…desjenigen Preises, der für die Ware bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Gemeinschaft gezahlt werde oder zu zahlen sei) von vornherein nicht in Frage komme und sich deshalb auch ein näheres Eingehen auf die sich hierauf beziehenden Einwendungen der Bf erübrigten. Im…
…Homepage der Bf veröffentlichten (inländischen) Verkaufspreisen- aus Vereinfachungsgründen bietet sich bei den in Rede stehenden, zum ungewissen Verkauf eingeführten Waren ohnehin eine solche Bewertung auf der Grundlage des zu erwartenden Kaufpreises, der zudem anhand einer Preisliste (auf der Homepage der Bf) nachweislich festgestellt werden kann…
…der tatsächlichen Ausfuhr überquert, ermittelnde, statistische Wert (Z 1), der bei einem Verkauf zur Ausfuhr der für die Waren tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis unter Ausschluss willkürlicher oder fiktiver Werte (Z 2), welcher, Z 5 zufolge, in der Landeswährung des Mitgliedstaates der Ausfuhr der…
…einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Gemeinschaft tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis, gegebenenfalls nach Berichtigung gemäß den Art. 32 und 33 ZK. Den verfahrensgegenständlichen Wareneinfuhren liegen Kaufgeschäfte im Sinne des Art. 29 ZK zugrunde. Dem rumänischen Veredeler wurden zwar Vormaterialien kostenlos zur…
…1 ZK ist der Zollwert eingeführter Waren der Transaktionswert, das heißt der für die Waren bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Gemeinschaft tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis, gegebenenfalls nach Berichtigung gemäß den Artikeln 32 und 33 ZK und unter der Voraussetzung…
…Transaktionswerts (1) Die vorrangige Grundlage für den Zollwert von Waren ist der Transaktionswert, das heißt der für die Waren bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Union tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis, der erforderlichenfalls anzupassen ist. (2) Der tatsächlich gezahlte oder zu…
…der in Art. 31 ZK normierten Schlussmethode in Einklang zu bringen ist und den vom Gutachter herangezogenen wenig aussagekräftigen sonstigen Daten verlässliche Angaben über den bei einem Verkauf aus China zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Gemeinschaft zu zahlenden Preis errechnen lassen, kann ausgeschlossen werden…
…d.h. der für die Waren bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet tatsächlich zu zahlende oder gezahlte Preis. Gegebenenfalls ist dieser nach Art.32 und 33 ZK zu berichtigen. Entsteht außer in den Fällen des Abs.2 eine Zollschuld mach den Artikeln 202…
…31 ZK an diesen Grundlagen zu orientieren, weil diese einem Verkauf zur Ausfuhr in die Gemeinschaft am nächsten kommen. Umgerechnet mit dem im Zeitpunkt der Annahme der Ausfuhranmeldung am 2. Juni 1999 gültigen Zollwertkurs (1 Euro = 1,95583 DEM) ergibt sich daher ein Zollwert…
…31 ZK an diesen Grundlagen zu orientieren, weil diese dem Verkauf zur Ausfuhr in die Gemeinschaft am nächsten kommen. Mit dem im Zeitpunkt der Annahme der Ausfuhranmeldung am 17. Oktober 1997 gültigen Zollwertkurs von 1 USD = 12,529 S umgerechnet ergibt sich daher ein…
…werden kann und so die Kontrolle darüber gewahrt bleibt; 48."Einzelwert" ist a)bei Waren zu kommerziellen Zwecken: der Preis der Waren selbst beim Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Union ohne Transport- und Versicherungskosten, sofern sie nicht im Preis enthalten und nicht gesondert…
…entsprechend aufgeteilte Wert folgender Gegenstände und Leistungen, die unmittelbar oder mittelbar vom Käufer unentgeltlich oder zu ermäßigten Preisen zur Verwendung im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Verkauf zur Ausfuhr der zu bewertenden Waren geliefert oder erbracht worden sind, soweit dieser Wert nicht in dem…
…der in Art. 31 ZK normierten Schlussmethode in Einklang zu bringen ist und den vom Gutachter herangezogenen wenig aussagekräftigen sonstigen Daten verlässliche Angaben über den bei einem Verkauf aus China zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Gemeinschaft zu zahlenden Preis errechnen lassen, kann ausgeschlossen werden…
…1 ZK ist der Zollwert eingeführter Waren der Transaktionswert, das heißt der für die Waren bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Gemeinschaft tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis, gegebenenfalls nach Berichtigung gemäß den Artikeln 32 und 33 ZK und unter der Voraussetzung…
…1 ZK ist der Zollwert eingeführter Waren der Transaktionswert, das heißt der für die Waren bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Gemeinschaft tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis, gegebenenfalls nach Berichtigung gemäß den Artikeln 32 und 33 ZK und unter der Voraussetzung…
…1 ZK ist der Zollwert eingeführter Waren der Transaktionswert, das heißt der für die Waren bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Gemeinschaft tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis, gegebenenfalls nach Berichtigung gemäß den Artikeln 32 und 33 ZK und unter der Voraussetzung…
… b)Verkäufe an verbundene Personen; c)Verkäufe an Personen, die unmittelbar oder mittelbar unentgeltlich oder zu ermäßigten Preisen die in Artikel 71 Absatz 1 Buchstabe b aufgeführten Gegenstände oder Leistungen zur Verwendung im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Verkauf zur Ausfuhr der eingeführten Waren…
…Transaktionswert, das heißt der für die Waren bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Gemeinschaft tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis. Mangels Vorliegens eines Transaktionswertes kommt im gegenständlichen Fall eine Bemessung des Zollwertes nach dem vorrangig anzuwendenden Artikel 29 ZK nicht in Betracht…
…lautet auszugsweise: "(1) Der Zollwert eingeführter Waren ist der Transaktionswert, das heißt der für die Waren bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Gemeinschaft tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis, gegebenenfalls nach Berichtigung gemäß den Artikeln 32 und 33 und unter der Voraussetzung…
…Gemäß Artikel 29 Absatz 1 ZK ist der Zollwert eingeführter Waren der Transaktionswert, das heißt der für die Waren bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Gemeinschaft tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis, gegebenenfalls nach Berichtigung gemäß den Artikeln 32 und 33 und…