…ausländischer Verluste mit dem sich nach ausländischem Steuerrecht ergebenden Verlust gedeckelt ist" (EB zum 1. StabG 2012). Im Ergebnis ist für die Verlustdeckelung daher auf den tatsächlich im Ausland für die Steuerbemessung herangezogenen Gewinn/Verlust abzustellen. Da im Ausland von einer Pauschalbesteuerung Gebrauch gemacht wurde…
…ab der Veranlagung 2012 in Kraft getreten. Eine Übergangsbestimmung im Hinblick auf Abweichungen (positiv oder negativ) in der Vergangenheit existiert nicht. Auf die Funktionsweise des doppelten Verlustdeckels und die dadurch im Einzelfall erfolgende Reduktion der Auslandsverluste wird in der Literatur (Haslehner/Kofler bzw. Mayr) hingewiesen…
…verbrauchten Abschreibungsbeträge, die US-amerikanischen steuerlichen Verluste deutlich niedriger als jene nach österreichischem Steuerrecht ermittelten sind ("doppelter Verlustdeckel"). Feststellungen der Außenprüfung Wie oben wörtlich dargestellt hat die Prüferin der Großbetriebsprüfung im Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung die oben wörtlich wiedergegebenen Feststellungen getroffen, welche auch…
…ab der Veranlagung 2012 in Kraft getreten. Eine Übergangsbestimmung im Hinblick auf Abweichungen (positiv oder negativ) in der Vergangenheit existiert nicht. Auf die Funktionsweise des doppelten Verlustdeckels und die dadurch im Einzelfall erfolgende Reduktion der Auslandsverluste wird in der Literatur (Haslehner/Kofler bzw. Mayr) hingewiesen…
…gedeckelt werden, um die Nachversteuerung der berücksichtigten Verluste zu gewährleisten.") zu entnehmen, dass der Gesetzgeber beabsichtigt habe, den doppelten Verlustdeckel dann nicht anzuwenden, wenn ausländische Verluste den österreichischen vorgelagert sind und deshalb nach österreichischem Steuerrecht erst später geltend gemacht werden könnten, dies aber unterbleibt, weil…
…ab der Veranlagung 2012 in Kraft getreten. Eine Übergangsbestimmung im Hinblick auf Abweichungen (positiv oder negativ) in der Vergangenheit existiert nicht. Auf die Funktionsweise des doppelten Verlustdeckels und die dadurch im Einzelfall erfolgende Reduktion der Auslandsverluste wird in der Literatur (Haslehner/Kofler bzw. Mayr) hingewiesen…
…gedeckelt werden, um die Nachversteuerung der berücksichtigten Verluste zu gewährleisten.") zu entnehmen, dass der Gesetzgeber beabsichtigt habe, den doppelten Verlustdeckel dann nicht anzuwenden, wenn ausländische Verluste den österreichischen vorgelagert sind und deshalb nach österreichischem Steuerrecht erst später geltend gemacht werden könnten, dies aber unterbleibt, weil…
…weil das ausländische Steuerrecht den Ansatz bestimmter Rückstellungen nicht zulässt. Aufgrund des "Verlustdeckels" können im Jahr 1 keine Verluste zugerechnet werden. Fortsetzung: Im Jahr 01 erwirtschaftet X nach österreichischem Steuerrecht einen Gewinn in Höhe von 30, nach dem Steuerrecht des Ansässigkeitsstaates einen Verlust von 120…
…der OECD und Österreichs die Anwendung von Artikel 7 Abs. 5 DBA Schweiz auf Verlustsituationen abgelehnt und der Betriebsstätte mittels direkter Methode tatsächlich ein geringerer Verlust zugerechnet wird, so greift der Verlustdeckel gemäß § 2 Abs. 8 Z 3 EStG 1988 und es kann in Österreich…
…eine zeitlich verschobene spätere Berücksichtigung von Ausgaben in Folgejahren ein Verlust, ist dieser ab der Veranlagung 2012 wegen der Verlustdeckelung (Rz 198) nicht zu berücksichtigen. Rz 204: Fällt der ausländische Verlust in einem Besteuerungszeitraum an, in dem er nicht oder nicht vollständig mit positiven inländischen…
14. Sonderausgaben (§ 8 Abs. 4 KStG 1988 in Verbindung mit § 18 EStG 1988) 14.1 Allgemeines Rz 991: Sonderausgaben sind Ausgaben, die außerhalb der Einkunftsarten angesiedelt sind und nur durch ausdrückliche Verankerung im Gesetz abzugsfähig sind. Die in § 8 Abs. 4 Z 1 KStG 1988…
19.5.4.11 Behandlung von Wartetasten- und Sonderverlusten 19.5.4.11.1 Verluste gemäß § 2 Abs. 2a EStG 1988 Rz 151 ff ist sinngemäß anzuwenden. 19.5.4.11.2 Verluste gemäß § 10 Abs. 8 EStG 1988 Rz 5995: Siehe Rz 3701Randzahl 5995…
…Rz 213: Die Nachversteuerung betrifft "angesetzte" Verluste. Es gilt: Der Nachversteuerung unterliegen Verluste aus dem Ausland nur insoweit, als sie im Inland im Rahmen des Verlustdeckels steuerlich im Wege des Verlustausgleichs oder Verlustvortrages wirksam geworden sind. Siehe Rz 204, die entsprechend gilt. Unterbleibt ein "Ansatz…
Verlustabzug Rz 8059: Gemäß § 102 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 steht der Verlustabzug nur für Verluste zu, die in inländischen Betriebsstätten entstanden sind, die der Erzielung von Einkünften iSd § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 EStG 1988 dienen, oder für Verluste, die - unabhängig…
3.2 Verlustausgleich Rz 361: Der Verlustausgleich ist ein Teil der Einkommensdefinition nach § 7 Abs. 2 KStG 1988, siehe Rz 349. Verluste sind negative Einkünfte und vermindern grundsätzlich die Bemessungsgrundlage. Sofern sie außerhalb der Einkunftsarten oder im Rahmen einer Liebhaberei anfallen, sind sie körperschaftsteuerlich unbeachtlich…
3.8. Verlustabzug (§ 21 UmgrStG) Rz 1171: Das Recht eines Steuerpflichtigen, Vorjahresverluste gemäß § 18 Abs. 6 EStG 1988 bzw. § 8 Abs. 4 KStG 1988 als Sonderausgaben abzusetzen, ist an sich ein höchstpersönliches. Ungeachtet der Tatsache, dass der Steuerpflichtige bei einer Einbringung als Rechtsperson nicht untergeht…
…sogenannte "TWA-Siebentel" i.S.d. § 12 Abs. 3 Z 2 KStG aufgrund des ab der Veranlagung 2012 geltenden "Verlustdeckels" bei der Zurechnung ausländischer Verluste nach § 2 Abs. 8 EStG in Österreich nicht mehr verwertet werden können, ergibt sich dabei direkt aus der einschlägigen gesetzlichen…
12.2.3 Voraussetzungen für den Verlustabzug 12.2.3.1 Allgemeines Rz 4508: Der Verlustabzug ist auf Verluste aus betrieblichen Einkunftsarten (§ 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 EStG 1988), die auf Grund ordnungsgemäßer Buchführung (siehe Abschnitt 12.2.3.2Rz 4509 ff) oder…
2.6.3 Besondere Verlustausgleichsverbote und Verlustausgleichsbeschränkungen Rz 178: Neben § 2 Abs. 2a EStG 1988 bestehen folgende Beschränkungen: Substanzverluste, Verluste aus Derivaten und aus Kryptowährungen (§ 27 Abs. 3 bis 4a EStG 1988) dürfen nicht mit Zinserträgen aus Geldeinlagen und sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten sowie mit…
…Überschussermittlung nach österreichischem Steuerrecht zu erfolgen (zB Fünfzehntelabsetzung bei Instandsetzungsaufwendungen). Ebenso richtet sich eine allfällige Liebhabereibeurteilung nach österreichischem Steuerrecht. Liegt nach ausländischem Steuerrecht eine Liebhabereibetätigung vor, kommt ab der Veranlagung 2012 eine Verlustberücksichtigung in Österreich auf Grund der Verlustdeckelung nicht in Betracht (siehe Rz 198).