…Klage weitere rechtliche Schritte zu verfolgen. Die Forderungen wurden somit auch als uneintreibbar betrachtet. Wie bereits eingangs ausgeführt, ist Uneinbringlichkeit mit Uneintreibbarkeit gleichzusetzen. Bei objektiver Betrachtung des gesamten Sachverhalts können die strittigen Forderungen daher nur als uneinbringlich beurteilt werden, für eine abweichende Beurteilung bietet die…
…feststehe, dass die Forderung nicht beglichen werde, sondern dann, wenn sie für geraume Zeit nicht durchsetzbar sei. Uneinbringlichkeit sei mit Uneintreibbarkeit gleichzusetzen. Diese liege etwa vor bei mangelnder Deckung der Forderung im Vermögen des Schuldners, Aussichtslosigkeit aus der Realisierung des Vermögens Befriedigung zu erlangen, wenn…
…Umsatzsteuer. (vgl UFS Wien 5.12.2008, RV/2573-W/08). Allerdings kann die mangelnde Durchsetzbarkeit einen Fall der Uneinbringlichkeit darstellen, wonach Uneinbringlichkeit somit auch mit Uneintreibbarkeit gleichgesetzt werden kann (vgl. UFS Wien 10.3.2005, RV/2080-W/02; UFS Linz 22.5.2006…
…Tumpel, UStG, § 16 Rz 137). Im vorliegenden Fall konnte der Bf. die Uneinbringlichkeit der Forderung (im Sinne einer Uneintreibbarkeit) weder nachweisen noch glaubhaft machen. Es entspricht auch der Lebenserfahrung noch den Gepflogenheiten des wirtschaftlichen Lebens, dass der Bf. dem Generalvergleich, welcher auch seinen Forderungsverzicht beinhaltete…
…UStG, § 16 Rz 130f). Uneinbringlichkeit ist mit Uneintreibbarkeit gleichzusetzen (Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der AG³, § 133 AktG Tz 184). Uneintreibbarkeit liegt etwa bei mangelnder Deckung im Vermögen des Schuldners bzw. die Aussichtslosigkeit, aus der Realisierung von Teilen oder des gesamten schuldnerischen Vermögens Befriedigung…
…211.912,33 beziffert und betont, dass zur Präjudizialität dieser Prozessergebnisse heute auch noch der gegnerische Einwand der Verjährung hinzutrete. Auch aus diesem weiteren Grund der Uneintreibbarkeit sei der Berufung stattzugeben. Schließlich hat der Bw. in der dritten Berufungsergänzung vom 22. April 2013 Folgendes vorgebracht:…
…Uneinbringlichkeit keine absolute Sicherheit gefordert werden. Es genügt, wenn die Forderung "für geraume Zeit nicht durchsetzbar ist". Uneinbringlichkeit ist mit Uneintreibbarkeit gleichzusetzen. Der Grund für die Uneinbringlichkeit ist gleichgültig. Der Nachweis der Uneinbringlichkeit kann auf beliebige Weise geführt werden. Bei Uneinbringlichkeit wegen Zahlungsunfähigkeit sind Belege…
…UStG, § 16 Rz 130f). Uneinbringlichkeit ist mit Uneintreibbarkeit gleichzusetzen (Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der AG³, § 133 AktG Tz 184). Uneintreibbarkeit liegt etwa bei mangelnder Deckung im Vermögen des Schuldners bzw. die Aussichtslosigkeit, aus der Realisierung von Teilen oder des gesamten schuldnerischen Vermögens Befriedigung…
…UStG³, § 16 Tz 76). Uneinbringlichkeit ist mit Uneintreibbarkeit gleichzusetzen (Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der AG³, § 133 AktG Tz 184). Uneintreibbarkeit liegt etwa bei mangelnder Deckung im Vermögen des Schuldners bzw. die Aussichtslosigkeit, aus der Realisierung von Teilen oder des gesamten schuldnerischen Vermögens Befriedigung…
…Uneinbringlichkeit keine absolute Sicherheit gefordert werden. Es genügt, wenn die Forderung "für geraume Zeit nicht durchsetzbar ist". Uneinbringlichkeit ist mit Uneintreibbarkeit gleichzusetzen. Der Grund für die Uneinbringlichkeit ist gleichgültig. Der Nachweis der Uneinbringlichkeit kann auf beliebige Weise geführt werden. Bei Uneinbringlichkeit wegen Zahlungsunfähigkeit sind Belege…
…BFH) sieht die Uneinbringlichkeit bei gleicher Rechtslage als gegeben an, wenn der Gläubiger die Forderung weder rechtlich noch tatsächlich durchsetzen kann (BStBl 83, 389). Uneinbringlichkeit ist mit Uneintreibbarkeit gleichzusetzen. Eine solche liegt etwa in folgenden Fällen vor (Scheiner/Kolacny/Caganek, Kommentar zu Mehrwertsteuer UStG 1994…
Im Ersuchen führe das Bundesfinanzgericht als Grundlage eine Tabelle an, mit welcher die Abgaben, für die der Bf. haften möge, aufgelistet würden. Im Unterschied zum beschwerdegegenständlichem Haftungsbescheid weise diese Tabelle eine Spalte mit "Fälligkeiten bzw. Ratenzahlungsterminen" auf, die der Haftungsbescheid im Spruch mit Verweis "laut…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., A-1, vertreten durch Bonafide Treuhand- und Revisions GmbH, Berggasse 10, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 24.03.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 9…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, Adresse, vertreten durch die steuerl. Vertretung, gegen die Bescheide des Finanzamtes X betreffend Körperschaftsteuer 2008 und 2009 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) hat am…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13., 14. Bezirk und Purkersdorf betreffend Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Hinweis Diese Berufungsentscheidung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Mag. A.H., vertreten durch Dr. Andreas Ceconi, Steuerberater, 5020 Salzburg, Schiffmanngasse 19, vom 30. Juni 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 17. Mai 2006 betreffend Haftungsbescheid gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf_Adr***, über die Beschwerde vom 12. März 2020 gegen den Haftungsbescheid gem. § 30c Abs. 3 EStG 1988 des Finanzamtes Österreich vom 13. Februar 2020, Steuernummer ***Bf_StNr_213(2…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Thomas Neuber und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Franz Anderl, Robert Hauser und Christian Franz im Beisein der Schriftführerin Gerlinde Zehetmayer am 26. November 2003 über die Berufung des Bw., vertreten durch Hübner & Hübner…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., A-1, vertreten durch Standfest & Partner Rechtsanwälte GmbH, Wallnerstraße 4/5/MT44, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 3. Februar 2023 gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien MA…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung von K.S., K., vom 31. März 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 8. März 2008 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: I. Der Berufung wird teilweise stattgegeben und…