…BAO) nicht von der Abgabenfestsetzung absehen können, zumal es die klare Intention des Gesetzgebers sei, dass die Konsequenz der Verwendung von Alkohol ohne Freischein in der Entstehung der Steuerschuld besteht. Im vorliegenden Fall sei durch die erwiesene Verwendung des Alkohols durch die Beschwerdeführerin zu Reinigungszwecken…
…zu Heiz- oder Reinigungszwecken oder anderen Zwecken, die nicht der Herstellung von Waren dienen, verwendet werden. Gemäß § 11 Abs.1 AlkStG bedarf, wer Alkohol zu einem im § 4 Abs.1 Z.1 bis 5 und 8 angeführten Zweck unversteuert beziehen und außerhalb eines Steuerlagers verwenden…
… 20 Bundesabgabenordnung (BAO) in Verbindung mit § 49 Alkoholsteuergesetz (AlkStG) die Alkoholsteuer für 41,10 Liter reinen Alkohol, der aus dem freien Verkehr eines Mitgliedstaates zu gewerblichen Zwecken bezogen und im Buschenschankbetrieb "Name" verkauft worden sei, in Höhe von € 411,00 erstmalig festgesetzt und zur…
… 20 Bundesabgabenordnung (BAO) in Verbindung mit § 49 Alkoholsteuergesetz (AlkStG) die Alkoholsteuer für 38,40 Liter reinen Alkohol, der aus dem freien Verkehr eines Mitgliedstaates zu gewerblichen Zwecken bezogen und im Buschenschankbetrieb "Name" verkauft worden sei, in Höhe von € 384,00 erstmalig festgesetzt und zur…
…darin ihren Antrag auf ersatzlose Behebung des Bescheides. Über die Beschwerde wurde erwogen: Der Entscheidung wird folgender relevante Sachverhalt zu Grunde gelegt: Mit Bescheid vom 17. Mai 2004, Zahl zzzzzzz wurde der Bfin die Bewilligung zum unversteuerten Bezug von vergälltem Alkohol zur steuerfreien Verwendung gemäß …
…Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 26. Juli 2001, Zl. 500/11653/1/2001/62/HA, hat das Hauptzollamt Linz der Bf. als Inhaberin der X-Apotheke in T, im Grunde des § 11 Alkohol-Steuer und Monopolgesetz 1995 (AlkStMG) wegen bestimmungswidriger Verwendung von 57…
…1) Wer Alkohol zu einem im § 4 Abs. 1 Z 1 bis 5 und 8 angeführten Zweck unversteuert beziehen und außerhalb eines Steuerlagers steuerfrei verwenden will, bedarf einer Bewilligung (Freischein). (2) Ein Freischein ist auf Antrag des Inhabers des Betriebes, in dem der Alkohol verwendet…
…Verwendungsbetriebes, dem erst ab 30.8.2007 der unversteuerte Bezug von Alkohol zu dem darin genannten Zweck bewilligt worden ist) stattgefunden: Laut vorliegendem Vertrag vom 1.2.2007 zwischen Frau Mag.pharm.P und der PSB GmbH zur BFCPS KG mit Sitz in Linz, Punkt…
…dass es zu einer Wegbringung und damit zu einer Steuerschuldentstehung kommt. Die Bf. hat in allen verfahrensgegenständlichen Verkaufsfällen - ausgenommen sieben - die einen Verwendungsbetrieb treffenden gesetzlichen Erfordernisse bei der Verwendung bzw. Abgabe des auf Freischein unversteuert und nicht vergällt bezogenen Alkohols zur Herstellung von Arzneimitteln eingehalten…
…8 Abs. 1 Z 3 Alkoholsteuergesetz (AlkStG) fest und begründete diesen folgendermaßen: Nach bezogener Gesetzesbestimmung entstehe die Steuerschuld durch Wegbringung von Alkohol aus dem Verwendungsbetrieb. Weil im gegenständlichen Fall der zum unversteuerten Bezug und zur steuerfreien Verwendung von unvergälltem Alkohol berechtigende Freischein zu Zl. 525…
…gem. § 8 Abs.1 Z 3 Alkoholsteuergesetz (AlkStG) fest und begründete diesen folgendermaßen: Nach bezogener Gesetzesbestimmung entstehe die Steuerschuld durch Wegbringung von Alkohol aus dem Verwendungsbetrieb. Weil im gegenständlichen Fall der zum unversteuerten Bezug und zur steuerfreien Verwendung von unvergälltem Alkohol berechtigende Freischein zu Zl…
…8 Abs. 1 Z 3 Alkoholsteuergesetz (AlkStG) fest und begründete diesen folgendermaßen: Nach bezogener Gesetzesbestimmung entstehe die Steuerschuld durch Wegbringung von Alkohol aus dem Verwendungsbetrieb. Weil im gegenständlichen Fall der zum unversteuerten Bezug und zur steuerfreien Verwendung von unvergälltem Alkohol berechtigende Freischein zu Zl. 525…
…Herstellung von Waren, die weder Arzneimittel noch Lebensmittel sind, verwendet werden. § 11 Abs. 1 und Abs. 2 AlkStG: (1) Wer Alkohol zu einem in § 4 Abs. 1 Z 1 bis 5 und Z 8 angeführten Zweck unversteuert beziehen und außerhalb eines Steuerlagers steuerfrei verwenden will…
…gem. § 8 Abs.1 Z 3 Alkoholsteuergesetz (AlkStG) fest und begründete diesen folgendermaßen: Nach bezogener Gesetzesbestimmung entstehe die Steuerschuld durch Wegbringung von Alkohol aus dem Verwendungsbetrieb. Weil im gegenständlichen Fall der zum unversteuerten Bezug und zur steuerfreien Verwendung von unvergälltem Alkohol berechtigende Freischein zu Zl…
…Nr. 185/1983, durch dazu nach Arzneimittelrecht Befugte verwendet werden, ausgenommen reine Alkohol-Wasser- Mischungen. Wer Alkohol zu einem im § 4 Abs. 1 Z 1 bis 5 und 8 AlkStG angeführten Zweck unversteuert beziehen und außerhalb eines Steuerlagers steuerfrei verwenden will, bedarf gem. § 11 Abs…
…vom 12. September 2001 zum unversteuerten Bezug und zur steuerfreien Verwendung von unvergälltem Alkohol mit 8. November 2005 durch Inhaberwechsel erloschen sei und ab diesem Zeitpunkt kein gültiger Freischein vorhanden gewesen sei, gelte gemäß § 16 Abs. 3 AlkStG aufgrund eines Freischeines bezogener Alkohol, der sich…
…Betriebes in die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist der Freischein erloschen. Das Recht zum steuerfreien Bezug und zur steuerfreien Verwendung von Alkohol erlischt nach dem klaren und eindeutigen Wortlaut der einschlägigen Bestimmung kraft Gesetzes, es bedarf keines Widerrufs (vgl. auch zu der gleichlautenden Bestimmung, Schamp…
…im Steuergebiet zu gewerblichen Zwecken in Gewahrsame gehalten oder verwendet wird. Steuerschuldner ist, wer das Erzeugnis in Gewahrsame hält oder verwendet. Die Steuerschuld entsteht nicht, wenn der im Steuergebiet in Gewahrsame gehaltene Alkohol 1. für einen anderen Mitgliedstaat bestimmt ist und unter zulässiger Verwendung eines…
…im Steuergebiet zu gewerblichen Zwecken in Gewahrsame gehalten oder verwendet wird. Steuerschuldner ist, wer das Erzeugnis in Gewahrsame hält oder verwendet. Die Steuerschuld entsteht nicht, wenn der im Steuergebiet in Gewahrsame gehaltene Alkohol 1. für einen anderen Mitgliedstaat bestimmt ist und unter zulässiger Verwendung eines…
…von einer Bewilligung abhängig sind, und in andere, in denen die Steuerbefreiung ex lege gewährt wird. Daneben bestehen außerdem noch weitere Steuerbegünstigungen, die sich zB am Zollrecht orientieren. 6.4.1. Steuerbefreiungserfordernisse 6.4.1.1. Bewilligungsabhängige Steuerbefreiungen Eine unversteuerte Abgabe und steuerfreie Verwendung von…