…bei der Magistratsabteilung 6 ein Schreiben der deutschen Behörden samt Beilagen ein. In einer Vollstreckungsankündigung vom 2.6.2016 brachte der Bf vor: "Das Fahrzeug war Herrn X2 überlassen." Beigelegt war eine Kopie der Strafverfügung vom 05.01.2016, auf deren Rückseite vermerkt war: "Einspruch…
Ergänzend wird noch festgehalten: Wird während des administrativen Rechtsmittelverfahrens, das im Wege der Berufung gegen den Sicherstellungsauftrag eingeleitet worden ist, Vollstreckung (zur Sicherung) geführt, was gemäß § 78 Abs. 1 AbgEO in Verbindung mit § 254 BAO zulässig ist, so kann der sicherungsweise herangezogene Vollstreckungsschuldner die Aufschiebung…
Da im vorliegenden Fall der begehrte Termin bereits abgelaufen ist, kann auch die gegenständliche Beschwerde nur mehr abgewiesen werden (s. UFS RV/0547-L/07, 15.06.2007). Ergänzend wird noch festgehalten: Wird während des administrativen Rechtsmittelverfahrens, das im Wege der Berufung gegen den Sicherstellungsauftrag…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Verwaltungsstrafsache S., geb. xxx, whft. Adr.1 , über die Beschwerde des Insolvenzverwalters RA, Rechtsanwalt, Adr.2, gegen die Vollstreckungsverfügung des Magistrats der Stadt Wien…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache gegen Name-Beschwerdeführer, in Adresse-Beschwerdeführer, gegen die Vollstreckungsverfügung des Magistrat der Stadt Wien MA 6 vom 30. Oktober 2015 betreffend Zwangsvollstreckung wegen Nichtzahlung der rechtskräftigen Strafe auf Grund des Straferkenntnisses…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ulrike Nussbaumer LL.M. M.B.L. in der Rechtssache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 11. Mai 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. April 2019 betreffend Zwangsstrafen 2017 (Steuernummer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin xyz über die Beschwerde des Bf. gegen die Vollstreckungsverfügung des Magistrat es der Stadt Wien MA 65 vom 30.11.2017, Zahlungsreferenz xxx , betreffend Zwangsvollstreckung der mit Erkenntnis vom 03.10.2017, GZ MA 67…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. R. in der Beschwerdesache gegen Bf., gegen die Vollstreckungsverfügung des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6 - Rechnungs- und Abgabenwesen, Buchhaltungsabteilung 32, vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Verwaltungsstrafsache gegen Bf., AdresseBf., über die Beschwerde der beschwerdeführenden Partei vom 24.07.2019 gegen die Vollstreckungsverfügung des Magistrates der Stadt Wien vom 17.06.2019, MA6 betreffend Zwangsvollstreckung wegen Nichtbezahlung der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Gekürzte Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.Dr. Birgitt Koran in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 7. Mai 2025 gegen die Vollstreckungsverfügung des Magistrates der…
Damit ist in objektiver Hinsicht ein vorschriftswidriges Verbringen der Waren in das Zollgebiet der Gemeinschaft erfolgt, wobei es sich entgegen der Meinung des Beschuldigten nicht mehr nur um einen Versuch handeln kann, da er den Amtsplatz, die Zollstelle Höchst - ohne anzuhalten - passierte, somit der Schmuggel…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Helmut Hirsch Rechtsanwalt, Josef-Krainer-Straße 46/I, 8074 Raaba, über die Beschwerde vom 2. August 2013 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 4. Juli…
(5) Das Verwaltungsgericht kann von der Durchführung (Fortsetzung) einer Verhandlung absehen, wenn die Parteien ausdrücklich darauf verzichten. Ein solcher Verzicht kann bis zum Beginn der (fortgesetzten) Verhandlung erklärt werden. (6) Die Parteien sind so rechtzeitig zur Verhandlung zu laden, dass ihnen von der Zustellung der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke im Beschwerdeverfahren über die Beschwerde des ***1*** ***2***, ***3***, ***9*** c/o ***10***, vom 31. Mai 2021 gegen die Vollstreckungsverfügung des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6, Rechnungs- und Abgabenwesen, Buchhaltungsabteilung 32…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Gregor Armin Klammer, Goldschmiedgasse 6 Tür 6-8, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 10. Mai 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri über die am 05.03.2018 eingebrachte Beschwerde des Bf, derzeit AdrBf, gegen die Vollstreckungsverfügung des Magistrates der Stadt Wien vom 30.01.2018, Zahlungsreferenz ZRef, zu Recht erkannt: I) Gemäß § 50 VwGVG wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 15. Juli 2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes Klagenfurt vom 19. Juni 2019 betreffend die Pfändung von Geldforderungen gegenüber ***1*** zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Bernhard Lang in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch die Prochaska Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, Kärntner Ring 14/2, über die Beschwerde vom 7. Dezember 2022 gegen den Sicherstellungsauftrag des Zollamtes Österreich als…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri über die am 22.07.2019 eingebrachte Beschwerde des Bf, gegen die Vollstreckungsverfügung des Magistrates der Stadt Wien vom 16.07.2019, GZ. GZ, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am Donnerstag, 07.11.2019…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Karoline Windsteig über die Beschwerde der X1, A1, gegen die Vollstreckungsverfügung des Magistrates der Stadt Wien vom 30.05.2017, Zahlungsreferenz 078556844099, zu Recht erkannt: Gemäß § 50 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen…