…bei einer Preisgabe von Waren nach zollrechtlichen Vorschriften liegt mangels eines Leistungsaustausches kein steuerbarer Umsatz vor. 3.7.5. Kauf unter Eigentumsvorbehalt Rz 430: Macht der Vorbehaltseigentümer von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch und nimmt er den gelieferten Gegenstand zurück, so liegt eine Rückgängigmachung der Lieferung vor…
…1.3. Übergang der Steuerschuld bei Lieferungen im Sicherungseigentum, Vorbehaltseigentum und Zwangsversteigerungsverfahren Rz 2603: Lieferung von Sicherungseigentum Bei der Sicherungsübereignung geht das zivilrechtliche Eigentum am Sicherungsgut auf den Sicherungsnehmer (Kreditgeber) über, das Sicherungsgut selbst bleibt in der Regel in der Verfügungsmacht des Sicherungsgebers (Kreditnehmers). Die…
…Insolvenzeröffnung) ist nicht zulässig. Es handelt sich um ein einheitliches Ganzes und die Umsatzsteuer stellt zur Gänze eine Masseforderung dar. 16.2.6. Eigentumsvorbehalt im Insolvenzverfahren Rz 2409: Macht der Vorbehaltseigentümer vom Rücktritt Gebrauch, kommt es zur Rückgängigmachung der ursprünglichen Lieferung. Die nicht steuerbare Rückgabe…
…Überlassung von Arbeitskräften, wenn die überlassenen Arbeitskräfte Bauleistungen erbringen. (1b) Bei der Lieferung a) sicherungsübereigneter Gegenstände durch den Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer, b) des Vorbehaltskäufers an den Vorbehaltseigentümer im Falle der vorangegangenen Übertragung des vorbehaltenen Eigentums c) und bei Umsätzen von Grundstücken, Gebäuden auf fremdem…
…Umstand, dass eine etwaige Rücklieferung bereits bei Vertragsabschluss vereinbart wurde, kann umsatzsteuerlich nicht die Bedeutung einer Übertragung des vorbehaltenen Eigentums zukommen. Nachdem die Bw als Lieferantin - wie dargestellt - Vorbehaltseigentümerin der gelieferten Maschinen war, stellt die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Rückgängigmachung der ursprünglichen Lieferungen dar, die…
…zu haben. Wie den diesbezüglichen Ausführungen zu entnehmen ist, wurden solcherart bis zur Konkurseröffnung am 8. September 1997 die Forderungen verschiedener Vorbehaltseigentümer wie auch jener Gläubiger erfüllt, deren "Leistungen und Lieferungen für die Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig waren". Da somit bestimmte Gesellschaftsgläubiger (zur Gänze) befriedigt…
…911 an den Beschuldigten im Juni 2006 erstellt wurde, eine Bestimmung enthalten ist, wonach eine Weiterveräußerung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vorbehaltseigentümers zulässig gewesen wäre, eine solche schriftliche Zustimmung laut Aktenlage nicht eingeholt worden ist, solcherart somit eine Übertragung eines rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentumes…
…diesem zugerechnet. Im Kommentar zur BAO (Stoll zu § 24 BAO, Band 1, Seite 301) wird ausgeführt, dass die Gegenstände des Vorbehaltseigentümers zum "Vermögen" des Vorbehaltskäufers gehören und dass diese steuerbilanz-, handelsbilanz- und einheitswertmäßig beim Käufer ausgewiesen werden (vgl. auch Straube § 196 Rz. 33 bzw. EStR…
…Unternehmer jemand befugt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügung. Auch ein Kauf unter Eigentumsvorbehalt führt zu einer Lieferung; im Fall des Rücktritts des Vorbehaltseigentümers liegt eine Rückgängigmachung der Lieferung vor (vgl. Rz. 430 UStR 2000). Nun steht im vorliegenden Fall fest, dass der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi in der Beschwerdesache ***Bf1***, BA ***Bf1-Adr*** über die Beschwerde vom 23. Dezember 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 13. Dezember 2016 betreffend Grunderwerbsteuer 2014 (EN…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** und ***AB***, ***Ort2***, vertreten durch Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH, Renngasse 1 Tür Freyung, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 29. Dezember 2022 gegen den…
Innrain 32 6020 Innsbruck www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf Straße, Ort, vertreten durch die Stb, gegen die Bescheide des FA vom 25. November 2009, betreffend Einkommensteuer für die Jahren…
(3) Die Abgabenbehörden haben Angaben der Abgabepflichtigen und amtsbekannte Umstände auch zugunsten der Abgabepflichtigen zu prüfen und zu würdigen. (4) Solange die Abgabenbehörde nicht entschieden hat, hat sie auch die nach Ablauf einer Frist vorgebrachten Angaben über tatsächliche oder rechtliche Verhältnisse zu prüfen und zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 23. Dezember 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glückspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 13. Dezember 2016 betreffend Grunderwerbsteuer 2014 (EN ***1…
(3) Die Abgabenbehörden haben Angaben der Abgabepflichtigen und amtsbekannte Umstände auch zugunsten der Abgabepflichtigen zu prüfen und zu würdigen. (4) Solange die Abgabenbehörde nicht entschieden hat, hat sie auch die nach Ablauf einer Frist vorgebrachten Angaben über tatsächliche oder rechtliche Verhältnisse zu prüfen und zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***Stb***, über die Beschwerde vom 4. Dezember 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 3. November 2014 betreffend…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Christian Seywald, Bundesinnungsmeister Friedrich Nagl und Dir. Anton Pfeiferim Beisein der Schriftführerin Romana Schuster über die Berufung der Bw, vertreten durch Stb.ges, vom 17. November 2005…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der C-Stiftung, 1xxx Wien, T-Gasse 1x, vertreten durch Baumgartner & Grienschgl GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 8010 Graz, Elisabethstraße 40, vom 11. Oktober 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 betreffend Umsatzsteuer 2005 entschieden: Die…
Dr.-Herrmann-Gasse 3 9020 Klagenfurt am Wörthersee www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter 1zel Ri über die Beschwerde des Bf. vom 14. Mai 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glückspiel…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. ***Ri 1*** LL.M., den Richter ***Ri*** und die fachkundigen Laienrichter ***LaiRi*** und Ing. KomzlR. ***LaiRi2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch LBG Niederösterreich Steuerberatung GmbH, ***Adr-Vert***, über die Beschwerde vom…