9.3 Kranken- und Unfallgelder (§ 25 Abs. 1 Z 1 lit. c, d und e EStG 1988) 9.3.1 Steuerliche Erfassung von Leistungen aus einer gesetzlichen Krankenversorgung 9.3.1.1 Abgrenzung der steuerfreien von den steuerpflichtigen Leistungen Rz 671: Steuerfrei sind die folgenden…
…vor Aufnahme der beruflichen Tätigkeit einen Unfall erlitten, auf Grund dessen ein vom Arbeitgeber abgeschlossener Unfallversicherungsvertrag eine Leistungsverpflichtung einer inländischen Versicherungsgesellschaft gegenüber dem Unfallopfer ausgelöst hat (Zahlung einer Rente zur laufenden Abgeltung der unfallbedingten Herabsetzung der Erwerbsfähigkeit), dann werden diese Renteneinkünfte als wiederkehrende Bezüge nach…
21.3 Bezüge aus der gesetzlichen Kranken- und Unfallversorgung sowie Rehabilitationsgeld (§ 69 Abs. 2 EStG 1988) Rz 1171: Bei Auszahlung von Bezügen aus einer gesetzlichen Kranken- oder Unfallversorgung sowie aus einer Kranken- oder Unfallversorgung der Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen gemäß § 25…
…der Bf vom 1.1.2014 bis 30.9.2014 bei der DG in Ortsbezeichnung (Liechtenstein) beschäftigt. In einem handschriftlich verfassten Begleitschreiben hat der Bf mitgeteilt, er habe einen Unfall gehabt. Sein Lohn bestehe nur aus Unfallgeld sowie aus 13. und 14. Monatsgehalt und Austrittsentschädigung…
…00 SFr sei von der Liechtensteinischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung an die gesetzliche Unfallversicherung zurückbezahlt worden, da diese bis zur Ermittlung des Invaliditätsgrades Unfallgeld weiterbezahlt habe. Über die Berufung wurde erwogen: 1) Unfalltaggeld von der liechtensteinischen gesetzlichen Unfallversicherung: Gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit…
…Da im gegenständlichen Fall dem Bw. im Jahr 2003 neben seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit steuerpflichtige Bezüge gemäß § 69 Abs 2 EStG (Kranken- oder Unfallgelder) zugeflossen sind, bestand eine Verpflichtung die Veranlagung vom Finanzamt durchführen zu lassen, weshalb der Antrag auf Veranlagung für das Jahr…
…steuerpflichtige Einnahme in jener Einkunftsart, die der Ausfall betroffen hätte. Nicht maßgeblich ist, ob tatsächlich ein Verdienstausfall stattgefunden hat (siehe EStR 2000 Rz 1071). Vergütungen für unfallbedingten Verdienstentgang wegen Arbeitsunfähigkeit oder eingeschränkter Arbeitsfähigkeit sind unter § 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 zu…
…dass XY bis zum Ende des Jahres 2009 für die BF tätig gewesen sei, obwohl er in Liechtenstein ab September 2008 Unfallgeld bezogen habe führt dieser aus, dass er nach dem Unfall nicht mehr bei der BF tätig gewesen sei. Über Frage durch den Vorsitzenden…
…dass der Disponent bis zum Ende des Jahres 2009 für die BF tätig gewesen sei, obwohl er in Liechtenstein ab September 2008 Unfallgeld bezogen habe führt dieser aus, dass der Disponent nach seinem Unfall im Jahr 2008 nicht mehr für die BF tätig gewesen sei…
…keine Sonderzahlung von CHF 5.040,-- ausbezahlt wurde, sondern aus der Lohnabrechnung 12/1999 hervorgeht, dass lediglich ein Unfallgeld in Höhe von CHF 4.342,50 und ein anteiliger 13. Monatslohn über CHF 1.175,-- ausbezahlt wurden. Diese Sonderzahlung über CHF 1.175,-- wurde bereits…
…Lohnsteuer nach § 69 Abs. 2 EStG 1988 ist ihrem Wesen nach als vorläufige Lohnsteuer anzusehen, weshalb für das Streitjahr die erhaltenen Unfallgelder im Wege der Arbeitnehmerveranlagung rechtmäßig der vollen Tarifbesteuerung unterworfen worden sind (§ 41 Abs. 1 Z1 EStG 1988). Soweit die Bw. angesichts der ab…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., Gde Z, L-Straße 44a, vom 8. November 2007 bzw. vom 29. Juli 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 15. Oktober 2007 bzw. vom 21. Juli 2008 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2005…
Schmerzengeld Rz 6867: Schmerzengeld und Aufwandersatz für Pflege stellen keine Entschädigungen gemäß §§ 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 32 Z 1 lit. a EStG 1988 dar; da derartige Zahlungen nicht zu den Einkünften gemäß § 2 Abs. 3 EStG 1988 gehören, ist Steuerpflicht…
Unfallrenten haben nach Auffassung des BMF Schadenersatzcharakter und stellen kein Entgelt für frühere unselbständige Arbeit dar (EAS 170); sie fallen daher weder unter Artikel 15 des OECD-Musterabkommens (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) noch auch unter Artikel 18 (Ruhegehälter); denn sie sind nicht von dem in…
23.2.1 Entschädigungen nach § 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 Rz 6810: Eine Entschädigung iSd §§ 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 32 Z 1 lit. a EStG 1988 setzt den Ausgleich eines durch den Ausfall von Einnahmen unmittelbar…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., G., Str., vom 4. Dezember 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 4. November 2008 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2006 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe…
Unfallrenten haben nach Auffassung des BMF Schadenersatzcharakter und stellen kein Entgelt für frühere unselbständige Arbeit dar (EAS 170); sie werden daher auch nicht von dem in Artikel 18 DBA-Schweiz verwendeten Begriff "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere…
Schillerstraße 2 6800 Feldkirch www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Yvonne Primosch in den Beschwerdesachen des Bf., Str., Gde, vertreten durch die Schneider Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Badstraße 23, 6844 Altach, gegen die Bescheide des…
3.3.4 Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung (§ 3 Abs. 1 Z 4 EStG 1988) 3.3.4.1 Bezüge aus der gesetzlichen Unfallversorgung Rz 39: Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversorgung oder aus einer ausländischen gesetzlichen Unfallversorgung, die einer inländischen gesetzlichen Unfallversorgung entspricht, sowie gleichartige…
Bezüge aus einer gesetzlichen Krankenversorgung, die auf Grund eines bestehenden Dienstverhältnisses zufließen, stellen Einkünfte aus unselbständiger Arbeit im Sinn des Art. 15 DBA-CSSR und Art. 14 des ab 2008 geltenden DBA-CZ dar. Der Umstand, dass der Dienstnehmer diese Zahlungen nicht von seinem Arbeitgeber…