…vom 18. Juni 2009 den Antrag der Bw. mit folgender Begründung ab: Die Auflösungsbestimmung muss eine Vermögensbindung für den Fall der Auflösung oder Aufhebung der juristischen Person sowie für den Wegfall des begünstigten Zweckes vorsehen, wobei das Restvermögen ausschließlich für die Zwecke im Sinne des §…
…vom 29. Juni 2009 den Antrag des Bw. mit folgender Begründung ab: Die Auflösungsbestimmung muss eine Vermögensbindung für den Fall der Auflösung oder Aufhebung der juristischen Person sowie für den Wegfall des begünstigten Zweckes vorsehen, wobei das Restvermögen ausschließlich für die Zwecke im Sinne des §…
…vom 16. Juni 2009 des Antrag der Bw. mit folgender Begründung ab: Die Auflösungsbestimmung muss eine Vermögensbindung für den Fall der Auflösung oder Aufhebung der juristischen Person sowie für den Wegfall des begünstigten Zweckes vorsehen, wobei das Restvermögen ausschließlich für die Zwecke im Sinne des §…
…vom 7. Juli 2009 den Antrag der Bw. mit folgender Begründung ab: Die Auflösungsbestimmung muss eine Vermögensbindung für den Fall der Auflösung oder Aufhebung der juristischen Person sowie für den Wegfall des begünstigten Zweckes vorsehen, wobei das Restvermögen ausschließlich für die Zwecke im Sinne des §…
…vom 29. Juni 2009 den Antrag der Bw. mit folgender Begründung ab: Die Auflösungsbestimmung muss eine Vermögensbindung für den Fall der Auflösung oder Aufhebung der juristischen Person sowie für den Wegfall des begünstigten Zweckes vorsehen, wobei das Restvermögen ausschließlich für die Zwecke im Sinne des §…
…mildtätiger Zwecke geeignet; - eine Aufzählung der finanziellen Mittel. Weiters müsse die Auflösungsbestimmung für den Fall der Auflösung oder der Aufhebung der juristischen Person sowie für den Wegfall des begünstigten Zweckes eine Vermögensbindung vorsehen. Das Restvermögen müsse ausschließlich für Zwecke im Sinne des § 4a Z 3…
…die Ansicht, dass auf Grund der Vereinsrichtlinien derartige Klarstellungen rückwirkend auch für die Jahre 2001 und 2002 anzuwenden seien. Das im Zusammenhang mit der Vermögensbindung zitierte VwGH-Erkenntniss Zl. 93/13/0210 sei bei näherer Durchsicht auch nicht auf den gegenständlichen Fall anzuwenden. Dort sei…
…93/13/0210; 20.7.1999, 99/13/0078 u. a.). Aus diesem Grund sollen vorweg die Satzungsbestimmungen untersucht werden: Im Hinblick auf die Vermögensbindung normiert § 41 Abs. 2 BAO ausdrücklich, dass der Zweck, für den das Vermögen bei Auflösung oder Aufhebung des Vereines oder…
Die vom Verein ins Treffen geführte Feststellung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Verordnung der BMAG, BGBl. II 1999, 248, wonach er eine Einrichtung sei, die Erwachsenenbildung im Sinne des § 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung betreibt, kann keineswegs…
…Bw. ist bereits aus den bisher angeführten Gründen nicht als gemeinnützige Körperschaft anzusehen. Hinzu kommt, dass die Statuten der Bw. zwar eine Vermögensbindung für den Fall der Auflösung der Bw. vorsehen, für den Fall des Wegfalles des bisherigen Zweckes aber eine gemäß § 39 Abs. 5…
…114) und nicht um gleichrangige Hauptzwecke handelt (VwGH 11.4.1991, 90/13/0222). Zum Ausschluss des Gewinnstrebens siehe Rz 115. 1.1.6.1.2 Satzungsmäßige Vermögensbindung Rz 108: Der Zweck, für den das Vermögen der Körperschaft bei ihrer Auflösung oder bei Wegfall einesdes…
…EStG vor. Der angefochtene Bescheid sei daher dem Inhalt nach rechtswidrig. - Zum formalen Mangel in der Auflösungsbestimmung: Nach Auffassung der Behörde müsse die Auflösungsbestimmung eine Vermögensbindung für den Fall der Auflösung oder der Aufhebung der juristischen Person sowie für den Wegfall des begünstigten Zweckes vorsehen, …
…zulässig. Entscheidungsgründe Im nunmehr fortgesetzten Verfahren ist strittig, ob die Rechtsgrundlage (Statuten) des Bf. die gesetzlichen Voraussetzungen im Hinblick auf die Erfordernisse zum Vereinszweck und zur Vermögensbindung erfüllt, um damit die Anerkennung des Bf. als begünstigte Körperschaft zu bewirken und in die Liste der begünstigten…
…auf im Wesentlichen spendenbegünstigte Zwecke (siehe Rz 1338g1316a), sowie die Vermögensbindung für diese in der Rechtsgrundlage genannten spendenbegünstigten Zwecke. Als Rechtsgrundlage kommen zB in Betracht: Vereinssatzungen oder Statuten, Gesellschaftsverträge von Kapitalgesellschaften, das nach kanonischem Recht ergangene Einsetzungsdekret, Rechtsgrundlagen, die auf einem Gesetz basieren, Beschlüsse der…
…zur unmittelbaren Zweckerfüllung die Voraussetzung für das Vorliegen einer Spende ist (siehe dazu Rz 1332, 1338, 1338b und 1338c). Für die Vermögensbindung und Mittelverwendung gilt für freigebige Zuwendungen, die vor dem 1. Jänner 2024 erfolgt sind: Die Stiftung unterliegt mit den zugewendeten Vermögenswerten einer zeitlich…
…wurde mit Beschwerdevorentscheidung der belangten Behörde vom 18. November 2025 als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass der gegenständliche Verein nicht gemeinnützig sei, da die Vermögensbindung iSd § 39 Abs. 1 BAO bei den Auflösungsbestimmungen fehle. Der Zweck in § 2 der Statuten enthalte Tätigkeiten und somit…
…Aus dem Drittvergleich folge, dass jedenfalls im Kontext der Vermögensbindung der Gesellschafter seiner Gesellschaft keine größere Rücksichtnahme schulde als ein Dritter. Nach der Maßgabe der Rsp des VwGH können unter bestimmten Voraussetzungen im Allgemeinen auch bereits tatsächliche Zustände als einlagefähige Wirtschaftsgüter qualifizieren. So sind Wirtschaftsgüter…
…Gemeinnützigkeitsstatus Ges.m.b.H. in Hinblick auf Förderzweck und Fördermittel iSd §§ 41, 42 BAO (Verankerung des Förderzwecks, Umschreibung der Betätigung), die satzungsmäßige Vermögensbindung iSd §§ 39 Z 5, 41 BAO (Auflösungsbestimmung) sowie auf weitere Satzungsbestimmungen iSd §§ 39 Z 2 BAO iVm § 82 Abs 2 GmbHG…
…Erlangung einer Begünstigung erforderliche, Bestimmungen wie z.B. Gewinnerzielungsausschluss, Konkretisierung der finanziellen und ideellen Mittel zur Zweckerfüllung und eine Vermögensbindung bei Auflösung oder Wegfall des Betriebes waren hier nicht enthalten. Da die Geschäftsordnung der Bf. einen Teil der Ordnung der Bf. bildete, wurde auch die…
…läge sonst eine begünstigungsschädliche Zweck-Mittel-Vermischung vor. Weiters müsse eine Vermögensbindung für den Fall der Auflösung oder der Aufhebung der juristischen Person sowie für den Wegfall des begünstigten Zweckes vorgesehen sein wodurch das Restvermögen ausschließlich für Zwecke iSd § 4a Z 3 EStG erhalten bleibe…