RIS AI
104 902 Treffer377 msnur geltende Fassungen
UFSS RV/0016-S/04Bei der Ermittlung des durchschnittlichen Investitionsvolumens im Zuge der Geltendmachung einer Investitionszuwachsprämie sind bei einer Vermögensübernahme nach § 142 HGB Investitionen der Vorgängergesellschaft zu berücksichtigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2004

…Instanz lediglich € 269,58 bescheidmäßig gutgeschrieben wurden, da infolge einer Vermögensübernahme gemäß § 142 HGB durch die Berufungswerberin auch auf die Investitionstätigkeit der Vorgängerfirma (Durchschnittswert der Investitionstätigkeit 1999-2001 € 7.484,17) abgestellt wurde. Bei der Vorgängerfirma handelt es sich um die RW-OEG…

BFG RV/7100086/2013Umsatzsteuerbescheide nach Vollbeendigung einer KG durch Vermögensübernahme nach § 142 UGB
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss02.06.2023

…mit der konkreten St.Nr. der KG, vertreten durch die steuerliche Vertretung, in der Beschwerdeschrift angeführt. 2010 erfolgte eine Vermögensübernahme gemäß § 142 UGB durch die GmbH. Bei der GmbH wurden seitens des Finanzamtes (FA) ähnliche Feststellungen getroffen. Über die GmbH wurde zwischenzeitlich der Konkurs eröffnet…

BFG RV/7100084/2013Feststellungsbescheide nach Vollbeendigung einer KG durch Vermögensübernahme nach § 142 UGB
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss30.05.2023

…mit der konkreten St.Nr. der KG, vertreten durch die gegenständliche steuerliche Vertretung, angeführt. 2010 erfolgte eine Vermögensübernahme gemäß § 142 UGB durch die GmbH. Bei der GmbH wurden seitens des Finanzamtes ähnliche Feststellungen bezüglich von Subunternehmerrechnungen getroffen. Über die GmbH wurde zwischenzeitlich der Konkurs eröffnet…

BFG RV/5101267/2011Gegenleistung bei Liegenschaftserwerb im Zuge einer Vermögensübernahme nach § 142 UGB
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.07.2014

Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache RH, Adr, vertreten durch Reinhardt & Partner KG, Bösendorferstraße 1, 1010 Wien gegen den Bescheid des FA GVG vom 24. Juni 2011…

UFSI RV/0166-I/12Zurückweisung der Berufung einer nach Vermögensübernahme gemäß § 142 UGB nicht mehr bestehenden OG
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid21.05.2012

…2012 ab. Dagegen erhob die H.R.-OG mit Schreiben vom 18.2.2012 Berufung. Wie aus einem von der Abgabenbehörde zweiter Instanz beigeschafften Firmenbuchauszug (zu FN .....) ersichtlich ist, wurde die H.R.-OG infolge Vermögensübernahme gemäß § 142 UGB durch den Gesellschafter H.R. aufgelöst…

BFG RV/7103130/2013Zustellung von Feststellungsbescheiden nach Vollbeendigung der KG durch Vermögensübernahme gemäß § 142 UGB
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss30.10.2019

…Vereinigung aller Anteile in einer Hand und zu einer Gesamtrechtsnachfolge. Eine entsprechende Anzeige langte am 23.6.2009 beim Finanzamt ein. Am 30.6.2009 erfolgte in diesem Zusammenhang im Firmenbuch die Eintragung der Vermögensübernahme gemäß § 142 UGB durch die Y GmbH sowie der Auflösung…

BFG RV/7103162/2018Gegenstandsloserklärung nach Zurücknahme der Beschwerde; Vermögensübernahme gemäß § 142 UGB; Vertreterstellung gemäß § 80 Abs. 3 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss15.11.2021

…vgl VwGH 8.9.2010, 2010/16/0134; VwGH 28.6.2012, 2008/15/0332). Im vorliegenden Fall ist die ***X GmbH*** aufgrund der im Mai 2019 erfolgten Vermögensübernahme gemäß § 142 UGB Gesamtrechtsnachfolgerin der beendeten ***X GmbH & Co KG***. Damit gingen gemäß § 19 Abs 1…

GebR 2025 Rz 1146–114917.2.3. Vertragsübernahme
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

17.2.3. Vertragsübernahme Rz 1146: Die Vertragsübernahme ist mangels Parteienidentität kein Anwendungsfall des § 21 GebG. Die Vertragsübernahme ist ein eigenes Rechtsinstitut und bewirkt, dass durch einen einheitlichen Akt nicht nur die Gesamtheit aller wechselseitigen Rechte und Pflichten übertragen wird, sondern dass der Vertragsübernehmer an…

UFSW RV/1466-W/03vollbeendete KG als Bescheidadressat
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid07.09.2006

…der Kommanditisten in die S. (bisherige Komplementärin), jetzt J.P., gem. § 12 UmgStG und Vermögensübernahme gemäß § 142 HGB durch diese Gesellschaft im Firmenbuch (Eintragung vom 18. 10. 2001) gelöscht. Der berufungsgegenständliche Bescheid wurde nach Feststellungen einer Außenprüfung im wiederaufgenommenen Verfahren der Bw. als Adressatin zugestellt.…

UmgrStR 2002 Rz 485–4932.3. Rechtsnachfolger (§ 9 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien27.10.2022

…umsatzsteuerrechtlichen Unternehmereigenschaft (siehe Rz 602 ff). Randzahl 490: derzeit frei 2.3.4. Zeitpunkt der steuerlichen Vermögensübernahme Rz 491: Zivilrechtlich erfolgt bei einer Umwandlung der sachenrechtliche Vermögensübergang von der übertragenden Kapitalgesellschaft auf den Nachfolgerechtsträger erst am Tag der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses im Firmenbuch (§ 2 Abs…

UmgrStR 2002 Rz 114–1601.3. Übernehmende Körperschaft (§ 3 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Offenlegungs- und Wahrheitspflichten, Beweispflichten) sowie Fristen (zB Beschwerdefristen, Zahlungsfristen) gehen gleichfalls auf den Rechtsnachfolger über. 1.3.1.4. Zeitpunkt der Vermögensübernahme 1.3.1.4.1. Vermögensübergang nach Gesellschaftsrecht Rz 146: Gesellschaftsrechtlich geht das Vermögen der übertragenden Körperschaft zufolge § 225a Abs. 3 Z 1…

UFSW RV/2725-W/10Zurückweisung einer Berufung wenn der Bescheid nach Erlöschen der KEG an diese gerichtet ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2012

…entsprechende Löschung im Firmenbuch sei zu beantragen. Lt. dem im Akt erliegenden Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 20.11.2009 (eingetragen am 21.11.2009) wurde die Firma gelöscht. Darüber hinaus wird folgendes angeführt: "Vermögensübernahme gemäß § 142 HGB durch DI H. . Die Gesellschaft ist aufgelöst. …

BMF-010216/0040-VI/6/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Ergebnisunterlage Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0040-VI/6/201106.10.2011

  Erhöhung der Firmenwertabschreibung durch Einlage (Zuschusszusage) Bezughabende Norm und Richtlinie samt Randzahl § 9 Abs. 7 KStG 1988 und KStR 2001 Rz 456 und Rz 457 Sachverhalt Die PS ist 100% Gesellschafterin der X-GmbH, deren Vermögen ausschließlich im, in Höhe von 19.900.000…

UmgrStR 2002 Rz 1564–15735.1.12. Erfordernis einer Gegenleistung
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

5.1.12. Erfordernis einer Gegenleistung 5.1.12.1. Allgemeines Rz 1564: Die Realteilung ist ungeachtet der gesellschaftsrechtlichen Verankerung ein tauschartiger Vorgang, der sich ertragsteuerlich von einem rechtsgeschäftlichen Veräußerungsvorgang insofern unterscheidet, als der ausscheidende Mitunternehmer nicht mit Geld und/oder anderen Wirtschaftsgütern der Mitunternehmerschaft…

UmgrStR 2002 Rz 1331–13454.1.8. Zusammenschlussstichtag
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

4.1.8. Zusammenschlussstichtag Rz 1331: Nach § 24 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 1 UmgrStG ist der Zusammenschlussstichtag jener Tag, mit dessen Ablauf das Vermögen mit ertragsteuerlicher Wirkung auf die übernehmende Personengesellschaft übergehen soll. Es ist daher für den oder die Übertragenden und…

UmgrStR 2002 Rz 1545–15635.1.10. Erfordernis eines teilungsfähigen Vermögens
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

5.1.10. Erfordernis eines teilungsfähigen Vermögens 5.1.10.1. Allgemeines Rz 1545: Die Vornahme einer nach Art. V UmgrStG begünstigten Realteilung setzt voraus, dass das zu übertragende Vermögen im Sinne des §§ 27 Abs. 2 (bzw. Abs. 3) UmgrStG 27 Abs. 2 UmgrStG am…

UStR 2000 Rz 6764.7. Geschäftsveräußerung im Ganzen
geltende FassungRichtlinien16.11.2018

4.7. Geschäftsveräußerung im Ganzen Rz 676: Bemessungsgrundlage ist das Entgelt, wobei übernommene Schulden ebenfalls zum Entgelt zählen. Es handelt sich zwar bei der Geschäftsveräußerung um eine einheitliche Lieferung, bei der Berechnung der USt ist aber eine Aufteilung der Bemessungsgrundlage vorzunehmen, als ob der Unternehmer…

EStR 2000 Rz 6011–601419.5.6 Steuerliche Behandlung von Aufgabegewinnen
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

19.5.6 Steuerliche Behandlung von Aufgabegewinnen 19.5.6.1 Freibetrag Rz 6011: Der Freibetrag gemäß § 24 Abs. 4 EStG 1988 steht nur anteilig zu (zu den allgemeinen Voraussetzungen siehe Rz 5691 ff). Maßgeblich für die Höhe des Freibetrages ist das Verhältnis der gesellschaftsrechtlichen…

UmgrStR 2002 Rz 1536–15445.1.9. Teilungsstichtag
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

5.1.9. Teilungsstichtag 5.1.9.1. Rückwirkungsfiktion Rz 1536: Teilungsstichtag ist der Tag, zu dem das Vermögen der realzuteilenden Personengesellschaft mit ertragsteuerlicher Wirksamkeit auf den oder die Nachfolgeunternehmer übergehen soll. Teilungsstichtag kann jeder von den Teilungspartnern bestimmte Tag sein (§ 28 in Verbindung mit…

UmgrStR 2002 Rz 1060–10723.6.4.6. Verzicht auf Anteilsgewährung
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

3.6.4.6. Verzicht auf Anteilsgewährung 3.6.4.6.1. Allgemeines Rz 1060: Auf die Gewährung von Gesellschaftsanteilen als Gegenleistung für das eingebrachte Vermögen kann verzichtet werden, wenn die Eigentums - bzw. Beteiligungsverhältnisse am eingebrachten Vermögen mit den Beteiligungsverhältnissen an der übernehmenden Körperschaft übereinstimmen…