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BFG RV/7101554/2010Löst die Unverzinslichkeit einer "unbaren Entnahme" Gesellschaftsteuerpflicht aus?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.01.2018

…von vornherein unverzinsliches Darlehen und unterliegt die Darlehensvaluta nicht selbst der Gesellschaftsteuerpflicht (Punkt 2 bis 4), so ist in dem Umstand der Unverzinslichkeit der Tatbestand der freiwilligen Leistung gemäß 5 2 Z 4 Iit. c KVG erfüllt." In diesem Erlass wird bei unbaren Entnahmen gemäß …

UFSW RV/3451-W/08keine gesonderte Gesellschaftsteuerpflicht bei Vereinbarung der Unverzinslichkeit der unbaren Entnahme im Einbringungsvertrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2012

…Entscheidend für die Gesellschaftsteuerpflicht ist, ob die Leistung im Gesellschaftsverhältnis begründet ist, was für den Zinsverzicht der Fall ist. Im Umstand der Unverzinslichkeit ist der Tatbestand der freiwilligen Leistung gem. § 2 Z 4 lit c KVG gegeben. Lt. Vorhaltbeantwortung vom 13.03.2008 zum Vorhalt…

UFSW RV/3619-W/02Kein Gesellschafterdarlehen trotz textlich sehr ausführlicher Darstellung in der Buchhaltung und Gesellschaftsteuererklärung wegen Unverzinslichkeit?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.08.2009

…Konkursverfahrens aufgelöst. Mit 18. Jänner 2002 wurde der Konkurs aufgehoben und die Firma gelöscht. 2.2. Wegen der Unverzinslichkeit des Darlehens wurde Gesellschaftsteuererklärung gelegt Im gegenständlichen Fall löste das Gesellschafterdarlehen die Rechtsgeschäftsgebühr aus, die den Abschluss des Rechtsgeschäftes "Darlehen", gleichgültig ob verzinslich oder unverzinslich, besteuert…

UFSW RV/0441-W/02Unverzinsliche Hingabe einer Darlehensvaluta
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2004

…Zahl RV/2490-W/02 entschieden wie folgt: "Die unverzinste Hingabe einer Darlehensvaluta ist als die Überlassung eines Gegenstandes zur Nutzung anzusehen; dieser Nutzung steht im Falle der Unverzinslichkeit keinerlei Gegenleistung gegenüber; der Rückzahlungsanspruch des Darlehensgebers ist kein Entgelt für die Nutzungsüberlassung des Kapitals (vgl…

UFSW RV/1016-W/02Unverzinste Hingabe einer Darlehensvaluta.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.12.2004

…die Unverzinslichkeit eines Darlehens vereinbart wird, ist als die Überlassung eines Gegenstandes an die Gesellschaft zu einer den Wert nicht erreichenden Gegenleistung anzusehen. Die unverzinste Hingabe einer Darlehensvaluta ist als die Überlassung eines Gegenstandes zur Nutzung anzusehen; dieser Nutzung steht im Falle der Unverzinslichkeit keinerlei…

UFSI RV/0223-I/10Vereinbarung einer Schuldübernahme nicht neben dem, sondern in Anrechnung auf den Kaufpreis: keine Abzinsung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2010

…€ 370.000, dh. bei veranschlagten Zinsen und Kosten im Differenzbetrag von € 15.000 umgelegt auf 20 Jahre, zwar nicht - wie eingewendet - von einer gänzlichen Unverzinslichkeit, aber dennoch davon ausgegangen werden, dass es sich um ein zumindest niedrig verzinsliches Darlehen handelt. Aufgrund der langen…

UFSW RV/3775-W/10Gesellschaftsteuerliche Beurteilung der Nichtverzinsung "unbarer Entnahmen"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2012

…Verzinsung, sodass es nicht denkmöglich sei, auf einen "Nichtanspruch" zu verzichten. Der Vorteil der Unverzinslichkeit habe seine Wurzel unmittelbar in der Einbringung. Es liege somit kein Tatbestand nach § 2 Z 4 lit c KVG vor und könne keine Steuerpflicht für eine unbare Entnahme entstehen. Überdies…

EStR 2000 Rz 2441–24666.9.3.3 Einzelfälle
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…die Verbindlichkeit mit dem Nennwert; der Differenzbetrag ist als Zinsenkomponente wie ein Disagio auf den Stundungszeitraum zu verteilen. Niedrig oder unverzinsliche Verbindlichkeiten Rz 2446: Fassung bis 2014 Die Abzinsung wegen Unverzinslichkeit oder geringer Verzinslichkeit ist wegen des Realisationsprinzips nicht zulässig; dies gilt für Darlehensschulden wie…

EStR 2000 Rz 2343–23816.7.2.3 Bewertung
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…19.5.2005, 2001/15/0041). Zu berichtigen ist dann die ursprünglich falsche Bilanz, auch wenn dies steuerlich nicht mehr wirksam sein sollte. Rz 2357: Eine Wertberichtigung wegen Niedrig- oder Unverzinslichkeit ist beim rechnungslegungspflichtigen Unternehmer (§ 5 Abs. 1 EStG 1988) idR zwingend, bei der Gewinnermittlung…

UFSW RV/0143-W/06Schätzung des Standes des Verrechnungs(forderungs)kontos betreffend einen Gesellschafter zugleich als Schätzung des zugehörigen Sachverhaltes (Höhe der tatsächlichen Forderung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.09.2009

… 198 Abs 2 BAO. Unstrittig ist, dass unverzinste Forderungen der Bw an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer in Höhe der Zinsen, die der Bw durch die Unverzinslichkeit entgingen, eine verdeckte Ausschüttung an den Gesellschafter-Geschäftsführer darstellten. Unstrittig ist auch der zur Ermittlung der entgehenden Zinsen anzuwendende Zinssatz…

BFG RV/7102367/2010Fortdauernde Überlassung eines Gesellschafterdarlehens zur Nutzung vs. Gesellschafterzuschuss
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.08.2015Teil 1/2

…aufgrund des Eigenkapitalgesetzes unternehmensrechtlich zulässig. Nach Ansicht der Bf. ergebe sich auf Grund der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft, dass die Mittelzufuhr auf unbestimmte Zeit erfolgt sei. Darüber hinaus spreche die Unverzinslichkeit für das Vorliegen eines freiwilligen Zuschusses nach § 2 Z 4 KVG. Nach § 15 Abs…

UFSW RV/1356-W/05Unverzinsliche Darlehen sind mit dem abgezinsten Betrag anzusetzen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.06.2008

…durchschnittlich geltenden Konditionen - erheblich abweichen. Als besondere Gründe, die einen höheren oder geringeren Wert als den Nennwert begründen, kommen beispielsweise außergewöhnlich hohe oder geringe Verzinslichkeit, Unverzinslichkeit, lange Laufzeit in Betracht. Der Wert unverzinslicher befristeter Forderungen und Schulden ist nach § 14 Abs. 3 BewG zu ermitteln. …

EAS 2197Zinsenloses Gesellschafterdarlehen nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/9-IV/4/0207.01.2003

Vergibt eine in Österreich ansässige natürliche Person an die ihr gehörende deutsche Kapitalgesellschaft ein unverzinsliches Darlehen, wobei die Unverzinslichkeit am Fremdverhaltensgrundsatz gemessen unüblich ist, dann unterliegt ein fremdüblicher Zinsertrag der österreichischen Besteuerung. Und zwar auch dann, wenn die von der deutschen Kapitalgesellschaft stammenden Kapitalerträge nicht…

BFG RV/7102662/2012Gebührenpflicht und Gesellschaftsteuerpflicht eines unverzinslichen Gesellschafterdarlehens (vor dem DaKRÄG)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.09.2017Teil 2/2

Wenn die Bf. dazu im Vorlageantrag meint, dass die Vereinbarung der Unverzinslichkeit bis auf weiters schon alleine als auflösende Bedingung iSv § 5 BewG zu qualifizieren sei, so könnte dem zum einen im Lichte des oa. Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 30.3.1998 nicht ohne Weiteres…

BMF-010216/0093-VI/6/2009Salzburger Steuerdialog 2009, Körperschaftssteuer Umgründungssteuerrecht - Ergebnisunterlage
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0093-VI/6/200905.10.2009

…von ca. Euro 70 Mio. haben eine Laufzeit von in etwa 10 Jahren; im Zeitpunkt der Hingabe wird auf Grund der Unverzinslichkeit eine aufwandswirksame Wertberichtigung von ca. Euro 30 Mio. in der Bilanz der Muttergesellschaft A vorgenommen. Frage Ist der zwingenden handelsbilanziellen Abwertung gemäß § 5…

BFG RV/7100946/20161. Darlehen von verbundenen Unternehmen als verdecktes Eigenkapital 2. Wirtschaftliches Eigentum an osteuropäischen Gesellschaften 3. Höhe der zu passivierenden Verbindlichkeit iZm Gutscheineinlösungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis20.02.2025Teil 7/7

…S. 125ff). Dabei geht es nicht um eine generelle Abzinsung unverzinslicher Verbindlichkeit aufgrund von deren Unverzinslichkeit, sondern um die Berücksichtigung der tatsächlichen Rücklöseverpflichtung. So ausgeführt wird, die steuerliche Bewertung habe im Gleichklang mit dem Unternehmensrecht zu erfolgen und da das EStG keine zwingenden Vorschriften enthalte…

10 5010/1-IV/10/95Gewährung von Darlehen an Kapitalgesellschaften; gesellschaftsteuerrechtliche Behandlung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass10 5010/1-IV/10/9506.02.1995

…GebG nicht. 5. Gewährt ein Gesellschafter der Gesellschaft ein von vornherein unverzinsliches Darlehen und unterliegt die Darlehensvaluta nicht selbst der Gesellschaftsteuerpflicht (Punkt 2 bis 4), so ist in dem Umstand der Unverzinslichkeit der Tatbestand der freiwilligen Leistung gemäß § 2 Z 4 lit. c KVG (vor…

KStR 2013 Rz 501–50311.2.3 Nutzungseinlagen
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…mit der Begründung ausgeschlossen, dass keine fremdübliche Vereinbarung vorliege und demzufolge auch keine Entgeltlichkeit anzunehmen sei. Rz 502: Gewährt der Anteilsinhaber der Körperschaft ein langfristiges unverzinsliches Darlehen und wird das unverzinsliche Darlehen auf Ebene des Anteilsinhabers aufgrund der Unverzinslichkeit aufwandswirksam wertberichtigt, stellt diese Wertberichtigung keine…

BFG RV/1100628/2016Anwendbarkeit der Bestimmung des § 6 Z 6 lit. a EStG 1988 im außerbetrieblichen Bereich (Gewährung eines zinslosen Privatdarlehens an eine ausländische Gesellschaft)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.07.2019

…Gewinnpotentialen" werde eine Versteuerung im Inland aufgrund des § 6 Z 6 EStG 1988 sichergestellt. Die Unverzinslichkeit der Darlehen sei gemessen am Fremdverhaltensgrundsatz unüblich und seien daher gemäß § 6 Z 6 EStG 1988 Zinsen in Ansatz zu bringen. Die Höhe des Zinssatzes sei in Anlehnung an…

BFG RV/7100887/2009Ist der Forderungsverzicht im Fall einer nicht mehr werthaltigen Forderung für die Gesellschaftsteuer mit Null zu bewerten?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.09.2017

…an den im Wirtschaftsleben durchschnittlich geltenden Konditionen — erheblich abweichen. Unter anderem werden die Uneinbringlichkeit (VwGH 10.10.1996,94/15/0102) sowie auch die Unverzinslichkeit (VStR 1989 Abschnitt 6.1) einer Forderung als „besonderer Umstand“ gesehen. Auf den „besonderen Umstand“ der Uneinbringlichkeit einer Forderung wird…