… 200 Abs. 1 BAO vorläufig festgesetzt. In der gegenständlichen Berufung wurde vorgebracht: "Hiermit möchte ich Einspruch erheben gegenüber dem Umsatzsteuerbescheid 2009. Meine Steuernummer lautet xyz. 1.) Die Rechnungen der Stadtgemeinde L. (Kanal und Wasseranschlussgebühren 1. und 2. OG) wurden nicht anerkannt. Es wurde jedoch der…
7.3.10 Abgrenzung von selbständig und nicht selbständig bewertbaren Gebäudeinvestitionen Rz 3166: Grundsätzlich kann immer nur eine einheitliche AfA für das gesamte Wirtschaftsgut geltend gemacht werden. Nur ein selbständig bewertbares Wirtschaftsgut kann hinsichtlich der AfA gesondert behandelt werden. Auch in einem Gebäude gibt es…
…den in A-2, befindlichen Wasseranschluss samt Wasserzähler als neuer Wasserabnehmer per 01.03.2017 übernommen. Die Einbringung der angeführten Abgabenschuldigkeit an Wassergebühren von € 923,19, die aus den in Kopie beiliegenden Gebührenbescheiden vom 02.12.2015 (Anmerkung BFG: gemeint wohl 02.12.2016…
…den Wänden sind teilweise Spanplatten angebracht. Insgesamt führen 3 Türen ins Stiegenhaus. In einem Raum befindet sich ein Wasseranschluss mit Abwäsche. Der Personenaufzug führt erst vom Parterre aufwärts (Stahlaufzugsschacht). Von den übrigen Untergeschoss/Kellerräumen bekam ich nur den von Fr. I benutzten Lagerraum zu Gesicht…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Wasseranschluss in Adresse1, beschlossen: Der Vorlageantrag der Vorlageantragstellerin, vertreten durch die X GesmbH, diese vertreten durch den Sachverständigen PS, gegen die Beschwerdevorentscheidung vom 23. Mai 2016, ZL. MA 31-35560/12, mit welcher die…
…Verfahrensgang 1. Mehrverbrauchsverständigung: Mit Schreiben vom 04.04.2024 (dem Beschwerdeführer nachweislich zugestellt am 10.04.2024) wurde dem Beschwerdeführer mitgeteilt, dass beim Wasseranschluss an der Adresse ***1***, der Wasserzähler mit der Nummer ***2*** gegen den Wasserzähler mit der Nummer ***3*** getauscht wurde. Der ausgebaute…
…mit Kaufvertrag vom 11. Jänner 2022 die Liegenschaft EZ [EZ], KG [KG] bestehend aus dem Grundstück Nr. [Grundstücksnummer] mit der Grundstücksadresse [Adr.Wasseranschluss], samt dem darauf befindlichen Gebäude, das vom Verkäufer nur mehr sporadisch genutzt worden war. Mit E-Mail vom 13. Juli 2022 wurde…
…Antrages auf Herabsetzung der Abwassergebühr für den Zeitraum 1.1.2013 bis 31.12.2013 und - vom 1.3.2016 betreffend die Abweisung des Antrages auf Herabsetzung der Abwassergebühr für den Zeitraum 1.1.2014 bis 31.12.2014 betreffend den Wasseranschluss in Wien***Gasse***…
…MA 31 - 0566240/15, KTO 19-053-062/5, betreffend die Abweisung des Antrages auf Herabsetzung der Abwassergebühr für die Zeit vom 01.01.2013 bis 31.12.2013 betreffend den Wasseranschluss in [Adresse], den Beschluss: Die Beschwerde wird gemäß § 260 Abs 1 lit a…
…Magistratssabteilung 31 Wiener Wasser vom 13. Dezember 2013, GZ betreffend den Wasseranschluss in Adr2, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4…
…Verfahrensgang: Strittig ist, ob der Beschwerdeführer mit dem angefochtenen Bescheid zu Recht als neuer Wasserabnehmer des Wasseranschlusses samt Wasserzähler in ***** für einen Rückstand an Wasser- und Abwassergebühren samt Nebengebühren von insgesamt 1.316,22 Euro zur Haftung herangezogen wurde. Am 14. März 2016 stellte die…
…2.2016 bzw. 9.2.2016, GZ1 bzw. GZ2 betreffend Wasseranschluss in 1100 Wien, X-Gasse, Herabsetzung der Abwassergebühr für die Jahre 2013 und 2014 nach mündlicher Verhandlung am 18.2.2019 im Beisein der Schriftführerin SF zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279…
…2013 richtete die Magistratsabteilung 31 - Wiener Wasser, Fachgruppe Gebühren, folgendes Schreiben an den Beschwerdeführer (Bf.) (AS 26 Rückseite): Wir wurden darüber informiert, dass Sie den umseitig angeführten Wasseranschluss in Verwendung haben. Nach § 17 Abs. 1 Wasserversorgungsgesetz - WVG ... darf die Abgabe von Wasser aus den städtischen…
…Wohnwagen, das KFZ usw. unterliegen auch die Zurverfügungstellung von sanitären Anlagen, von Gemeinschaftseinrichtungen, wie zB Aufenthaltsräumen, von Strom- und Wasseranschlüssen, von Koch- und Bügeleinrichtungen, die Nutzungsmöglichkeit eines Badestrandes usw. dem ermäßigten Steuersatz. In allen Fällen kommt der ermäßigte Steuersatz jedoch nur dann zur Anwendung, wenn…
…1.1970, 1782/68), für einen Kanalanschluss (auch bei Anschlusszwang, VwGH 25.9.1985, 84/13/0113), für einen Wasseranschluss (VwGH 10.11.1987, 85/14/0128), für einen Hausbrunnen (VwGH 28.6.1988, 88/14/0059) sowie für nachträglich erforderliche Bodenbefestigungen, Stützmauern und dgl. …
…fällig geworden sind. Mit Übernahmeerklärung vom 24.06.2021 hat Herr ***Bf1*** den in ***24*** (ident ***3***) befindlichen Wasseranschluss samt Wasserzähler als neue*r Wasserabnehmer*in per 01.10.2020 übernommen. Die Einbringung der angeführten Abgabenschuldigkeit an Wasser- und Abwassergebühren von EUR 9.132,13…
…vom 18.05.2021 habe die Bf. den in ***BO1*** befindlichen Wasseranschluss samt Wasserzähler als neue Wasserabnehmerin per 01.04.2021 übernommen. Die Einbringung der angeführten Abgabenschuldigkeit an Wassergebühren zuzüglich Nebengebühren im Gesamtbetrag von EUR 5.434,40, die aus den in Kopie beiliegenden Gebührenbescheiden…
…eine ergänzende Stellungnahme ab. 4. Beschwerdevorentscheidung vom 14.12.2023 Mit Beschwerdevorentscheidung vom 14.12.2023 wies die belangte Behörde die Beschwerde vom 6.4.2023 gegen den Gebührenbescheid vom 6.3.2023, betreffend den Wasseranschluss in Wien 6, ***3*** ***4***, als unbegründet ab. 5…
…Streuung) sowie die Straßenreinigung. Weiters verpflichtete sich der Gemeindeverband auf seine Kosten diverse Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten durchzuführen. Der Beitrag erfasste nach dem Vertrag aber nicht die Gebühren für den Wasseranschluss und für die Wasserbereitstellung sowie für den Kanalanschluss und die Kanalbenützung. Künftige, mit Bescheid der…
…Wasserabnehmer*in in Betracht, die/der die Anmeldung nach § 17 Abs. 1, 1. Satz WVG vorgenommen hat sowie seine/sein Nachfolgerin, die/der den Wasseranschluss gegenüber der Behörde übernommen hat (§ 17 Abs. 1, 2. Satz WVG). Sofern die Wasserabnehmerinnen Miteigentümerinnen sind, haftet jede/jeder von…