…Instanz lediglich € 269,58 bescheidmäßig gutgeschrieben wurden, da infolge einer Vermögensübernahme gemäß § 142 HGB durch die Berufungswerberin auch auf die Investitionstätigkeit der Vorgängerfirma (Durchschnittswert der Investitionstätigkeit 1999-2001 € 7.484,17) abgestellt wurde. Bei der Vorgängerfirma handelt es sich um die RW-OEG…
…mit der konkreten St.Nr. der KG, vertreten durch die steuerliche Vertretung, in der Beschwerdeschrift angeführt. 2010 erfolgte eine Vermögensübernahme gemäß § 142 UGB durch die GmbH. Bei der GmbH wurden seitens des Finanzamtes (FA) ähnliche Feststellungen getroffen. Über die GmbH wurde zwischenzeitlich der Konkurs eröffnet…
…mit der konkreten St.Nr. der KG, vertreten durch die gegenständliche steuerliche Vertretung, angeführt. 2010 erfolgte eine Vermögensübernahme gemäß § 142 UGB durch die GmbH. Bei der GmbH wurden seitens des Finanzamtes ähnliche Feststellungen bezüglich von Subunternehmerrechnungen getroffen. Über die GmbH wurde zwischenzeitlich der Konkurs eröffnet…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache RH, Adr, vertreten durch Reinhardt & Partner KG, Bösendorferstraße 1, 1010 Wien gegen den Bescheid des FA GVG vom 24. Juni 2011…
…2012 ab. Dagegen erhob die H.R.-OG mit Schreiben vom 18.2.2012 Berufung. Wie aus einem von der Abgabenbehörde zweiter Instanz beigeschafften Firmenbuchauszug (zu FN .....) ersichtlich ist, wurde die H.R.-OG infolge Vermögensübernahme gemäß § 142 UGB durch den Gesellschafter H.R. aufgelöst…
…Vereinigung aller Anteile in einer Hand und zu einer Gesamtrechtsnachfolge. Eine entsprechende Anzeige langte am 23.6.2009 beim Finanzamt ein. Am 30.6.2009 erfolgte in diesem Zusammenhang im Firmenbuch die Eintragung der Vermögensübernahme gemäß § 142 UGB durch die Y GmbH sowie der Auflösung…
…vgl VwGH 8.9.2010, 2010/16/0134; VwGH 28.6.2012, 2008/15/0332). Im vorliegenden Fall ist die ***X GmbH*** aufgrund der im Mai 2019 erfolgten Vermögensübernahme gemäß § 142 UGB Gesamtrechtsnachfolgerin der beendeten ***X GmbH & Co KG***. Damit gingen gemäß § 19 Abs 1…
17.2.3. Vertragsübernahme Rz 1146: Die Vertragsübernahme ist mangels Parteienidentität kein Anwendungsfall des § 21 GebG. Die Vertragsübernahme ist ein eigenes Rechtsinstitut und bewirkt, dass durch einen einheitlichen Akt nicht nur die Gesamtheit aller wechselseitigen Rechte und Pflichten übertragen wird, sondern dass der Vertragsübernehmer an…
…der Kommanditisten in die S. (bisherige Komplementärin), jetzt J.P., gem. § 12 UmgStG und Vermögensübernahme gemäß § 142 HGB durch diese Gesellschaft im Firmenbuch (Eintragung vom 18. 10. 2001) gelöscht. Der berufungsgegenständliche Bescheid wurde nach Feststellungen einer Außenprüfung im wiederaufgenommenen Verfahren der Bw. als Adressatin zugestellt.…
…umsatzsteuerrechtlichen Unternehmereigenschaft (siehe Rz 602 ff). Randzahl 490: derzeit frei 2.3.4. Zeitpunkt der steuerlichen Vermögensübernahme Rz 491: Zivilrechtlich erfolgt bei einer Umwandlung der sachenrechtliche Vermögensübergang von der übertragenden Kapitalgesellschaft auf den Nachfolgerechtsträger erst am Tag der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses im Firmenbuch (§ 2 Abs…
…Offenlegungs- und Wahrheitspflichten, Beweispflichten) sowie Fristen (zB Beschwerdefristen, Zahlungsfristen) gehen gleichfalls auf den Rechtsnachfolger über. 1.3.1.4. Zeitpunkt der Vermögensübernahme 1.3.1.4.1. Vermögensübergang nach Gesellschaftsrecht Rz 146: Gesellschaftsrechtlich geht das Vermögen der übertragenden Körperschaft zufolge § 225a Abs. 3 Z 1…
…entsprechende Löschung im Firmenbuch sei zu beantragen. Lt. dem im Akt erliegenden Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 20.11.2009 (eingetragen am 21.11.2009) wurde die Firma gelöscht. Darüber hinaus wird folgendes angeführt: "Vermögensübernahme gemäß § 142 HGB durch DI H. . Die Gesellschaft ist aufgelöst. …
Erhöhung der Firmenwertabschreibung durch Einlage (Zuschusszusage) Bezughabende Norm und Richtlinie samt Randzahl § 9 Abs. 7 KStG 1988 und KStR 2001 Rz 456 und Rz 457 Sachverhalt Die PS ist 100% Gesellschafterin der X-GmbH, deren Vermögen ausschließlich im, in Höhe von 19.900.000…
5.1.12. Erfordernis einer Gegenleistung 5.1.12.1. Allgemeines Rz 1564: Die Realteilung ist ungeachtet der gesellschaftsrechtlichen Verankerung ein tauschartiger Vorgang, der sich ertragsteuerlich von einem rechtsgeschäftlichen Veräußerungsvorgang insofern unterscheidet, als der ausscheidende Mitunternehmer nicht mit Geld und/oder anderen Wirtschaftsgütern der Mitunternehmerschaft…
4.1.8. Zusammenschlussstichtag Rz 1331: Nach § 24 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 1 UmgrStG ist der Zusammenschlussstichtag jener Tag, mit dessen Ablauf das Vermögen mit ertragsteuerlicher Wirkung auf die übernehmende Personengesellschaft übergehen soll. Es ist daher für den oder die Übertragenden und…
5.1.10. Erfordernis eines teilungsfähigen Vermögens 5.1.10.1. Allgemeines Rz 1545: Die Vornahme einer nach Art. V UmgrStG begünstigten Realteilung setzt voraus, dass das zu übertragende Vermögen im Sinne des §§ 27 Abs. 2 (bzw. Abs. 3) UmgrStG 27 Abs. 2 UmgrStG am…
4.7. Geschäftsveräußerung im Ganzen Rz 676: Bemessungsgrundlage ist das Entgelt, wobei übernommene Schulden ebenfalls zum Entgelt zählen. Es handelt sich zwar bei der Geschäftsveräußerung um eine einheitliche Lieferung, bei der Berechnung der USt ist aber eine Aufteilung der Bemessungsgrundlage vorzunehmen, als ob der Unternehmer…
19.5.6 Steuerliche Behandlung von Aufgabegewinnen 19.5.6.1 Freibetrag Rz 6011: Der Freibetrag gemäß § 24 Abs. 4 EStG 1988 steht nur anteilig zu (zu den allgemeinen Voraussetzungen siehe Rz 5691 ff). Maßgeblich für die Höhe des Freibetrages ist das Verhältnis der gesellschaftsrechtlichen…
5.1.9. Teilungsstichtag 5.1.9.1. Rückwirkungsfiktion Rz 1536: Teilungsstichtag ist der Tag, zu dem das Vermögen der realzuteilenden Personengesellschaft mit ertragsteuerlicher Wirksamkeit auf den oder die Nachfolgeunternehmer übergehen soll. Teilungsstichtag kann jeder von den Teilungspartnern bestimmte Tag sein (§ 28 in Verbindung mit…
3.6.4.6. Verzicht auf Anteilsgewährung 3.6.4.6.1. Allgemeines Rz 1060: Auf die Gewährung von Gesellschaftsanteilen als Gegenleistung für das eingebrachte Vermögen kann verzichtet werden, wenn die Eigentums - bzw. Beteiligungsverhältnisse am eingebrachten Vermögen mit den Beteiligungsverhältnissen an der übernehmenden Körperschaft übereinstimmen…