Artikel 112 Vorlage von Angaben der summarischen Eingangsanmeldung durch andere Personen in spezifischen Fällen der Beförderung auf dem Seeweg oder auf Binnenwasserstraßen (Artikel 127 Absatz 6 des Zollkodex) (1) Wurden im Falle der Beförderung auf dem Seeweg oder auf Binnenwasserstraßen von einer oder mehreren anderen…
Artikel 112a Vorlage von Angaben der summarischen Eingangsanmeldung durch andere Personen in spezifischen Fällen der Beförderung auf dem Schienenweg (Artikel 127 Absatz 6 des Zollkodex) (1) Wurden im Falle der Beförderung auf dem Schienenweg von einer oder mehreren anderen Personen als dem Beförderer ein oder…
Artikel 113 Vorlage von Angaben der summarischen Eingangsanmeldung durch andere Personen in spezifischen Fällen der Beförderung auf dem Luftweg (Artikel 127 Absatz 6 des Zollkodex) (1) Wurden im Falle der Beförderung auf dem Luftweg von einer oder mehreren anderen Personen als dem Beförderer ein oder…
Artikel 113a Vorlage von Angaben der summarischen Eingangsanmeldung durch andere Personen (Artikel 127 Absatz 6 des Zollkodex) (1) Jede Person, die Angaben nach Artikel 127 Absatz 5 des Zollkodex vorlegt, ist nach Artikel 15 UZK Absatz 2 Buchstaben a und b des Zollkodex für die…
Artikel 116 Vorlage der Ursprungsnachweise (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) Die Ursprungsnachweise sind den Zollbehörden des Einfuhrmitgliedstaats nach Maßgabe des Artikels 163 des Zollkodex vorzulegen. Diese Behörden können eine Übersetzung des Ursprungsnachweises verlangen; sie können außerdem verlangen, dass die Einfuhrzollanmeldung durch eine Erklärung des…
…Pflicht zur Vorlage eines Ursprungszeugnisses nach Formblatt A oder einer Erklärung auf der Rechnung (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Erzeugnisse, die in Kleinsendungen von Privatpersonen an Privatpersonen verschickt werden oder die sich im persönlichen Gepäck von Reisenden befinden, werden ohne Vorlage eines Ursprungszeugnisses…
Artikel 103 Ausnahmen von der Pflicht zur Vorlage einer Erklärung zum Ursprung (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Die folgenden Erzeugnisse sind von der Verpflichtung, eine Erklärung zum Ursprung auszufertigen und vorzulegen, ausgenommen: a)Erzeugnisse, die in Kleinsendungen von Privatpersonen an Privatpersonen verschickt werden…
8.9. Geltungsdauer und Vorlage der Präferenznachweise 8.9.1. Grundsätzliches Die Präferenznachweise bleiben zehn Monate nach dem Datum der Ausstellung im Ausfuhrland gültig und sind innerhalb dieser Frist den Zollbehörden des Einfuhrlandes vorzulegen. Nähere Informationen dazu sind der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 2.7…
8.9. Geltungsdauer und Vorlage der Präferenznachweise Die Präferenznachweise bleiben zehn Monate nach dem Datum der Ausstellung im Ausfuhrland gültig und sind innerhalb dieser Frist den Zollbehörden des Einfuhrlandes vorzulegen. Wenn der Anmelder nachweist, dass die Frist wegen außergewöhnlicher Umstände nicht eingehalten werden konnte, wäre…
40.2. nur bei Vorlage einer Ausfuhrgenehmigung anwendbare Kontingente Mit Durchführungsverordnung (EU) 2017/1781 der Kommission werden Kontingente geschaffen, für deren Inanspruchnahme eine von Kanada gemäß dem "Export and Import Permits Act" erteilte Ausfuhrgenehmigung vorzulegen ist. Es handelt sich dabei um folgende Kontingente: 09.8300…
Artikel 126 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren durch Vorlage einer Rechnung oder eines Beförderungspapiers (Artikel 6 Absatz 2 und Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Der Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren, deren Wert 15.000 EUR nicht übersteigt, kann mit…
Artikel 126a Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren durch Vorlage eines Manifests der Schifffahrtsgesellschaft (Artikel 6 Absatz 2 und Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des UZK PoUS-Systems gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU…
Artikel 104 Abweichungen und Formfehler in Erklärungen zum Ursprung und verspätete Vorlage von Erklärungen zum Ursprung (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Bei geringfügigen Abweichungen zwischen den Angaben in einer Erklärung zum Ursprung und den Angaben in den Unterlagen, die den Zollbehörden zur Erfüllung…
8.9. Geltungsdauer und Vorlage der Präferenznachweise Die Präferenznachweise bleiben vier Monate nach dem Datum der Ausstellung im Ausfuhrland gültig und sind innerhalb dieser Frist den Zollbehörden des Einfuhrlandes vorzulegen. Nähere Informationen dazu sind der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 2.7.5. und UP-3000…
…über das Rechtsgeschäft in einem solchen Urkundenarchiv gespeichert und wird der jeweils zuständigen Behörde der Zugriff auf diese Urkunde ermöglicht, ist dies als Vorlage des Originales zu sehen. Eine gesonderte körperliche Übersendung des amtlichen Vordrucks ist dann nicht mehr erforderlich. Rz 98: Am entsprechenden amtlichen…
5.1.10. Ausnahmen von der Pflicht zur Vorlage einer Erklärung zum Ursprung (Art. 103 UZK-IA) (1) Die folgenden Erzeugnisse sind von der Verpflichtung, eine Erklärung zum Ursprung auszufertigen und vorzulegen, ausgenommen: a)Erzeugnisse, die in Kleinsendungen von Privatpersonen an Privatpersonen verschickt werden, wenn…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. II. beschlossen: Die Beschwerdevorentscheidungen vom 8.4.2022 betreffend Umsatzsteuer 2015, 2016 und 2017 werden aufgehoben. Der Vorlageantrag vom 30.6.2022 betreffend Umsatzsteuer 2015, 2016 und 2017 wird als unzulässig (geworden) zurückgewiesen. Es wird festgestellt, dass…
…klarstellte. 3. Rechtliche Beurteilung Das Anbringen des Bf. vom 16.7.2024 war insoweit unklar, als daraus nicht hervorging, ob es sich um einen Vorlageantrag gemäß § 264 BAO, einen Antrag auf Aufhebung der Beschwerdevorentscheidung gemäß § 299 BAO oder ein anderes Anbringen handeln soll. Bei undeutlichem…
…für das Jahr 2016, b) Einkommensteuer für das Jahr 2017, c) Einkommensteuer für das Jahr 2018 ein Vorlageantrag nicht eingebracht. Die Parteien werden hierüber gemäß § 281a BAO formlos in Kenntnis gesetzt. Das Beschwerdeverfahren in Bezug auf a) Einkommensteuer für das Jahr 2016, b) Einkommensteuer für…
Da die gegenständliche Verständigung nach § 281a BAO betreffend die Sachbescheide keine Entscheidung in der Sache ist, kann sie vor Entscheidung über die Beschwerden gegen die Wiederaufnahme der Verfahren ergehen, während vor Erledigung eines Rechtsmittels gegen einen Wiederaufnahmebescheid nicht über eine Beschwerde gegen den im wiederaufgenommenen…