…Vorschreibung von Verwaltungsabgaben Rz 1790: Ergeht im Zusammenhang mit einer Amtshandlung, für die eine Bundesverwaltungsabgabe zu entrichten ist, ein Bescheid, so ist die Vorschreibung der Verwaltungsabgabe in dessen Spruch aufzunehmen. Dies gilt auch für Bescheide der Berufungsbehörden, wenn der Anlass für die Entrichtung der Verwaltungsabgabe…
…liegt in der Vorschreibung von Nebenansprüchen auch im Verfahren der Zollbehörden keine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Im Besonderen zu berücksichtigen ist auch, dass Gestellungspflichtverletzungen gerade im Versandverfahren im Hinblick auf die Durchführung von Suchverfahren zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand führen, der die Entrichtung von Verwaltungsabgaben zu dessen…
…liegt in der Vorschreibung von Nebenansprüchen auch im Verfahren der Zollbehörden keine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Im Besonderen zu berücksichtigen ist auch, dass Gestellungspflichtverletzungen gerade im Versandverfahren im Hinblick auf die Durchführung von Suchverfahren zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand führen, der die Entrichtung von Verwaltungsabgaben zu dessen…
…liegt in der Vorschreibung von Nebenansprüchen auch im Verfahren der Zollbehörden keine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Im Besonderen zu berücksichtigen ist auch, dass Gestellungspflichtverletzungen gerade im Versandverfahren im Hinblick auf die Durchführung von Suchverfahren zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand führen, der die Entrichtung von Verwaltungsabgaben zu dessen…
…liegt in der Vorschreibung von Nebenansprüchen auch im Verfahren der Zollbehörden keine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Im Besonderen zu berücksichtigen ist auch, dass Gestellungspflichtverletzungen gerade im Versandverfahren im Hinblick auf die Durchführung von Suchverfahren zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand führen, der die Entrichtung von Verwaltungsabgaben zu dessen…
…liegt in der Vorschreibung von Nebenansprüchen auch im Verfahren der Zollbehörden keine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Im Besonderen zu berücksichtigen ist auch, dass Gestellungspflichtverletzungen gerade im Versandverfahren im Hinblick auf die Durchführung von Suchverfahren zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand führen, der die Entrichtung von Verwaltungsabgaben zu dessen…
…gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 14 .Januar 1998,Zl: 100/64604/03/96, wurden der Bf. gemäß § 105 Zollrechts-Durchführungsgesetz,(ZollR-DG), Verwaltungsabgaben in der Höhe von ATS: 555,00…
…350/03005/2002, Verwaltungsabgaben in der Höhe von 90,27 € zur Entrichtung vorgeschrieben. Da die Vorschreibung der Verwaltungsabgaben in allen Fällen, bei denen es zu einer Verletzung der Gestellungspflicht gekommen ist, unabhängig von der Herkunft oder der Bestimmung der Waren, und in einer den…
…zur Entrichtung von Verwaltungsabgaben nach § 105 bleibt unberührt (§ 108 Abs. 1 ZollR-DG idF BGBl. I Nr. 13/1998). Die Zollschuld gemäß Art. 203 ZK ist am 17. Februar 2000 entstanden, die buchmäßige Erfassung ist erst am 25. April 2001 erfolgt. Die Vorschreibung der Abgabenerhöhung…
…zur Entrichtung von Verwaltungsabgaben nach § 105 bleibt unberührt (§ 108 Abs. 1 ZollR-DG idF BGBl. I Nr. 13/1998). Die Zollschuld gemäß Art. 203 ZK ist am 31. Dezember 1999 entstanden, die buchmäßige Erfassung ist erst am 12. März 2001 erfolgt. Die Vorschreibung der Abgabenerhöhung…
…der zollrechtlichen Vorschriften abzielt. Die von der Bf. vermeinte Einschränkung dahingehend, dass nur bestimmte Verstöße mit zollschuldrechtlicher Relevanz zu ahnden seien, ist den unionsrechtlichen Vorschriften somit nicht zu entnehmen. Zum Einwand, die Vorschreibung von Verwaltungsabgaben stehe im Widerspruch zu den Bestimmungen des Art. 52 UZK:…
…zur Entrichtung von Verwaltungsabgaben nach § 105 bleibt unberührt (§ 108 Abs. 1 ZollR-DG idF BGBl. I Nr. 13/1998). Die Zollschuld nach Art. 203 ZK ist am 31. Dezember 1999 entstanden, die buchmäßige Erfassung ist erst am 14. März 2001 erfolgt. Die Vorschreibung der Abgabenerhöhung…
…zur Entrichtung von Verwaltungsabgaben nach § 105 bleibt unberührt (§ 108 Abs. 1 ZollR-DG idF BGBl. I Nr. 13/1998). Die Zollschuld gemäß Art. 203 ZK ist am 18. Dezember 1999 entstanden, die buchmäßige Erfassung ist erst am 12. März 2001 erfolgt. Die Vorschreibung der Abgabenerhöhung…
…erwachsenden Kosten Verwaltungsabgaben in der Höhe des Doppelten der nach § 101 Abs. 2 für Beamte der Verwendungsgruppe A 2 bestimmten Personalsätze zu entrichten, wenn eine Gestellungspflicht verletzt worden ist. Der gegenständliche Personenkraftwagen befand sich nicht im Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung. Eine Vorschreibung von Verwaltungsabgaben gemäß…
…die Durchführung eines Asylverfahrens nach dem AsylG in Österreich. Nachdem der Anwendungsbereich des AsylG eröffnet ist, besteht aufgrund des eindeutigen Wortlautes des § 70 AsylG 2005 keine Rechtsgrundlage für die Vorschreibung von Gebühren. Das Asylgesetz 2005 ist an die Stelle des Asylgesetzes 1991, BGBl. 1992/8…
…Verpflichtung zur Entrichtung der Verwaltungsabgabe nur dann aufrecht bleibt, wenn die abgabenpflichtige Amtshandlung ihrem Wesen und Inhalt nach unverändert geblieben ist. Da dies (angesichts der Änderung des Tiroler Schischulgesetzes 1995 durch LGBl Nr 126/2016) nicht zutraf, war die Verpflichtung zur Entrichtung von Verwaltungsabgaben weggefallen…
…BGBl. Nr.195/1988, über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (Namensänderungsgesetz - NÄG) idgF, bewilligt. Die diesbezügliche Gebühr wurde nicht entrichtet. Die Vorschreibung von Gebühr und Erhöhung erfolgten deshalb zu Recht. Die Beschwerde war daher als unbegründet abzuweisen. 3.2. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen…
…BGBl. Nr.195/1988, über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (Namensänderungsgesetz - NÄG) idgF, bewilligt. Die diesbezügliche Gebühr wurde nicht entrichtet. Die Vorschreibung von Gebühr und Erhöhung erfolgten deshalb zu Recht. Die Beschwerde war daher als unbegründet abzuweisen. 3.2. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen…
…Zollamt Heiligenkreuz lagernde Paletten für den Zeitraum 12. April 2001 bis 15. Juli 2001 bescheidmäßig zur Vorschreibung gebracht. In der gegen diesen Bescheid gerichteten Berufung beantragte die Bf. durch ihren ausgewiesenen Vertreter die vollinhaltliche Behebung des Kostenbescheides, da in diesem in keiner Weise nachvollziehbar sei…
…Peter Csoklich, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 25. November 2002, GZ. 100/36389/3/2001, betreffend Erhebung von Verwaltungsabgaben gemäß § 105 Zollrechts-Durchführungsgesetz, (ZollR-DG), entschieden: Der Beschwerde wird stattgegeben und der angefochtene Bescheid wird aufgehoben.. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß §…