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EAS 2064Steuerpflicht einer schwedischen Volkspension
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 454/2-IV/4/0221.05.2002

…Steuerpflicht einer schwedischen Volkspension nur deshalb Abstand zu nehmen, weil diese nach schwedischem Recht steuerfrei ist. Auch das Doppelbesteuerungsabkommen Schweden (DBA-S), BGBl. Nr. 39/1960, bestätigt in Artikel 16 Abs. 2 auf internationaler Ebene, dass dieses Prinzip bei österreichischen Staatsbürgern, die schwedische Volkspensionen beziehen…

EAS 2091Steuerfreier Teil schwedischer Pensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 226/1-IV/4/0202.07.2002

…Mio. ATS, dann muss der Umstand, dass nach schwedischem Recht Teile der Volkspension und der Zusatzpension in der Größenordnung von etwa 50.000 ATS steuerfrei sind, bei der Einkünfteermittlung in Österreich ohne Auswirkung bleiben (siehe auch EAS 2064). 02. Juli 2002 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 444Steuerliche Behandlung schwedischer Sozialversicherungspensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4262/1-IV/4/9418.05.1994

…gemäß Artikel 16 Abs. 2 des DBA-Schweden der österreichischen Besteuerung. Das Doppelbesteuerungsabkommen enthält keine entgegenstehende Sonderregelung für jenen Teil der Pension, die als schwedische "Volkspension" bezeichnet wird. Sollte von Parteienseite Steuerfreiheit dieser Pension in Österreich eingewendet werden, so ist erforderlich, dass die hiefür maßgebenden…

UFSW RV/0665-W/09DBA Schweden Artikel 16: Zuteilungskriterium der Staatsbürgerschaft; Einkünfte aus Kapitalvermögen: 1. DBA Schweden; 2. Werbungskosten; 3. Antrag auf "Regelbesteuerung"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2013

…anzurechnen. In einer Beilage zur Einkommensteuererklärung gab die Bw bekannt, dass es sich bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit um eine schwedische Volkspension in Höhe von SEK 11.832,00,-- (€ 1.256,68,--) handle. Die Einkünfte aus Kapitalvermögen würden sich berechnen wie folgt: Aktiendividenden…

LStR 2002 Rz 137141.1.4 Gesetzliche Alterspension
geltende FassungRichtlinien17.12.2014

41.1.4 Gesetzliche Alterspension Rz 1371: Unter gesetzliche Alterspension ist eine Pension zu verstehen, deren Anspruch auf Grundaufgrund eigener Beitragsleistungen zu einer gesetzlichen Pensionsversicherung erworben wurde. Dazu zählen unter anderen Ruhegenüsse von öffentlich-rechtlichen Bediensteten, ausländische Pensionsansprüche bei Grenzgängern, Pensionsantritt auf Grundaufgrund langer Versicherungsdauer…