…Partei am Nichtgeltendmachen von Tatsachen oder Beweismitteln führt unabhängig davon, ob es sich um neu hervor gekommenen oder später entstandene Tatsachen oder Beweismitteln handelt, nicht zur Verfahrenswiederaufnahme auf Antrag. Sind keine Tatsachen und Beweismittel neu hervor gekommen und/oder trifft die Partei ein Verschulden an…
…dem der Wiederaufnahmewerber bzw. sein Vertreter von den maßgebenden Umständen Kenntnis erlangt hat) (lit. c) Angaben zur Beurteilung des fehlenden groben Verschuldens der Partei an der Nichtgeltendmachung im abgeschlossenen Verfahren (dass diese Tatsachen oder Beweismittel nicht bereits im abgeschlossenen Verfahren geltend gemacht wurden) (lit. d).…
…und von Amts wegen bestehenden, gesetzlich normierten, unterschiedlichen Anwendungsvoraussetzungen beseitigt werden sollten. Die antragsgebundene Wiederaufnahme war nur binnen drei Monaten ab nachweislicher Kenntnisnahme des Wiederaufnahmegrundes möglich. Neue Tatsachen und Beweismittel haben nur dann einen tauglichen Wiederaufnahmegrund dargestellt, wenn sie im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden…
…Beweismittel entsprechend der damaligen Kenntnis dem Finanzamt vorzulegen. Damit hat die Bw ein im abgeschlossenen Verfahren möglich gewesenes Sach- und Beweisvorbringen aus eigenem Verschulden unterlassen. Nachdem die Bw ihre Rechtsangelegenheit schon in diesem Zeitzusammenhang (auch hinsichtlich des Kostenaufwandes) intensiv betrieben hat, kann das Nichtgeltendmachen von…
…das Nichtgeltendmachen der "Wiederaufnahmegründe" bis zur eingetretenen Rechtskraft der Bescheide auffallend sorglos gehandelt. Somit ist nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates von einem groben Verschulden iSd § 303 Abs 1 lit b BAO an diesem Versäumnis seitens des Bw auszugehen, da ihm sämtliche Tatsachen und Beweismittel schon…
…ist und Tatsachen und Beweismittel neu hervorkommen, welche im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten. Nach § 303 Abs. 2 BAO ist ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 BAO binnen einer Frist von drei Monaten von…
…oder b) Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, oder c) der Bescheid von Vorfragen abhängig war und nachträglich über eine solche Vorfrage von der hiefür zuständigen Behörde (Gericht) in wesentlichen Punkten anders…
…Tatsache dar und wurde auch schon im Einheitswert-Bescheid vom 15.5.2006 berücksichtigt. Der Gemeinderat der Marktgemeinde x hat in seiner Sitzung vom 30.11.2009 die Änderung des Flächenwidmungsplanes mit Änderung der HQ-100 Linien beschlossen. Dies wurde von der NÖ Landesregierung am…
…zulässig ist und a) der Bescheid durch fälschung von Urkunden............ oder b) Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten (Hervorhebung durch die Rechtsmittelbehörde), oder c) der Bescheid von Vorfragen abhängig war ......... und die…
…weise auf zwei von Lehre und Rechtsprechung vertretene Grundsätze hin. Erstens ist das Hervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln ist aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen. Daher können zB Kenntnisse des Lohnsteuerprüfers für die Einkommensteuerveranlagung neu hervorkommen. Zweitens schließt ein allfälliges Verschulden der Behörde…
…Das "Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln" beziehe sich damit auf den Wissenstand (insbesondere auf Grund der Abgabenerklärungen und der Beilagen) des jeweiligen Veranlagungsjahres. Entscheidend sei, ob der abgabenfestsetzenden Stelle alle rechtserheblich Sachverhaltselemente bekannt gewesen seien (VwGH 2007/15/0045). Das Finanzamt erließ am 30.1…
…Gerade die Tatsache, dass grobes Verschulden unschädlich ist, lässt nur den Rückschluss zu, dass auf den Kenntnisstand der Behörde abzustellen ist: Grobes Verschulden am nicht Vorbringen von Tatsachen im Abgabenverfahren kann nur dann vorliegen, wenn der Abgabepflichtige diese Tatsachen kannte und ihm deren abgabenrechtliche Relevanz…
…80). Da es im vorliegenden Fall bereits am Vorliegen geeigneter, neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel fehlte, war eine Beurteilung des Verschuldendsausmaßes des Bw. am verspäteten Vorbringen entbehrlich und dem Berufungsbegehren musste der Erfolg versagt bleiben. Im Übrigen wird - zur Vermeidung von Wiederholungen - auch auf die…
…dass (entscheidungsrelevante) Tatsachen oder Beweismittel im (abgeschlossenen Verfahren neu hervorkommen. Gemeint ist in jenem Verfahren, das bereits durch Bescheid abgeschlossen ist. Nach bisheriger Judikatur (zu § 303 Abs. 4 BAO aF) ist das Hervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu sehen…
… 303, Tz. 44) Nach bisheriger Judikatur (zu § 303 Abs 4 aF) ist das Hervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu sehen (vgl zB VwGH 15.12.2010, 2007/13/0157 ). Maßgebend ist der Wissensstand der Abgabenbehörde, bezogen auf die Aktenlage…
…fehlenden groben Verschuldens an der Nichtgeltendmachung im abgeschlossenen Verfahren notwendig seien. Insbesondere habe die Bw. es verabsäumt, die Umstände, auf die der Antrag gestützt werde, darzulegen. Das Hervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln sei aus der Sicht des jeweiligen konkreten Verfahrens zu beurteilen und nicht aus…
…Sachbescheides, weiters die Uneinbringlichkeit der zu erwartenden Abgabennachforderung, das Verschulden der Behörde an der Nichtgeltendmachung der neu hervorgekommenen Tatsachen oder Beweismittel im wieder aufzunehmen Verfahren, die Rechtswidrigkeit einer Wiederholungsprüfung, rechtswidrig erlangte Beweismittel und der Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. Ellinger-Iro-Kramer-Sutter-Urtz…
…Sachbescheides, weiters die Uneinbringlichkeit der zu erwartenden Abgabennachforderung, das Verschulden der Behörde an der Nichtgeltendmachung der neu hervorgekommenen Tatsachen oder Beweismittel im wieder aufzunehmenden Verfahren, die Rechtswidrigkeit einer Wiederholungsprüfung, rechtswidrig erlangte Beweismittel und der Grundsatz von Treu und Glauben (Ellinger-Iro-Kramer-Sutter-Urtz, BAO…
…Sachbescheides, weiters die Uneinbringlichkeit der zu erwartenden Abgabennachforderung, das Verschulden der Behörde an der Nichtgeltendmachung der neu hervorgekommenen Tatsachen oder Beweismittel im wieder aufzunehmen Verfahren, die Rechtswidrigkeit einer Wiederholungsprüfung, rechtswidrig erlangte Beweismittel und der Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. Ellinger-Iro-Kramer-Sutter-Urtz…
…Uneinbringlichkeit der zu erwartenden Abgabennachforderung, das Verschulden der Behörde an der Nichtgeltendmachung der neu hervorgekommenen Tatsachen oder Beweismittel im wieder aufzunehmenden Verfahren, die Rechtswidrigkeit einer Wiederholungsprüfung, rechtswidrig erlangte Beweismittel und der Grundsatz von Treu und Glauben (vgl Ellinger-Iro-Kramer-Sutter-Urtz, a.a.O,…