteilt worden. Hierauf brachte der Amtsvertreter der belangten Behörde vor, dass aus der bloßen Aktivierungspflicht des Berechtigten nicht abgeleitet werden…
…im vorhinein abgeschlossenen Vertrag erfolgte, wurde auch kein formeller schriftlicher Vertrag über die Absicherung der Nutzung der Marken- und Wassernutzungsrechte erstellt. Bei der gegenständlichen Gesellschafter- und Geschäftsführerstruktur der beteiligten Unternehmen wurde offensichtlich kein Gedanke an eine schriftliche Absicherung der Nutzung der Marken und Wassergewinnungsrechte verschwendet…
…Rübenkontingente), Nachbarrechte, Teilwaldrechte, Wassernutzungsrechte. 2. Kaufgegenstand - Kaufpreis Beim veräußerten Fischereirecht handelt es sich um das Fischereirecht Nummer 112 Verwaltungsbezirk V in der Gemeinde H, A im Fischereikataster der Bezirkshauptmannschaft V V - Land. Das Fischereirecht umfasst den Fluss G beidufrig mit Nebenbächen z.B. K-Bach…
…und Rübenkontingente), Nachbarrechte, Teilwaldrechte und Wassernutzungsrechte. In Anwendung der Rechtsmeinung, dass das Milchkontingent mit dem Betrieb des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes verbunden sei, auch wenn der land- und forstwirtschaftliche Betrieb noch nicht im zivilrechtlichen Eigentum der Betreiberin stehe und aufgrund der Tatsache, dass die Bw…
…ist. Das Wasserrecht steht nicht nur der Marktgemeinde B zu, sondern allen Eigentümern, deren Grundstücke den X-See bilden. Der Wert des Wassernutzungsrechtes ist daher (auch) bei der Ermittlung des Bodenpreises für die im Eigentum der Bw. stehenden Grundstücke Nr. Nr. xxx/1 und Nr…
Die Gründe für den hohen Wasserverbrauch sind, abgesehen von dem hier nicht vorliegenden Fall der Verwendung für Feuerlöschzwecke (§ 20 Abs. 1 WVG), ohne rechtliche Bedeutung für die gegenständliche Abgabe. Die Abgabenbehörde muss daher nicht die Wasserverbrauchsgewohnheiten der Hausbewohner oder allfällige Mehrverbrauchsquellen wie undichte Wasserhähne ermitteln…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 09.05.2019 gegen den Wasser- und Abwassergebührenbescheid der belangten Behörde Behörde vom 15.03.2019 zu Recht: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf. gegen den Gebührenbescheid des Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 31, Wiener Wasser, Fachgruppe Gebühren, vom 13.12.2013…
Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Unger in der Beschwerdesache Bf gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 31 vom 13.9.2013, MA 31-775723…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers, über die Bescheidbeschwerde vom 29.09.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde, Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 31 Wiener Wasser, vom 18. September 2015, Kontonummer 001, betreffend Festsetzung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterR in der Beschwerdesache Bf, Adr1, vertreten durch RA-GmbH, über die Beschwerde vom 16. Jänner 2014 gegen den Gebührenbescheid betreffend Wasser- und Abwassergebühren des Magistrats der Stadt Wien, Magistratssabteilung 31 Wiener Wasser vom 13. Dezember…
"Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat die grundsätzliche Zulässigkeit der Analogie auch im öffentlichen Recht wiederholt anerkannt. Voraussetzung hiefür ist freilich das Bestehen einer echten (dh. planwidrigen) Rechtslücke. Sie ist dort anzunehmen, wo das Gesetz, gemessen an seiner eigenen Absicht und immanenten Teleologie, unvollständig, also ergänzungsbedürftig…
(2) Für Kleingärten sowie für Baulichkeiten mit nicht mehr als zwei Wohnungen, insbesondere Kleinhäuser, Reihenhäuser und Sommerhäuser im Sinne des § 116 Bauordnung für Wien, LGBl. für Wien Nr. 11/1930, in der Fassung des Gesetzes LGBl. für Wien Nr. 48/1992 kann, wenn die Nutzfläche…