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BFG RV/3100546/2016Zurechnung der Einkünfte aus einer Betriebsaufgabe bei Tod des Erblassers während des Verteilungszeitraumes gemäß § 37 Abs. 2 EStG 1988
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.06.2017

…def) der Besteuerung unterzogen worden. Im Fall des Todes des Steuerpflichtigen während des Verteilungszeitraumes sei die Erfassung von ausstehenden Teilbeträgen bei dem (den) Erben vorzunehmen. Demnach seien die Einkünfte aus der Betriebsaufgabe des verstorbenen AA in den Jahren 2014 und 2015 im Ausmaß von 10…

BFG RV/5100824/2021I. Anforderungen an ein Gutachten zur Widerlegung der gesetzlich vermuteten Nutzungsdauer. II. Verlängerung des Verteilungszeitraumes für vor 2016 abgeflossene Ausgaben für Instandsetzung bei Wohngebäuden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.11.2023

…berücksichtigt worden sind, verlängert sich hinsichtlich der Beträge, die ab der Veranlagung 2016 zu berücksichtigen sind, der ursprüngliche Verteilungszeitraum von zehn auf fünfzehn Jahre. B. Absetzung für Abnutzung Wie bereits ausgeführt, hat der VwGH im Verfahren betreffend die Jahre 2011 bis 2014 ausgesprochen, dass jenes…

UmgrStR 2002 Rz 1720–17266.4.3. Verbundene Körperschaften (Doppelverlustverwertung)
geltende FassungRichtlinien27.10.2022

… 12 Abs. 3 Z 2 KStG 1988 ist im gekürzten Ausmaß auf den durch die Verlustkürzung unveränderten Verteilungszeitraum abzusetzen. Beispiel: Siehe auch Beispiel in Rz 233. Die M-GmbH ist Alleingesellschafterin der T-GmbH. Die M-GmbH hat im Jahr 01 eine Teilwertabschreibung in Höhe…

UFSW RV/1387-W/06Wertverschiebungen bei Downstream-Merger ohne Gewährung neuer Anteile
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.12.2012

…710,68 Euro). Ein Vorziehen offener Teilwertabschreibungs-Siebentel aus Folgejahren kommt daher nicht in Betracht, weil Zuschreibungen zunächst mit den Siebentelbeträgen des laufenden Jahres gegenzuverrechnen sind. Erst ein verbleibender Zuschreibungsüberhang kürzt den Verteilungszeitraum durch Vorziehen offener Siebentel aus Folgejahren. (Wiesner/Schneider/Spanbauer/Kohler, KStG [1996], …

UFSW RV/1635-W/09Aufteilung von "Seminarkosten" bei Vorsorgewohnungen nach dem tatsächlichen Inhalt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.06.2010Teil 2/2

Vor dem Hintergrund der dargestellten gesetzlichen Rahmenbedingungen erscheint in wirtschaftlicher Betrachtungsweise (§ 21 BAO) die Annahme eines 10-jährigen Verteilungszeitraumes für die Vorauszahlungen des Bw. als angebracht. Eine Inanspruchnahme der Leistungen der I-OEG bzw. des Nachfolgeunternehmens und damit ein Halten der Vorsorgewohnung zumindest bis Ablauf…

EStR 2000 Rz 7369–737327.6 Verteilung von Einkünften und stillen Reserven
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…versteuern (§ 37 Abs. 2 EStG 1988). Im Fall des Todes des Steuerpflichtigen während des Verteilungszeitraumes sind ausstehende Teilbeträge der Steuerschuld des Verstorbenen dem (den) Erben vorzuschreiben; eine Einbeziehung in die eigene Veranlagung des (der) Erben hat nicht stattzufinden (BFG 6.6.2017, RV/3100546/2016)…

EStR 2000 Rz 1398–14045.5.9 Instandsetzungsaufwendungen bei Betriebsgebäuden
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…die nach dem 31.12.2015 zu berücksichtigen sind, der ursprüngliche Verteilungszeitraum auf fünfzehn Jahre. Beispiel: Im Jahr 2012 wurden Instandsetzungsaufwendungen in der Höhe von 90 getätigt. Bis 2015 (somit für vier Jahre) wurden bereits in Summe Aufwendungen von 36 abgesetzt (90/10 x 4…

EStR 2000 Rz 7396–740027.10.3 Beendigung der Verteilung (Z 7 und 8)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Folgejahre vorgesehen. Sie führt zu einem vierjährigen Verteilungszeitraum und damit zu einer Verlängerung um zwei Jahre. Dementsprechend werden über einen entsprechenden Antrag in dem vierjährigen Verteilungszeitraum jeweils ein Viertel des Gesamtbetrages der offenen Drittel berücksichtigt. Beispiel: Im Jahr 1 wird die Verteilung beantragt, im Jahr…

KStR 2013 Rz 1301–130621.3.3.3 Auswirkungen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…des Verteilungszeitraumes. Dabei ist im Jahr der Zuschreibung bzw. des Ausscheidens der Beteiligung zunächst das laufende Siebentel abzusetzen. In Höhe der über das laufende Siebentel hinausgehenden Gewinnrealisierung kommt es im Realisierungsjahr zu einer Zusatzabschreibung und insoweit zu einem Vorziehen noch nicht abgesetzter Siebentel. Der Verteilungszeitraum…

BFG RV/7102915/2017Sales Bonus als laufender oder sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs. 1 EStG ?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.05.2024

…nicht erfüllt. Im Vertrag wurde keine Vereinbarung über den Auszahlungsmodus (lfd. oder sonstiger Bezug) getroffen. Der Verteilungszeitraum für die laufenden Bezüge ist kleiner als sechs Monate. Die Boni wurden im Jahr 2010 vierteljährlich ausbezahlt. Wobei ein Teil nach Tarif (sechstelerhöhend) und drei Teile als sonstiger…

EStR 2000 Rz 7378–738727.9 Verteilung der Einkünfte selbständiger Künstler und Schriftsteller (§ 37 Abs. 9 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…Antrag auf Verteilung gestellt wird, zu erfassen sind. Die Einkünfte der Vorjahre (des Verteilungszeitraumes) sind ebenso wie die Betriebseröffnung unerheblich; es können somit Einkünfte auf Zeiträume vor Existenz des Betriebes verteilt werden. Rz 7381: Die Anwendung der Verteilungsregelung setzt voraus, dass der Saldo aus sämtlichen…

StiftR 2009 Rz 140–1514. Die betriebliche Privatstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…10 Jahre verteilt, anzusetzen. Rz 148: Dieses Wahlrecht steht pro empfangener Zuwendung zu. Im Hinblick auf unterschiedliche zu erfüllende Zwecke können sich unterschiedliche Verteilungszeiträume ergeben. Die Verteilung der Steuerwirkung auf mehrere Jahre ändert nichts an der vollen Aktivierung des zugewendeten Wirtschaftsgutes im Zuwendungsjahr. Im Hinblick…

BFG RV/5101531/2017Option zur Steuerpflicht bei internationalen Schachtelbeteiligungen (ab 2006)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.05.2020Teil 1/2

… 12 Abs. 3 Z 2 ab dem zweiten Wirtschaftsjahr des Verteilungszeitraumes") wurde der Betrag "-214.285,72" ausgewiesen. Unter KZ 9304 (Text: "Sonstige Zurechnungen") war der Betrag "428.571,43" angegeben. Auch händische Vermerke auf der berichtigten Körperschaftsteuererklärung 2005 sowie der Beilage, die anlässlich der…

UFSF RV/0041-F/09Offene Fünftelbeträge bei Betriebsaufgabe absetzbar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.08.2010

… 124b Z. 68 EStG gleichmäßig auf fünf Jahre zu verteilen sind, abgesetzt werden, wenn vor Ablauf des Verteilungszeitraumes eine Betriebsaufgabe erfolgt. Die zitierte Bestimmung lautet: "Wurde am Ende des letzten vor dem 1. Jänner 2002 endenden Wirtschaftsjahres eine Abfertigungsrückstellung gebildet, gilt Folgendes: a.) Der Gesamtbetrag…

EStR 2000 Rz 6501–651021.6 Subventionen (§ 28 Abs. 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…und kommt es erst in einem Folgejahr zu einer Nachtragssubvention, so ist diese isoliert den nachträglichen Aufwendungen gegenüberzustellen und für den Unterschiedsbetrag mit einem neuen Verteilungszeitraum zu beginnen. Beispiel: Siehe Angaben zu dem obigen Beispiel. Wären für die Instandsetzungsmaßnahmen bereits im Jahr 20022024 Aufwendungen von…

UmgrStR 2002 Rz 223–2401.4.5. Verbundene Körperschaften (Doppelverlustverwertung)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…absetzbar. Dieser zusätzlich im Kürzungsjahr absetzbare Unterschiedsbetrag führt zu einem Vorziehen künftiger Siebentelbeträge, mindert daher die noch verbleibenden Siebentelbeträge und verkürzt damit den (restlichen) Verteilungszeitraum. Rz 239: Bei up-stream-Verschmelzungen hat die Muttergesellschaft, bei down-stream-Verschmelzungen die Tochtergesellschaft den Unterschiedsbetrag zu berücksichtigen. Beispiel…

BFG RV/7100188/20201. Werbungskosten neben dem Vertreterpauschale 2. Werbungskosten aus der Vermietung mehrerer Wohnungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.01.2026

…für Abnutzung und der Instandhaltung sind nicht strittig. Hinsichtlich der Instandsetzung sind die Basisbeträge grundsätzlich ebenfalls unstrittig. Abweichungen ergeben sich vor allem aus Anpassungen des Verteilungszeitraumes ab 2016. Einvernehmen besteht darüber, dass (im Zeitraum bis 2015) folgende Maßnahmen den Nutzwert der Wohnungen wesentlich erhöht haben: …

BFG RV/7105943/20151. Anwendung der Befreiung nach § 30 Abs. 2 Z 3 EStG 1988 2. Wertsicherungsmehrbeträge aus Fremdwährungskrediten als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung 3. Ausmaß von Verlustvorträgen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.12.2025Teil 3/5

…aus Spekulationsgeschäften, da die einjährige Spekulationsfrist zu diesem Zeitpunkt jedenfalls überschritten war. Zu dem als Eventualantrag bezeichneten Antrag, in dem die Verteilung der Tilgungsmehrbeträge aufgrund des Konvertierungsantrags vom 30.6.2015 iHv € 68.400,54 auf den Verteilungszeitraum gemäß § 28 (2) 3. TS EStG…

BFG RV/7103032/2013Zuschreibung einer Beteiligung nach § 6 Z 13 EStG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.02.2024Teil 4/4

…Wirtschaftsjahren die abgeschriebene Beteiligung wieder zugeschrieben oder mit Gewinn veräußert, sind in diesen Fällen die noch offenen Siebentel gegen den Gewinn gegenzurechnen. Nach der Intention des Gesetzgebers soll es mit dieser Gegenverrechnung auch zu einer Verkürzung des Verteilungszeitraumes kommen (vgl. ErläutRV 72 BlgNR 20. GP)…

BFG RV/7100656/2018Auf Wechselkursschwankungen basierende Tilgungsmehrbeträge sind im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht als Werbungskosten abzugsfähig
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.09.2023Teil 1/5

…aus Spekulationsgeschäften, da die einjährige Spekulationsfrist zu diesem Zeitpunkt jedenfalls überschritten war. Zu dem als Eventualantrag bezeichneten Antrag, in dem die Verteilung der Tilgungsmehrbeträge aufgrund des Konvertierungsantrags vom 30.6.2015 iHv € 68.400,54 auf den Verteilungszeitraum gemäß § 28 (2) 3. TS EStG…