…Einheitswert heranzuziehen, der Steuersatz beträgt 3,5%. Rz 614: Zur Vorgangsweise bei Zweifeln der für die Verkehrsteuern zuständigen Abgabenbehörde am Vorliegen der Anwendungsvoraussetzungen des Art. II UmgrStG siehe Rz 416. Rz 615: Das Verpflichtungsgeschäft über die Umwandlung (Umwandlungsvertrag) erfüllt den Tatbestand nach § 1 Abs. 1…
2.4a. Übergang eines Zins- oder EBITDA-Vortrages im Rahmen von Umwandlungen Rz 593a: Zu den allgemeinen Voraussetzungen für den umwandlungsbedingten Übergang eines Zins- oder EBITDA-Vortrages auf Rechtsnachfolger nach Maßgabe von § 1 Zinsvortrags-ÜbergangsV (Buchwertfortführung und Übertragung auf eine unter § 12a Abs. 2 KStG…
Hat der Gesellschafter einer inländischen Kapitalgesellschaft im zeitlichen Geltungsbereich der aktuellen Fassung des Artikels 13 Abs. 4 DBA-Schweiz seine Ansässigkeit aus Österreich in die Schweiz verlegt, hat dies nicht zum Verlust des österreichischen Besteuerungsrechtes an dem in der Beteiligung steuerverfangenen Wertzuwachs geführt und hat…
1.1.1.11.5. Umwandlungen 1.1.1.11.5.1. Formwechselnde Umwandlung Rz 49: Bei der formwechselnden Umwandlung kommt es lediglich zu einer Änderung der Rechtsform. Die Identität der Gesellschaft und ihres Unternehmens bleibt erhalten. Es kommt zu keiner Vermögensübertragung. Ein Leistungsaustausch findet…
20.2.4.2 Wandelanleihen (convertible bonds) 20.2.4.2.1 Allgemeines Rz 6181: Wandelanleihen sind Obligationen, die wie "normale" Kuponanleihen einen Zins- und Tilgungsanspruch gegenüber dem Emittenten der Anleihe verbriefen, die aber zusätzlich ein Umtauschrecht des Forderungstitels in einen Beteiligungstitel beinhalten. Das Umtauschrecht…
2.1.3. Ausländische Umwandlungen 2.1.3.1. Grundsätzliches Rz 433: Ausländische Umwandlungen im Sinne des § 7 Abs. 1 Z 3 UmgrStG sind den inländischen errichtenden oder verschmelzenden Umwandlungen (siehe Rz 412 ff) vergleichbare Umwandlungen ausländischer Körperschaften im Ausland. Die Vergleichbarkeit ist anhand der…
…als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin ist aufgrund des Umwandlungsvertrages vom 10.09.2008 durch Umwandlung gemäß §§ 1 ff UmwG aus der ***X-GmbH*** hervorgegangene Kommanditgesellschaft…
…Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe 1. Sachverhalt Mit Umwandlungsvertrag vom xxxx wurde die Z nach Maßgabe der Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes unter Ausschluß der Abwicklung durch Übertragung des Unternehmens im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in eine Kommanditgesellschaft umgewandelt. Zu diesem Zweck wurde eine Kommanditgesellschaft unter der Firma…
…Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Aufgrund des Generalversammlungsbeschlusses und des Umwandlungsvertrages jeweils vom 01.12.2006 wurde die Fa. BB GmbH (FN xyz) gemäß §…
…Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Aufgrund des Generalversammlungsbeschlusses und Umwandlungsvertrages vom Tag1 wurde die XY-GmbH (FN abc ) gemäß §§ 2 ff UmwG durch Übertragung des Unternehmens auf den Alleingesellschafter XY…
3.1.5. Erfordernis eines Einbringungsvertrages und einer Einbringungsbilanz 3.1.5.1. Einbringungsvertrag Rz 661: Die Anwendbarkeit des Art. III UmgrStG ist an das Vorhandensein eines Einbringungsvertrages geknüpft. Dieses Rechtsgeschäft muss nicht ausdrücklich als Einbringungsvertrag bezeichnet sein, es muss aber klar erkennbar sein, dass…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Die beschwerdeführende Personengesellschaft wurde aufgrund des Umwandlungsvertrages vom 27.04.2017 als Rechtsnachfolgerin der ***ZT*** GmbH gleichzeitig mit dem Umwandlungsvertrag errichtet. Gesellschafter der ***ZT*** GmbH waren mit einer Stammeinlage von jeweils 17.500 € Herr…
…der übertragenden Gesellschaft) umbenannt. Diese Gesellschaft wurde mit Umwandlungsvertrag und Generalversammlungsbeschluss vom 26. September 2008 aufgelöst und gemäß § 5 UmwG (Umwandlungsgesetz, BGBl. Nr. 304/1996) in die J (K) umgewandelt. Nach Punkt II des genannten Umwandlungsvertrages ist die J (K) im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in…
…vermietet. Die Gesellschaft wurde am 10. November 1995 in das Firmenbuch eingetragen und verfügte über ein Stammkapital iHv ATS 1.000.000,-. Der Beschwerdeführer war Alleingesellschafter und Geschäftsführer der GmbH. Diese wurde infolge des Umwandlungsvertrages vom 12. April 2017 gemäß §§ 2ff UmwG auf den Gesellschafter…
…die GmbH, STNR Nr mit Stichtag 31.12.2016 unter Anwendung des Art II UmgrStG auf ihren Hauptgesellschafter Bf, StNr.: Nr verschmelzend umgewandelt wurde. Die Umwandlungsbilanz und der Umwandlungsvertrag haben wir Ihnen bereits übermittelt. Dieser Vorgang wurde bereits zur Eintragung ins Firmenbuch am 14. September…
…wobei die Abgabenbehörde in ihrem Bericht einräumte, dass die Existenz eines Betriebes im Zeitpunkt des Umwandlungsvertrages am 3.9.2019 in Ermangelung im Zeitraum 1-9/2019 erzielter Leistungserlöse sowie der dienstrechtlichen, auf Basis eines möglicherweise ein Konkurrenzverbot beinhaltenden Vertrages beruhende Stellung als Abteilungsleiterin nicht…
…sich an AB als Rechtsnachfolger der GmbH, da aufgrund des Umwandlungsvertrages vom 2.7.2012 das Unternehmen auf den Alleingesellschafter AB übertragen wurde (siehe Auszug aus dem Firmenbuch). - Der Bescheid über den Prüfungsauftrag vom 16.4.2014 betreffend u.a. Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer 2009 - 2011…
…B-Projektentwicklung GmbH ab. Nach Punkt Siebentens des Abtretungsvertrages wurde als Tag des Überganges aller mit dem abgetretenen Geschäftsanteil verbundenen Rechte und Verbindlichkeiten auf die übernehmende Gesellschafterin rückwirkend der 01. Jänner 2008 vereinbart. Mit Umwandlungsvertrag vom 29. September 2008 übertrug die J-Nachfolge GesmbH gemäß …
…obein aufrechter Betrieb Gegenstand der Umwandlung war, ist festzuhalten, dass die Beurteilung ob ein Betrieb im Zeitpunkt des Abschlusses des Umwandlungsvertrages vorliegt oder nicht eine Sachverhalts- und keine Rechtsfrage darstellt. Ebenso handelt es sich beim zweiten Beschwerdepunkt, Zeitpunkt der Berichtigung des Warenvorrats bei fehlenden Inventuren…
…Verwaltungsgeschehen 1.1. Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften/-gemeinschaften 2012 Die Beschwerdeführerin (Bf.) - eine mit Umwandlungsvertrag vom 26.9.2012 aus der vormals A Ges.m.b.H. entstandene Kommanditgesellschaft - erklärte am 31.3.2014 als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (E6a) für das Jahr 2012 Folgendes…