IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Marco Laudacher in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 31. März 2020 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 4. März 2020 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens Feststellungsbescheid Gruppenträger 2016 und Feststellungsbescheid Gruppenträger 2016  …
…gemacht bzw. ein Rechtsbehelf (z.B. ein Rechtsmittel) nicht ergriffen, kann dieses Versäumnis nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes im Nachsichtsverfahren grundsätzlich nicht nachgeholt werden, da ein solches Vorgehen zu einer unzulässigen Umgehung der Rechtskraftwirkung der Veranlagung führen würde (VwGH 29.6.1956, 1305/54; 18…
…Anm. 6; sowie nochmals zB BFG 27.3.2019, RV/7100558/2019). Das Wiederaufnahmeverfahren hat nicht den Zweck die Versäumnisse des Bf. im Abgabenverfahren zu sanieren (siehe nochmals die bereits oben zitierte Literatur bzw. BFG-Rechtsprechung). Angesichts dieser Rechtsausführungen ist über die Beschwerde bereits entschieden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Andrea Müller-Dobler MBA MSc in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 Parkometerabgabeverordnung, ABl. der Stadt Wien Nr. 51/2005 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Parkometergesetz…
…diese Mitarbeiterin auch verabsäumt die bereits rechtzeitig fertig gestellten Steuererklärungen an das dortige Finanzamt termingerecht weiterzuleiten. Abgesehen davon, dass gerade in diesem einen Fall der Mitarbeiterin nicht nur ein Versäumnis unterlief, ist aus dem dargestellten zeitlichen Ablauf nach Ansicht der Referentin der Schluss zu ziehen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 26. Mai 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 18. Mai 2009 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
…Jänner 2005 beantragte der Bw. die Wiederaufnahme des Verfahrens 2001 und legte eine Einnahmen- Ausgabenrechnung hinsichtlich der Einkünfte aus Gewerbebetrieb sowie Steuererklärungen für 2001 vor. Der Bw. begründete die nicht fristgerechte Abgabe der Steuererklärungen mit Versäumnissen seines damaligen Steuerberaters. Der Bw. wurde durch Dr. S…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Kopf und die weiteren Mitglieder Mag. Armin Treichl, Mag. Tino Ricker und Mag. Michael Kühne über die Berufungen der Bf, vertreten durch BDO Tschofen Treuhand GmbH, 6800 Feldkirch, Gallmiststraße 13, gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch…
…befunden hat, wird bewirkt, dass alle nach Ablauf der versäumten aber durch die Wiedereinsetzung restituierten Frist und in Konsequenz der stattgefundenen Versäumnis ergangen Bescheide mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt ihrer Erlassung vernichtet werden. Einer dahingehenden ausdrücklichen Verfügung im Widereinsetzungsbescheid bedarf es nicht (Ritz, BAO-Kommentar²…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Claudia Mauthner in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 18. Jänner 2019 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Feldkirch vom 4. Jänner 2019 betreffend Festsetzung einer Zwangsstrafe zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
…können. Es liegt somit kein Neuerungstatbestand nach § 303 Abs 1 lit b BAO vor. Das Wiederaufnahmeverfahren hat nicht den Zweck, allfällige Versäumnisse einer Partei im Verwaltungsverfahren zu sanieren, sondern "soll die Möglichkeit bieten, bisher unbekannten, aber entscheidungsrelevanten Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen" (VwGH 18.10.2009…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Gerald Daniaux in der Finanzstrafsache gegen i , über die Beschwerde vom 11. Juli 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch als Finanzstrafbehörde vom 4. Juli 2017 über den Widerruf des Strafaufschubes zu Recht erkannt…
…Für das Nachholen bzw. Sanieren einer versäumten Berufung durch eine beantragte Wiederaufnahme gibt es aber keine gesetzliche Grundlage, da das Wiederaufnahmeverfahren nicht den Zweck verfolgt, allfällige Versäumnisse einer Partei zu sanieren, sondern die Möglichkeit bieten soll, bisher unbekannten, aber entscheidungsrelevanten Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen (VwGH…
…VG) nicht zulässig . Entscheidungsgründe Am 07.03.2016 brachte der Beschwerdeführer, (Bf.), beim Bundesverwaltungsgericht, wegen Versäumnis der Frist zur Einbringung einer Revision gegen das Erkenntnis des genannten Gerichtes vom 01.12.2015, 000, ,einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 33 VwGVG iVm …
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz betreffend Säumniszuschlag für das Jahr 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es…
…Für das Nachholen bzw. Sanieren einer versäumten Berufung durch eine beantragte Wiederaufnahme gibt es aber keine gesetzliche Grundlage, da das Wiederaufnahmeverfahren nicht den Zweck verfolgt, allfällige Versäumnisse einer Partei zu sanieren, sondern die Möglichkeit bieten soll, bisher unbekannten, aber entscheidungsrelevanten Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen (VwGH…
…zu machen, und hat offensichtlich auch die "Umsetzung" der darin enthaltenen zollbehördlichen Anordnungen durch ihre Mitarbeiter nicht oder nur ungenügend überwacht. Durch diese Versäumnisse hat sie aber genau jene Sorgfalt außer Acht gelassen, zu der sie als im Im-und Export erfahrenes Unternehmen, der weitgehende…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende ***9***, die Richterin ***10*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***11*** und ***12*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Steuern Kern Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Kuefsteinstraße 28 Tür 5, 3107 St.Pölten, über die Beschwerde…
…Betracht. Eine Zurücknahme der Annahme der Zollanmeldung durch die zuständige Zollstelle erfolgte nicht. Die Waren wurden somit - ungeachtet der Versäumnisse - weiterhin in einem genehmigten Versandverfahren befördert und von entsprechenden Versanddokumenten begleitet, so dass die Zollbehörden stets auf die Waren zugreifen und sie kontrollieren konnten. Die…
…Fälligkeit: 15.01.2024; Zahlung am Abgabenkonto: 22.01.2024) und sie ansonsten Ihren steuerlichen Pflichten stets pünktlich und fristgerecht nachkomme (der Säumniszuschlag für die Umsatzsteuerzahllast für Juli 2023 sei durch ein Versäumnis der zuständigen Buchhalterin der steuerlichen Vertretung verursacht worden, insoweit habe sie keinerlei…