Artikel 17 Abs. 3 DBA-GB sieht vor, dass Einkünfte, "die eine nicht auf Gewinn gerichtete Organisation, welche als solche über Ersuchen an die zuständige Behörde des Vertragstaats, in dem sie ansässig ist, gemäß Artikel 27 dieses Abkommens anerkannt wurde, bezieht, oder die ein Künstler…
…den Abs. 1 und 2 vorgesehene Sanktionierung vorsätzlicher sowie grob fahrlässiger Pflichtverletzungen, seien es die Nichtvornahme einer Meldung, eine unrichtige Meldung oder die Unterlassung einer Änderungsmeldung, intendieren general- und spezialpräventive Wirkung zur Vermeidung von Handlungen, die die Integrität des Registers gefährden. Durch Abs. 3 sollen…
…zur Gänze durch den Beschwerdeführer bezahlt wurden. Die rechtliche Relevanz dieser Feststellungen ergibt sich aus der Rechtsprechung des OGH (etwa 12 05 94/0531), wonach die Unterlassung oder Verweigerung der Empfängerbenennung (allein) das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG nicht zu begründen vermag…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Siegfried Köhldorfer in der Beschwerdesache ****, vertreten durch V., hinsichtlich der Beschwerden vom 24. November 2011 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt FA vom 2. November 2011 über die Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Beruf, ehemals Adresse1, nunmehr Adresse2, gegen die Bescheide des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom 20.12.2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für den Zeitraum 2008 bis 2009 entschieden: Die angefochtenen Bescheide und die Berufungsvorentscheidungen vom 29.04…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Adr, vertreten durch Stemmer Bahl Fend, Steuerberatung KG, 6830 Rankweil, Am Bühel 6, vom 2. Oktober 2009 und vom 6. Mai 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 10. September 2009 betreffend Einkommensteuer 2008 und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., 1120 Wien, Adresse1, vom 5. Juli 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf, vertreten durch ADir. Rudolf Stifter, vom 22. Juni 2010 betreffend Rückforderung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Adr, vom 20. September 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Kufstein Schwaz vom 5. September 2007 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO betreffend Einkommensteuer sowie Einkommensteuer 2003 entschieden: 1) Der Berufung gegen den…
…die Regelung des Zeitpunktes des Vorsteuerabzuges eine zwingende Norm darstellt und damit eine willkürliche Verschiebung des Zeitpunktes der Geltendmachung des Vorsteuerabzuges ausschließt. Vielmehr hat eine (bewusste oder unbewusste) Unterlassung der Geltendmachung des Vorsteuerabzuges in dem Veranlagungszeitraum, in dem sämtliche Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 11. März 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden, vertreten durch Dr. Weisser, vom 11. Februar 2003 betreffend Umsatzsteuerfestsetzung für 01-11/2002 entschieden: Die Berufung vom 11. März 2003 wird gemäß § 275 der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 19. Juli 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 3. und 11. Bezirk, Schwechat und Gerasdorf vom 16. Juni 2004 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise…
…darauf entfallende Lohnsteuer zur Gänze zu entrichten gehabt hätte. Die Unterlassung der Abfuhr der Lohnsteuer sei als schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten als Vertreter (Geschäftsführer) der GmbH zu werten. Mit Schriftsatz vom 1.3.2021 überreichte der Bf. durch seine steuerliche Vertreterin gegen den vorhin erwähnten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden D und die weiteren Senatsmitglieder M, O und U im Beisein der Schriftführerin L in der Beschwerdesache der P, Adresse, vom 14. September 2010 vertreten durch R, Adresse gegen die Bescheide des Finanzamtes Z vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden R und die weiteren Beisitzer M, O und H im Beisein der Schriftführerin I in der Beschwerdesache der A, Adresse, vom 7. Mai 2009 vertreten durch EP, Adresse sowie VR, Rechtsanwälte, Adresse, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 20.06.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 26.05.2017 betreffend Abweisung des Antrags auf Wiederaufnahme des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Dr. Anna Radschek und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Anna Mechtler-Höger, KR Michael Fiala und Dr. Franz Kandlhofer im Beisein der Schriftführerin FOIin Andrea Newrkla in der Beschwerdesache Bf, [Adresse], vertreten durch Prof. Dr. Thomas…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache des Bf., Adr.1, vertreten durch steuerl.Vertretung, wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes Spittal Villach betreffend die Bescheidbeschwerden vom 12.09.2014 gegen die Wiederaufnahme der Verfahren (§ 303 Abs 1 BAO) zu den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache IGmbH gegen die Bescheide des FA Salzburg-Land vom 05.07.2013, das sind die Haftungsbescheide betreffend Lohnsteuer für 2008 bis 2011 die Bescheide über die Festsetzung von Dienstgeberbeiträgen 2008…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerde-sache A-GmbH, Anschrift, gegen die Haftungsbescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 07. Mai 2014 betreffend Lohnsteuer für die Jahre 2010, 2011 und 2012 zu Recht erkannt: Der Bescheidbeschwerde wird Folge…
…Unterlassung oder Verweigerung der Empfängerbenennung (allein) vermag das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG nicht zu begründen, weil der (die Absetzbeträge nicht berücksichtigende, somit höhere) Abgabenanspruch erst durch die Nichtbenennung entsteht. Überdies wird bei tatsächlicher Leistung der geltend gemachten Zahlungen durch die Unterlassung…