…bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Eine derartige Rechtsfrage liegt nicht vor, zumal sich sowohl die Berechnung des Sonderausgabenviertels als auch die Frage der Gewährung des Unterhaltsabsetzbetrages für volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, aus dem klaren und unmissverständlichen Gesetzestext ergibt…
…den Unterhaltsabsetzbetrag, so steht der Absetzbetrag nur einmal zu." Gemäß § 34 Abs 7 Z 5 EStG sind Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch…
…einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit bestimmt sind, gelten als nicht abzugsfähig. Nicht abzugsfähig sind beispielsweise Abos von Zeitschriften und Magazinen. ad Unterhaltsabsetzbetrag/Familienbonus Plus: Es würden keine Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder berücksichtigt, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt werde. In diesem Zusammenhang werde auf …
…habe. Der Bw. wurde jedoch auf die Verfassungsbestimmung des § 34 Abs. 7 Zif. EStG 1988 verwiesen, wonach für volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe bezogen wird, ein Unterhaltsabsetzbetrag nicht gewährt wird. Allenfalls könnten Aufwendungen, die beim Unterhaltsberechtigten eine außergewöhnliche Belastung i. S. des § 34 Abs…
…von 10.839 €. Mit Vorhalt vom 06.06.2023 wurde die Bf darauf hingewiesen, dass für volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt werde, auch bei aufrechter Unterhaltsverpflichtung auf Grund eines Gerichtsbeschlusses kein Unterhaltsabsetzbetrag zustehe. Ein Unterhaltsabsetz-betrag werde daher nicht anerkannt werden können…
…Arbeitnehmerveranlagung des Jahres 2007 einen Antrag auf Berücksichtigung des Unterhaltsabsetzbetrages für seinen nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Sohn R., geb. am xx.xx.xxxx. Das Finanzamt versagte die Gewährung des Unterhaltsabsetzbetrages mit Bescheid vom 11. März 2009 und führte begründend aus, Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder…
…keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 (zB Krankheitskosten der Kinder) weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigen sind. Es erweist sich daher als systemkonform, dass ein volljähriges Kind, für welches keine…
…lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Rechtsfragen, ob ein Unterhaltsabsetzbetrag für ein volljähriges Kind- für das keine Familienbeihilfe mehr bezogen wird - und ob der Kinderfreibetrag zusteht, sind durch das Gesetz und die zitierte Spruchpraxis des Unabhängigen Finanzsenats geklärt…
…Zulässigkeit einer Revision Die Rechtsfragen, unter welchen Voraussetzungen Aufwendungen für eine Kurreise und für einen Kuraufenthalt als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sind, bzw. ob ein Unterhaltsabsetzbetrag für ein volljähriges Kind, für die keine Familienbeihilfe mehr bezogen wird, gewährt werden kann, sind durch die zitierte Rechtsprechung des…
…April 2009, RV/1303-L/07, wonach für ein volljähriges Kind, für das keine österreichische Familienbeihilfe bezogen wird, kein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht. Die steuerliche Vertreterin erklärte, dass der vom Finanzamt herangezogene UFS Fall nicht auf den gegenständlichen Fall anzuwenden ist, weil die Gleichbehandlung von Auslandsbezügen festgelegt…
…nicht zu berücksichtigen. 5. (Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigen.“ Dem Bf. ist zunächst darin beizupflichten…
…Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigen. § 106 Abs. 1 + 2 EStG 1988 lauten: (1) Als Kinder im…
…EStG nicht abzugsfähig. Zum geltend gemachten UAB: Gemäß § 34 Abs 7 Z. 5 EStG seien Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine österreichische Familienbeihilfe ausbezahlt werde, weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages, noch als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Der Sohn D. habe im Jahr…
…Partner Familienbeihilfe gewährt wird, den gesetzlichen Unterhalt leisten, ein Unterhaltsabsetzbetrag von 29,20 € monatlich zu. Die in Verfassungsrang stehende Bestimmung des § 34 Abs. 7 Z 5 EStG 1988 lautet: "5. (Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind außer in…
…werde, sei nicht Voraussetzung für die Gewährung des Unterhaltsabsetzbetrages und weder im Gesetz noch in den Richtlinien verankert. In weiterer Folge wies das Finanzamt gegenständliche Berufung als unbegründet ab und führte aus, dass gemäß § 34 Abs. 7 Z 5 EStG 1988 Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder…
… 34 Abs. 7 Z 5 EStG 1988 Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, nicht im Wege eines Unterhaltsabsetzbetrages Berücksichtigung finden können, erfolgte die Versagung des genannten Absetzbetrages in den Berufungsjahren 2000 und 2001 zu Recht. Die Berufung war daher als unbegründet…
…Kindesmutter keine Familienbeihilfe bezogen. Auf Grund der eindeutig formulierten, oben angeführten gesetzlichen Vorschrift des § 34 Abs. 7 Z 5 EStG 1988 konnte im berufungsgegenständlichen Zeitraum eine Berücksichtigung die Unterhaltsleistungen des Berufungswerbers an den volljährigen Sohn mangels Ausbezahlung einer Familienbeihilfe für diesen im Wege des Unterhaltsabsetzbetrages…
…Beschwerdeführer (Bf) die steuerliche Berücksichtigung seiner Unterhaltsleistungen (260 € pro Monat) für seine volljährige Tochter . Mit Bescheid vom 14.7.2017 betreffend Einkommensteuer 2016 wurden diese Unterhaltsleistungen weder als Unterhaltsabsetzbetrag noch als außergewöhnliche Belastung angesetzt. Dagegen erhob der Bf mit Schreiben vom 25.7.2017…
…den Unterhaltsabsetzbetrag. Es steht ihm daher ein Unterhaltsabsetzbetrag von monatlich 29,20 Euro für seine erste Tochter und von monatlich 43,80 für seine zweite Tochter zu. Der Sohn Marko war im Streitzeitraum bereits volljährig. Für ein volljähriges Kind im Ausland steht kein Unterhaltsabsetzbetrag zu…
…anerkannten Posten wies das Finanzamt darauf hin, dass für ein volljähriges Kind, für das dem getrennt lebenden Elternteil keine Familienbeihilfe ausbezahlt werde, weder Unterhaltsabsetzbetrag noch Pauschbetrag wegen Behinderung zustünden. Dieser Entscheidung ging ein Telefonat mit der Bf voraus, welches laut Aktenvermerk des Finanzamtes die an…