…12.6.1 Nicht abzugsfähige Unterhaltsaufwendungen Rz 865: Gemäß § 34 Abs. 7 EStG 1988 sind laufende Unterhaltszahlungen an den (geschiedenen) Ehegatten (VwGH 23.3.1999, 98/14/0133), an den dauernd getrennt lebenden Ehepartner (VwGH 18.3.1997, 93/14/0017), an (un-)eheliche Kinder…
…des Abkommens fallen unter den Begriff "Pensionen" auch alle regelmäßig wiederkehrenden Vergütungen, die zum Ausgleich erlittener Nachteile gewährt werden. Diese Bestimmung gilt daher nach Auffassung des BM für Finanzen auch für Unterhaltszahlungen, die ein in den USA lebender Österreicher an seine in Österreich lebende geschiedene…
…geb. Datum 9 die ihm allein gehörige Liegenschaft EZ ***2*** Grundbuch ***3*** Mödling für Frau geschiedene Gattin zum Pfand und erteilt hiemit seine ausdrückliche und unwiderrufliche Einwilligung dazu, daß das Pfandrecht für die monatliche Unterhaltszahlung von ÖS 25.000,00 für Frau geschiedene Gattin, geb…
…hat die Beschwerdeführerin ihre Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2018 via FON an die belangte Behörde übermittelt. Darin machte sie u.a. Unterhaltszahlungen an ihr im Drittland lebendes, im Jahr 2005 geborenes Kind, in der Höhe von € 3.600,00 geltend. Mit Ersuchen um Ergänzung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Name des Richters*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Otto Wolfgang Grau, Hasenauerstraße 7, 1180 Wien, über die Beschwerde vom 29.11.2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21…
…Gewand" einer zivilrechtlichen Vereinbarung zu kleiden und diese, dem Grund nach steuerlich nicht abzugsfähige Unterhaltszahlungen auf diese Weise als steuerlich abzugsfähige Werbungskosten erscheinen zu lassen. Die Vereinbarungen erfüllten daher keine der aus der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes entwickelten Voraussetzungen, dass diese Verträge steuerlich hätten anerkannt werden…
…datum***, beantragte er die Berücksichtigung des halben Familienbonus Plus und gab an, dass die im Jahr 2020 geleisteten Unterhaltszahlungen 5.100,00 € und die monatliche Unterhaltsverpflichtung 700,00 € betragen würden. Die Kosten für die Behinderung des Kindes würde er zu Hälfte tragen, das…
…Rahmen seiner Beschwerde irrtümlich die Angaben betreffend das Kind Kind1 nicht nochmals erfasst habe, weshalb die Unterhaltszahlungen bei der Neuberechnung offensichtlich herausgefallen seien. Das Finanzamt legte in der Folge - wie auch dem Bf. mitgeteilt wurde - die im Spruch genannte Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor…
…anzuerkennen sind. Der Bf. vertritt in der Beschwerde (BFG-Akt OZ 2) und im Vorlageantrag (BFG-Akt OZ 4) die Ansicht, dass er die monatliche Unterhaltszahlung iHv. 400,00 Euro an seine geschiedene Gattin aufgrund des Scheidungsvergleichs zu leisten habe, weshalb die Aufwendungen als außergewöhnliche…
…brachte der Bf vor, dass seine Unterhaltszahlungen an die geschiedene Ehefrau nicht als sein Einkommen zu gelten hätten. Erwägungen des BFG: Der Bf hat gegen seine damalige Ehefrau die Ehescheidungsklage eingebracht; Die Ehe wurde sodann aus dem überwiegenden Verschulden des Bf geschieden (Urteil BG ***1…
…Hinweis auf § 34 Abs. 7 Z 5 EStG 1988. Im Vorlageantrag vom 10.03.2021 wurde die Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen im Gesamtausmaß von 24.000,00 € als außergewöhnliche Belastung beantragt. Für den Sohn ***2*** 6.400,00 € (8 x 800 €), für den…
…zulässig. Entscheidungsgründe In der elektronisch eingebrachten Einkommensteuererklärung für 2012 machte der Beschwerdeführer (kurz Bf.) unter anderem die Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen in Höhe von € 3.080,00 pro Kind und von Kinderfreibeträgen in Höhe von € 132,00 pro Kind für seine drei minderjährigen und…
…die an seinen minderjährigen Sohn, der in der Ukraine bei seiner Mutter lebt, auf Grund eines gerichtlichen Vergleiches geleisteten Unterhaltszahlungen im Jahr 2012 in Höhe von 3.600 € und die, für die damit zusammenhängenden Überweisungen angefallenen, Bankspesen von 140 € als außergewöhnliche Belastung gemäß…
…K., X1 geb. und T2 K., X2 geb.) in diesem Jahr nachweislich geleisteten Unterhaltszahlungen (T1: € 8.003 und T2: € 7.712). Mit Beschwerdevorentscheidung vom 28.6.2017 gab das Finanzamt (FA) der Beschwerde teilweise statt und berücksichtigte gemäß § 33 Abs. 4 Z. 3…
…entziehen habe können und quasi zur Unterhaltsleistung an seine geschiedene Ehegattin gezwungen worden sei. Dadurch stellten die Unterhaltszahlungen an seine geschiedene Ehegattin für ihn eine außergewöhnliche Belastung dar. Über die Beschwerde wurde erwogen: § 34 EStG 1988 räumt dem unbeschränkt Steuerpflichtigen einen Rechtsanspruch auf Abzug außergewöhnlicher…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Dieter Fröhlich in der Beschwerdesache Bf, A. wohnhaft, vertreten durch Walpurga Schneider-Kolovratnik, Piaristengasse 18, Tür 6, 1080 Wien, gegen den Einkommensteuerbescheid für das Kalenderjahr 2012 des Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom…
…B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Jahr 2008: Der Beschwerdeführer (Bf.) machte in seiner Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2008 Kosten der doppelten Haushaltsführung (als Werbungskosten) und Unterhaltszahlungen an seine im Ausland (Türkei) wohnhaften minderjährigen Kinder (als außergewöhnliche Belastungen) geltend. Auf dieser Grundlage wurde vom Finanzamt am…
…wie in Ziffer 1 bis 3 beschrieben) nur insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Der Bw. leistet Unterhaltszahlungen an seine Eltern, da sie laut seinen Angaben nach Bezahlung von Miete, Betriebskosten, Versicherungen…
…€ 4.200,00 für 2008. Über Vorhalt der Abgabenbehörde I.Instanz gab der Bw. bekannt, dass es sich bei den außergewöhnlichen Belastungen um Unterhaltszahlungen an seine in Indien lebenden Eltern handle, die er verpflichtend zu leisten habe. Zum Nachweis dieser Verpflichtung legte der Bw…
…Die übermittelte Vorentscheidung ist insofern grob irrtümlich, da die Zahlungen an meine geschiedene Gattin keinesfalls Lohnnachzahlungen sind (wie diese Idee auch nur auftauchen konnte, ist für mich nicht nachvollziehbar) sondern es handelt sich um gerichtliche Unterhaltszahlungen, die gem. EStG bei mir in voller Höhe abzugsfähig…