…handle es sich um Vorsteuern aus Bewirtungsaufwendungen, die in der Jahreserklärung bislang nur mit 50 % berücksichtigt worden seien. Gem. § 1 Abs. 1 Z 2 lit c Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 iVm § 20 Abs. 1 Z 3 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 sei die Vorsteuer für Aufwendungen oder Ausgaben…
…kurz Bw. bezeichnet) Vorsteuern in Höhe von 7,572.870,95 S geltend. In der den Steuererklärungen für 2000 angeschlossenen Beilage führte die Bw. bezugnehmend auf die abziehbare Vorsteuer aus, dass im Hinblick auf die EU - Widrigkeit der Einschränkung des Vorsteuerabzuges für Bewirtungsaufwendungen gemäß § 12…
…ergangen ist. Da die Bewirtungsaufwendungen nachweislich der Werbung dienten, und die betriebliche Veranlassung weitaus überwog, darf der Bw. der Vorsteuerabzug nicht versagt werden. 3. Berufung gegen den Körperschaftsteuerbescheid 2000 Da, wie voranstehend angeführt, die Vorsteuer für den Chrysler Voyager als abzugsfähig anerkannt wird, liegt kein…
…Berufungsantrag, die Umsatzsteuer für das Jahr 2000 unter Berücksichtigung eines vollen Vorsteuerabzuges für Bewirtungsaufwendungen (ATS 14.760,00 Vorsteuern für Bewirtung) mit ATS -779.890,00 festzusetzen. Über die Berufung wurde erwogen: Der Verwaltungsgerichtshof hat im - den Vorsteuerabzug beim häuslichen Arbeitszimmer betreffenden - Erkenntnis vom 24…
…Vorsteuern in Höhe von 26.496,63 € und der Festsetzung der Umsatzsteuer im Betrag von 164,659.331,00 S (11,966.260,26 €). Begründend wurde erneut ausgeführt, dass der Werbung dienende und betrieblich veranlasste Bewirtungsaufwendungen von Geschäftsfreunden nur zur Hälfte als für…
…umgestellt habe, 100 % der Vorsteuern der ertragsteuerlich nur zu 50 % abzugsfähigen Bewirtungsaufwendungen bereits in der laufenden Umsatzsteuervoranmeldung geltend zu machen. Es seien somit weder in der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung noch in der Jahreserklärung für 2001 100 % der Vorsteuern geltend gemacht worden. Es werde daher beantragt, zunächst…
…Die Vorsteuern aus Bewirtungsspesen betreffend Geschäftsfreunde könnten daher nach Auffassung der Bw. zu 100 Prozent abgesetzt werden. Abschließend ersuchte die Bw. um Stattgabe der Berufung. Im Zuge des weiteren Verfahrens legte das Finanzamt die gegenständliche Berufung gegen den Bescheid betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 2001…
…| 50 % Vorsteuern (aufwandswirksam gebucht) | 70.817,87 S Hinsichtlich der in der Umsatzsteuererklärung für 2001 geltend gemachten Vorsteuern hielt die Bw. erläuternd fest, dass der strittige Vorsteuerbetrag in Höhe von 50 Prozent der auf die Bewirtungsaufwendungen entfallenden Vorsteuern nicht wie in der Berufung…
…für deren Miete bzw. Betrieb die im Jahr 2000 und 2001 geltend gemachten Vorsteuern von angefallen sind. Im Zuge der Vorhaltsbeantwortung vom 24. März 2004 übermittelte die Bw. eine Auflistung der strittigen Vorsteuerbeträge in Höhe von 50 Prozent der auf die Bewirtungsaufwendungen entfallenden Vorsteuern der…
…festgestellt, dass bei der Umsatzsteuerveranlagung 1998 und 1999 Vorsteuern für Bewirtungsaufwendungen - entgegen nationaler Rechtsvorschriften - zur Gänze in Abzug gebracht wurden. Entsprechend der Gesetzeslage erfolgte daher seitens der Betriebsprüfung eine Kürzung dieser Vorsteuer um 50% (1998: S 20.168.-/1999: S 15.925,-). Unstrittig ist, dass…
…der berufungswerbenden GmbH wurde festgestellt, dass bei der Umsatzsteuerveranlagung 1999 Vorsteuern für Bewirtungsaufwendungen - entgegen nationaler Rechtsvorschriften - zur Gänze in Abzug gebracht wurden. Entsprechend der Gesetzeslage erfolgte daher seitens der Betriebsprüfung eine Kürzung dieser Vorsteuer um 50% (S 279.606,-). Unstrittig ist, dass die Bewirtung der…
…sei, seien jedoch pauschale Einschränkungen des Vorsteuerabzuges für Bewirtungsaufwendungen nicht mit der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie vereinbar. Das BMF habe in der Information vom 17.2.2004 ausgeführt, dass für die Abzugsfähigkeit von Vorsteuern iZm Geschäftsessen von der Rechtslage vor dem 1.1.1995 auszugehen sei. Die…
…| 52,58 € | 2001 | 5.428,44 S | 904,74 S | 65,75 € | Summe | | 2.087,44 S | 151,70 € Die Berufungswerberin beantragte daher die Vorsteuer für 1998 neu mit 65.056,18 ATS…
…Abzug zugelassen, die Vorsteuer aus der Geschäftsfreundebewirtung in Höhe von 1.238.264,00 S wurde nicht anerkannt. 4. Mit Schreiben vom 10. Dezember 2002 übermittelte die Bw. einen Vorlageantrag betreffend die Umsatzsteuer für 1998 an das zuständige Finanzamt: Der Berufung vom 30. Oktober 2002…
…Vorsteuern ist für Bewirtungsaufwendungen die der Werbung dienen, keine 50%ige Kürzung vorzunehmen. Die diesbezüglichen Vorsteuern sind demnach mit einem Betrag von 10,28 € zu berücksichtigen. 2.) Apotheke, Kosmetik: Gem. § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 dürfen Aufwendungen oder Ausgaben für…
…dem EDV-System heraus erstellten Umsatzsteuererklärung für 2001 seien nur die Vorsteuerbeträge vom Konto 66700 berücksichtigt worden. In der Beilage zur USt-Erklärung sei von der Bw. - missverständlich formuliert - beantragt worden, auch die Vorsteuern auf die restlichen 50% Bewirtungsaufwendungen in Höhe von 3.986,67…
…Werbung oder der Geschäftsanbahnung, könnten sie zur Hälfte berücksichtigt werden. Dagegen erhob die Berufungswerberin mit Schriftsatz vom 12. Dezember 2001 Berufung und begründet diese wie folgt: "Im Umsatzsteuerbescheid 2000 wurde die Vorsteuer für Bewirtungskosten, die nachweislich der Werbung bzw. der Geschäftsanbahnung dienen, aber dennoch gemäß…
…Mehrwertsteuerrichtlinie. In der Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2000 unterblieb eine Vorsteuerkorrektur der betrieblich veranlassten Bewirtungsaufwendungen. Diesbezügliche Vorsteuern wurden daher zur Gänze in Abzug gebracht. Der Umsatzsteuerbescheid 2000 vom 8. November 2001 wich insofern von der Erklärung ab, als dass die erklärte Vorsteuer um den Betrag…
…Ermittlungsverfahren festgestellt werden, dass es sich hierbei um Beratungsaufwand für den Kauf eines Wohngebäudes sowie einer Wohnung durch den Geschäftsführer der Beschwerdeführerin handelt. Diesbezügliche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung wurden nicht erklärt. Tz7 PKW Aufwendungen: Vorsteuer für PKW. Im Schreiben vom 27. Jänner 2018 hat…
…| 3.817,97 € Die in der Beschwerde beantragten Vorsteuern wurden in allen Jahren auf 0,00 € reduziert, da keine Belege vorgelegt wurden. Nicht anerkannt wurden Betriebsausgaben für: Reiserechnungen und weitere Mieten (doppelte Büromiete) mangels Belege, Bewirtungsaufwendungen mangels Aufzeichnungen, Belege für Reisekosten (Bewirtung…