…dem Bundesministerium für Landesverteidigung, mit Wirksamkeit vom 1. Dezember 2004 zur Militärvertretung in Brüssel versetzt; es wurde ihm mitgeteilt, dass seine Auslandsverwendung voraussichtlich drei Jahre betragen wird (Schreiben vom 23. September 2004). Mit Schreiben vom 22. November 2004 wurde ihm mitgeteilt, dass ihm mit Wirksamkeit…
…dass laut § 284 Abs. 8 des Handbuches des auswärtigen Dienstes und dem hiezu herausgegebenen Merkblatt "Versetzung ins Ausland" für Beamte des auswärtigen Dienstes die Verpflichtung zur Beibehaltung einer Wohnmöglichkeit im Inland bestehe. Diese Bestimmung entspreche dem Mobilitätsprinzip für Beamte des auswärtigen Dienstes, für die es…
…Dass auf Basis des aufgezeigten Sachverhaltes bei der Bf. die Möglichkeit der Versetzung an einen anderen Dienstort bzw. ins Ausland abstrakt ebenso droht wie bei einem anderen Arbeitnehmer führt nicht dazu, dass die Aufwendungen für einen jahrelang beibehaltenen Zweitwohnsitz am Dienstort oder nahe des Dienstortes…
…weiteren Fragen des UFS: Wie sind die in § 284 Abs. 8 - Einberufung in die Zentrale, Handbuch des auswärtigen Dienstes (welches keine Verordnung im Rechtssinn darstellt),die im Merkblatt - Versetzung ins Ausland, E. Allgemeine Hinweise, Wohnung im Inland sowie die in der beiliegenden Amtsbestätigung enthaltenen Empfehlungen…
…ins Treffen geführte Erkenntnis des VwGH vom 27.11.2001, 2000/14/0202 nach Auffassung des unabhängigen Finanzsenates nicht geeignet, der Berufung zum Erfolg zu verhelfen. Dem Beschwerdefall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung begehrte ein in einer österreichischen Botschaft im Ausland…
…zutrifft. Der Ausstattungszuschuss gemäß § 21f GehG in der Höhe von 1.420 70 € wurde dem Bw anlässlich seiner Versetzung ins Ausland zur Bestreitung seiner Kosten für notwendige Erstanschaffung nach Maßgabe seiner Verwendungsgruppe gewährt. Bei den steuerfreien Beträgen nach § 26 EStG in der Höhe von…
…zu beurteilen. 11. Dass auf Basis des aufgezeigten Sachverhaltes bei der Bf. die Möglichkeit der Versetzung an einen anderen Dienstort bzw. ins Ausland abstrakt ebenso droht wie bei einem anderen Arbeitnehmer, der für einen Dienstgeber mit Auslandsbezug arbeitet, führt nicht dazu, dass die Aufwendungen für…
…zu beurteilen. 11. Dass auf Basis des aufgezeigten Sachverhaltes bei der Bf. die Möglichkeit der Versetzung an einen anderen Dienstort bzw. ins Ausland abstrakt ebenso droht wie bei einem anderen Arbeitnehmer, der für einen Dienstgeber mit Auslandsbezug arbeitet, führt nicht dazu, dass die Aufwendungen für…
…ausführte, dass aufgrund ihrer Tätigkeit bei der Dienstgeberin im Ort 2 ihr eine tägliche Rückkehr zum HWS Ort 1 unmöglich ist, sie im Beschwerdezeitraum aufgrund des Dienstvertrages jederzeit einer Versetzung ins Ausland Folge zu leisten hatte, sie im Beschwerdezeitraum einen Diplomatenpass hatte, die Bf. in…
…wenig sind, um daraus alleine Rückschlüsse auf Lebensmittelpunkt einer Person zu ziehen. Im vorliegenden Fall wurde die Versetzung ins Ausland über die ursprünglich vertraglich vorgesehenen zwei Jahre einvernehmlich auf vier Jahre verlängert und war daher bei Gesamtwürdigung der Verhältnisse davon auszugehen, dass die Bw. im…
…wichtiger Gesichtspunkt ist. Der Unterricht in englischer Sprache ist nämlich eine notwendige Vorbereitung für die weiterfolgenden Schulbesuche an einem zukünftigen Einsatzort unseres Mandanten. Bei künftigen Versetzungen ins Ausland wird die Entscheidung in der Regel von der Kammer getroffen, eine Mitbestimmung ist kaum möglich, zumal in…
…Schichtdiensten müsse er schlafen) keine vorhanden. Sein Dienstvertrag mit der A GmbH sehe die Bundesländerversetzbarkelt vor und die öffentlich bekannte Vereinheitlichung des L führe dazu, dass auch eine Versetzung ins Ausland jederzeit als erforderlich passieren könne, was eine Verlegung seines Familienwohnsitzes an seine jetzige Arbeitsstelle…
…Bratislava, Brüssel usw. aber wahrscheinlich werden lassen würde. Die öffentlich bekannte Vereinheitlichung des K würde dazu führen, dass eine Versetzung ins Ausland jederzeit als erforderlich passieren könne, was eine Verlegung seines Familienwohnsitzes an seine jetzige Arbeitsstelle, abgesehen vom nichtverkraftbaren finanziellen Aufwand, unlogisch machen würde, also…
…keine Erholung, sondern verursache nur zusätzlichen Stress. Familiäre und freundschaftliche Bindungen seien am Arbeitsort keine vorhanden. Die öffentlich bekannte Vereinheitlichung des L führe dazu‚ dass eine Versetzung ins Ausland jederzeit als erforderlich passieren könne, was eine Verlegung meines Familienwohnsitzes an seine jetzige Arbeitsstelle, abgesehen vom…
…geltend gemachten streitgegenständlichen Beträge zu, denn die zusätzlichen steuerfreien Bezüge und die zusätzlichen Ausgaben/Aufwendungen sind jeweils die direkte Folge der Versetzung des Bw ins Ausland.An dieser Stelle ist auch klarzustellen, dass der Inhalt einzelner Arbeitsverrichtungen des Bw im Ausland, für die er WK…
…Basis einer "Auslandsentsendung" im Ausland gewesen sei, sondern auf Grund einer Versetzung nach dem BDG. Gemäß § 21 GehG habe er Anspruch auf Ersatz der besonderen Kosten gehabt, die ihm durch die Verwendung notwendigerweise entstanden seien. Es seien ihm daher eine Kaufkraftausgleichszulage und eine Auslandsverwendungszulage zugestanden…
…Beschäftigungsorten tätig gewesen sei, sodass er allein deshalb keinen Familienwohnsitz begründen hätte können. Als kroatischer Staatsbürger verfüge er auch nur über eine befristete Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, sodass er keine Garantie hätte, auch in Zukunft einer Beschäftigung in Österreich nachgehen zu können. Außerdem bedeute das…
…im Entsendungsfall neben dem Inlandsbezug gebührenden österreichischen Leistungen (Auslandsbesoldung, Reisegebühren) übersteigen, sind von Österreich entsandte Bedienstete gegenüber solchen aus anderen EU Mitgliedsstaaten benachteiligt, was sich tendenziell als mobilitäts-hemmend auswirkt. Weiters ist mit der Berechnung und Anweisung der bei einer Entsendung ins Ausland gebührenden Leistungen…
…2004 wurde der Bw. aufgefordert, einen Nachweis der Berufstätigkeit und des Einkommens der Ehegattin im Ausland und einen solchen der tatsächlichen Heimfahrten zur Familie (Ehegattin) ins Ausland (gefahrene Kilometer, Nachweis des km-Standes des PKW am Anfang und am Ende des Jahres, Nachweis der Grenzübertritte…
…Voraussetzung (konzerninterne Versetzung von vornherein feststehend für maximal 5 Jahre) für die Anwendung des sog Expatriates-Erlasses liege daher nicht vor. Da auch die Partnerin und die Kinder bereits ab September 2011 mitübersiedelt seien, sei die Absetzbarkeit von Kosten der Haushaltsführung und Fahrtkosten ins (bisherige…