…nicht von mangelndem Verschulden oder dem Vorliegen eines entschuldbaren Irrtums ausgegangen werden, hat der Bf. doch nicht bestritten, das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt am Tatort in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt gehabt zu haben. Auch die vom Bf. zum Tatzeitpunkt behauptete Unmöglichkeit der Besorgung von Parkscheinen rechtfertigt…
…zum Tatzeitpunkt behauptete Unmöglichkeit der Besorgung von Parkscheinen rechtfertigt nicht die Abstellung eines Fahrzeuges in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone ohne Entwertung eines Parkscheines, da schon aus dem Wortlaut des § 1 Abs. 3 Parkometergesetz („Beginn des Abstellens“) zu schließen ist, dass die Parkometerabgabe mit der Verwirklichung des…
…nicht von mangelndem Verschulden oder dem Vorliegen eines entschuldbaren Irrtums ausgegangen werden, hat der Bf. doch nicht bestritten, das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt am Tatort in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt gehabt zu haben. Auch die vom Bf. zum Tatzeitpunkt behauptete krankheitsbedingte Unmöglichkeit der Besorgung von Parkscheinen…
…nicht von mangelndem Verschulden oder dem Vorliegen eines entschuldbaren Irrtums ausgegangen werden, hat der Bf. doch nicht bestritten, das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt am Tatort in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt gehabt zu haben. Auch die vom Bf. zum Tatzeitpunkt behauptete Unmöglichkeit der Besorgung von Parkscheinen rechtfertigt…
…oder auch die Unmöglichkeit der Besorgung von Parkscheinen rechtfertigt nicht die Abstellung eines Fahrzeuges in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone ohne Entwertung eines Parkscheines, da schon aus dem Wortlaut des § 1 Abs. 3 Parkometergesetz („Beginn des Abstellens“) zu schließen ist, dass die Parkometerabgabe mit der Verwirklichung des…
…die Beschaffung von Parkscheinen zur Verfügung zu stellen. Daraus folgt aber, daß unverzüglich nach dem "Abstellen" des Fahrzeuges die Parkometerabgabe durch Ausfüllen des Parkscheines zu entrichten ist. Entfernt sich der Lenker, ohne diese Pflicht zu erfüllen vom "abgestellten" Fahrzeug (auch nur zur Besorgung von Parkscheinen)…
…abgestellten" Fahrzeug (wenn auch nur zur Besorgung von Parkscheinen in einer Trafik oder - wie hier - ohne die Aktivierungsbestätigung abzuwarten), verwirklicht er bereits den Tatbestand der Abgabenverkürzung nach § 4 Wiener Parkometergesetz (vgl. VwGH 26.1.1998, 96/17/0354). Der Beschwerdeführer kann sich im gegenständlichen Fall…
…hätten müssen und die Besorgung der erforderlichen Parkscheine gegebenenfalls bereits beim Einfahren in das Stadtgebiet erledigen bzw. eine entsprechende Anzahl von Parkscheinen vorrätig haben müssen. Dies ist zumutbar, da es auch in anderen Ländern nichts Außergewöhnliches ist, dass in Zentren von Großstädten derartige Parkbeschränkungen bzw…
…In der rechtswidrigen, aktenwidrige Angabe über die Unbescholtenheit. 7. Nach der praktischen und theoretischen Unmöglichkeit meiner Kenntnis zum Vorwurf, dass ich einen ungültigen Parkschein verwendet habe. 8. Unter Bedachtnahme und fehlenden Würdigung, das die ungewollte und unbewusste Verfehlung der Anschuldigung den wahren Wert von €…
…mit der für das Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen die Entrichtung einer Abgabe vorgeschrieben wird (Parkometerabgabeverordnung), festgesetzt. § 7. (1) Abgabepflichtige, die ein mehrspuriges Kraftfahrzeug in einer Kurzparkzone abstellen, haben dafür zu sorgen, dass während der Dauer seiner Abstellung ein elektronischer Parkschein aktiviert ist. (2…
…gebührenpflichtige Parkmöglichkeit von 08:00 bis 13:00 Uhr angeordnet ist. Mit anderen Worten heißt dies aber, dass an allen anderen Tagen das Parken nicht gebührenpflichtig ist. Jede andere Auslegung würde gegen die Gesetze der Logik verstoßen, interessehalber sah ich mich um nach einem Parkscheinautomaten…
…1991 - VStG einen Betrag von € 10,00 als Mindestbeitrag zu den Kosten des Strafverfahrens zu zahlen. Der zu zahlende Gesamtbetrag (Strafe/Kosten/Barauslagen) betrage daher € 70,00. Das Straferkenntnis wurde folgendermaßen begründet: "Das Fahrzeug wurde beanstandet, weil es ohne gültigen Parkschein abgestellt war.…
…ein Betrag von EUR 10,00 als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens auferlegt (§ 64 Abs. 2 des Verwaltungsstrafgesetzes). Der zu zahlende Gesamtbetrag beträgt daher EUR 70,00. Das Straferkenntnis wurde wie folgt begründet: Das Fahrzeug wurde beanstandet, weil es ohne gültigen Parkschein abgestellt war…
…das gegenständliche Fahrzeug zum Tatzeitpunkt an der in Rede stehenden Örtlichkeit abgestellt war. ln Ihrem Einspruch gegen die Strafverfügung gaben Sie im Wesentlichen an, dass die erlassene Strafverfügung einerseits rechtswidrig und andererseits schikanös sei. Der entsprechende Parkschein wurde von 11:00 Uhr bis 12:30…
…der volle Abgabenbetrag zu entrichten ist. Beträgt die gesamte Abstellzeit nicht mehr als fünfzehn Minuten, ist ein Abgabenbetrag nicht zu entrichten, wenn der hiefür vorgesehene Parkschein vorschriftsmäßig angebracht und entwertet oder aktiviert ist. § 3. Das bei Erwerb von Parkscheinen zu zahlende Entgelt beträgt pro Parkschein…
…Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen die Entrichtung einer Abgabe vorgeschrieben wird (Parkometerabgabeverordnung), festgesetzt. § 3. (1) Abgabepflichtige, die ein mehrspuriges Kraftfahrzeug in einer Kurzparkzone abstellen, haben dafür zu sorgen, dass es während der Dauer seiner Abstellung mit einem richtig angebrachten und richtig entwerteten Parkschein gekennzeichnet…
…war ich parkscheinmäßig leider an dem Tag nicht so gut ausgestattet, das heißt ich hatte keinen mit. Handyparken und EDV kann ich auch nicht. Wir haben uns an dem Tag mit einer Therapeutin getroffen, das ist eine gute Freundin von mir, mit der wir das…
…zufolge der ausdrücklichen Anordnung in § 238 Abs. 4 StGB) noch nach § 108 StGB oder nach § 223 Abs. 1 StGB gerichtlich strafbar (vgl. etwa OGH 14. 9. 1978, 12 Os 116/78, oder OGH 14. 9. 1978, 12 Os 112/78). Die Wiederverwendung von entwerteten Parkscheinen…
…Stunden der volle Abgabenbetrag zu entrichten ist. Beträgt die gesamte Abstellzeit nicht mehr als fünfzehn Minuten, ist ein Abgabenbetrag nicht zu entrichten, wenn der hiefür vorgesehene Parkschein vorschriftsmäßig angebracht und entwertet oder aktiviert ist. Fassung bis 31. 12. 2016: § 3. Das bei Erwerb von Parkscheinen…
…war, ohne dass hierfür Parkometerabgabe entrichtet wurde oder Befreiung von der Entrichtung der Parkometerabgabe bestand. Es wurden auch vom Parkraumüberwachungsorgan Fotos angefertigt, die das Fahrzeug ohne erkenntlichen Parkschein hinter der Windschutzscheibe zeigen. Strafverfügung Der Magistrat der Stadt Wien erließ gegenüber dem Beschwerdeführer (Bf) Ing. Karl…