Schließt eine österreichische Gesellschaft, die zirkus- und varietéähnliche Veranstaltungen in ganz Österreich abhält, Werkverträge mit ausländischen Technikern ab, auf Grund derer diese für die ordnungsgemäße Durchführung des Auf- und Abbaus des technischen Equipments bzw. der Betreuung der sonstigen technischen Anlagen verantwortlich sind, besteht infolge dieser…
Schließt eine österreichische Gesellschaft, die zirkus- und variétéähnliche Veranstaltungen in ganz Österreich abhält, zu diesem Zweck Werkverträge mit ausländischen Artisten ab, so unterliegen die auf dieser Grundlage gezahlten Vergütungen in der Regel der inländischen Abzugsbesteuerung gemäß § 99 EStG. Sollten die ausländischen Artisten allerdings infolge Überschreitens…
…Bestimmung begünstigt. 10.3.6.1.2. Beispiele Rz 1399: Begünstigt sind demnach zB Schauspiel-, Opern-, Operettenaufführungen, ferner Kabarett, Tanzkunst, Kleinkunst und Varieté, Pantomime und Ballett, Puppen- und Marionettenspiele, Eisrevuen, sowohl durch Berufsdarbietende, als auch durch Laien. Als Theater sind nicht nur Schauspiel- und Opernhäuser…
…aber ein gewisser Mindeststandard der Darbietung gegeben sein muss. 3.3.9.1.2.2 Beispiele Rz 494: Befreit sind demnach zB Schauspiel-, Opern-, Operettenaufführungen, ferner Kabarett, Tanzkunst, Kleinkunst und Varieté, Pantomime und Ballett, Puppen- und Marionettenspiele, Eisrevuen, sowohl durch Berufsdarbietende, als auch durch Laien…
…von Tanzdarbietungen auf einer von Kabinen umgebenen Bühne, unbefristet | Beginndatum: | 02.09.98 - Hauptbetrieb - GesmbH | ... | - | Standort: | 0211 Wien - M 16 | | | ... | | Berechtigung: | Konzession zur Durchführung von Varieteeveranstaltungen, mit der Gültigkeit bis 29.1.2007…
…18.1.1989, 88/13/0169), Unterhaltungsdarbietungen, die keinem Kunstfach zugeordnet werden können, sind gewerblich (VwGH 13.11.1985, 84/13/0077; VwGH 30.6.1994, 94/15/0090), Varieté-, Zauberkünstler (VwGH 20.11.1989, 88/14/0211; VwGH 30.6.1994, 94/15/0090).
…vielgestaltigen Berufsgruppe waren, die ihre Künste im Umherziehen ("Fahrendes Volk"), auf dem Jahrmarkt oder im Tingeltangel ausübten und seit dem 20. Jahrhundert meist im Zirkus, Varieté oder Entertainment auftreten, werden heute auch solche Unternehmen als Schausteller bezeichnet, die nicht Künste, sondern Belustigungsgeschäfte, Schaustellungen und Fahrgeschäfte…
…auch für Wien. Esist für mich sehr 'interessant', wie Wien mit Steuergelder umgeht. Alleine das Varieté mit der Mariahilferstraße ist ein Kasperltheater ersten Ranges, wie in den Medien zu lesen ist oder das vernichtende Urteil v. Rechnungshof über die Finanzen Wiens." Der Vorstrafenauszug MA 67…
…vielgestaltigen Berufsgruppe waren, die ihre Künste im Umherziehen ("Fahrendes Volk"), auf dem Jahrmarkt oder im Tingeltangel ausübten und seit dem 20. Jahrhundert meist im Zirkus, Varieté oder Entertainment auftreten, werden heute auch solche Unternehmen als Schausteller bezeichnet, die nicht Künste, sondern Belustigungsgeschäfte, Schaustellungen und Fahrgeschäfte…
…auch, dass der Berufungswerber nur nebenberuflich im Modelgeschäft tätig ist und seine daraus in den Streitjahren erzielten Einkünfte im Verhältnis zu seinen Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit gering sind. Eine Modeschau ist im Übrigen nach allgemeiner Lebenserfahrung keine sportliche Performance oder musikalisches Varieté, somit nicht, oder…
…Zoos, 6. Schaubergwerke, 7. Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution, 8. Theater, Konzertsäle und -arenen, Kinos, Varietees und Kabaretts, 9. Indoorspielplätze, 10. Paintballanlagen, 11. Museumsbahnen und Ausflugsschiffe. (3) Abs. 1 Z 3 gilt nicht für Unterkünfte von Vereinsmitgliedern auf dem Gelände von Freizeiteinrichtungen. Veranstaltungen § 10. (1…
…D.E. O.P. kennen, der bereits seit 1977 diverse Nachtklubs, Diskotheken und Varietés führte und somit zwangsläufig Erfahrungen im Rotlichtmilieu hatte. Bw und P. kamen sodann überein, dass vorwiegend l. Staatsbürgerinnen zur Ausübung der Prostitution (mit Schwerpunkt) in Österreich angeworben werden sollten, wobei diese…
…bei der Leistung des Bw um eine solche handelt, die der Veranstaltung einer unterhaltenden Leistung ähnlich ist. Unterhaltende Tätigkeiten sind Leistungen ohne künstlerischen Rang, die auf die Aufmerksamkeit von Zuschauern oder Zuhörern abzielen, wie z.B. Varietéleistungen. (Scheiner/Kolacny/Caganek, UStG 1994, Kommentar, § 3a Abs…
…Bw. die Künstler über deren weiteren Aufenthalt und Pläne befragt, wobei ihm zur Kenntnis gebracht worden sei, dass ein Großteil der Künstler bei anderen Varietès bzw. Zirkussen weiter in Österreich beschäftigt sein werde. Schriftliche Bestätigungen dahingehend seien von den Akteuren nicht abverlangt worden. Dem Bw…