7 Einkünfte der Mitglieder des Rechtsträgers und anderer Personen 7.1 Beurteilung der Einkunftsart der für den Verein tätigen Personen Rz 762: Zwischen dem begünstigten Rechtsträger und den Mitgliedern, Gesellschaftern usw. kann sich ebenso ein Leistungstausch vollziehen wie zwischen dem Rechtsträger und ihm nicht nahestehenden…
…Beschwerdeführerin zu den Umständen, Vorgängen und Vertragsgestaltungen befragt worden wäre, geht aus diesen ebenfalls nicht hervor. Aussagen anderer Trainerinnen und Trainer ihre eigene Tätigkeit betreffend wurden der Beschwerdeführerin nicht vorgehalten, weshalb auch nicht festgestellt werden kann, ob deren Inhalte auch für sie zutreffen. Unklar ist…
…Beschwerdeführerin zu den Umständen, Vorgängen und Vertragsgestaltungen befragt worden wäre, geht aus diesen ebenfalls nicht hervor. Aussagen anderer Trainerinnen und Trainer ihre eigene Tätigkeit betreffend wurden der Beschwerdeführerin nicht vorgehalten, weshalb auch nicht festgestellt werden kann, ob deren Inhalte auch für sie zutreffen. Unklar ist…
…Beschwerdeführerin zu den Umständen, Vorgängen und Vertragsgestaltungen befragt worden wäre, geht aus diesen ebenfalls nicht hervor. Aussagen anderer Trainerinnen und Trainer ihre eigene Tätigkeit betreffend wurden der Beschwerdeführerin nicht vorgehalten, weshalb auch nicht festgestellt werden kann, ob deren Inhalte auch für sie zutreffen. Unklar ist…
…GmbH (ab 22. August 2008: B. GmbH) in Wien durchgeführten GPLA-Prüfung stellten die Prüfer unter anderem fest, dass hinsichtlich der beschäftigten Trainerinnen keine Lohnabgaben berechnet und abgeführte worden seien. Das Finanzamt schloss sich den Prüfungsfeststellungen an, nahm die die Bw. betreffenden Verfahren hinsichtlich Einkommensteuer…
…aus dem pädagogischen Betreuungskonzept betreffend die Neue Mittelschule ***NMS*** und die Volksschule ***VS***, wo es auszugsweise wie folgt heißt (BFG-Akt OZ 40 S 12): "In der ***XY*** Nachmittagsbetreuung werden die SchülerInnen nach dem Unterricht von unseren TrainerInnen übernommen. Das gemeinsame Mittagessen ist der erste…
…Geschäftsführung/der Kommanditisten in Österreich vor, Sitz und Ort der Geschäftsleistung der Gesellschaft ist in Deutschland; deutsche/österr. Trainer/Trainerinnen (sind keine Gesellschafter der OG) arbeiteten auf selbständiger Basis. Weiters gibt es keine Personen, die in Österreich die Vollmacht haben, im Namen des Unternehmens Verträge…
…Beschwerdeführerin zu den Umständen, Vorgängen und Vertragsgestaltungen befragt worden wäre, geht aus diesen ebenfalls nicht hervor. Aussagen anderer Trainerinnen und Trainer ihre eigene Tätigkeit betreffend wurden der Beschwerdeführerin nicht vorgehalten, weshalb auch nicht festgestellt werden kann, ob deren Inhalte auch für sie zutreffen. Unklar ist…
…ist strittig, ob im hier maßgeblichen Prüfungszeitraum 1. Jänner 2002 bis 31. Dezember 2007 die im Fitnesscenter tätigen Trainerinnen und Trainer als steuerliche Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer der Bf. anzusehen sind. In einem zwischen der Bf. und dem Verein abgeschlossenen „Geschäftsbesorgungsvertrag“ verpflichtete sich der Verein, den…
…82 EStG 1988 zukommen (VwGH vom 24.9.2008, 2006/15/0342). Das Bundesfinanzgericht hat über die Beschwerde erwogen: Im gegenständlichen Fall ist im Wesentlichen strittig, ob die im Prüfungszeitraum festgestellten Tätigkeiten der Trainerinnen im Fitnessstudio im Rahmen steuerlicher Dienstverhältnisse i.S.d. § 47 Abs…
…Beschwerdeführer zu den Umständen, Vorgängen und Vertragsgestaltungen befragt worden wäre, geht aus diesen ebenfalls nicht hervor. Aussagen anderer Trainerinnen und Trainer ihre eigene Tätigkeit betreffend wurden dem Beschwerdeführer nicht vorgehalten, weshalb auch nicht festgestellt werden kann, ob deren Inhalte auch für sie zutreffen. Unklar ist…
…Beschwerdeführerin zu den Umständen, Vorgängen und Vertragsgestaltungen befragt worden wäre, geht aus diesen ebenfalls nicht hervor. Aussagen anderer Trainerinnen und Trainer ihre eigene Tätigkeit betreffend wurden der Beschwerdeführerin nicht vorgehalten, weshalb auch nicht festgestellt werden kann, ob deren Inhalte auch für sie zutreffen. Unklar ist…
…eingezogen würden, und reichte eine Aufstellung seiner Zahlungen nach. Hinsichtlich seiner beruflichen Tätigkeit führte er aus, er sei "Mädchen für alles", er unterstütze die TrainerInnen bei der Betreuung von KursteilnehmerInnen, bereite Schulungs-PCs und Schulungsunterlagen vor, erkläre Schulungsprogramme, führe Beratungsgespräche und erstelle Kostenvoranschläge, reinige die…
… 303 Rz 20, zweiter Satz) erlangten. Die abgabenbehördliche Prüfung des X.Verein habe ergeben, dass zwischen dem Verein und den Trainern und Trainerinnen beziehungsweise Vorturnern und Vorturnerinnen Dienstverhältnissen vorlägen. Die dementsprechenden Bescheide seien in Rechtskraft erwachsen. Der Veranlagung zur Einkommensteuer seien auch die Lohnzettel des…
… 303 Rz 20, zweiter Satz) erlangten. Die abgabenbehördliche Prüfung des X.Verein habe ergeben, dass zwischen dem Verein und den Trainern und Trainerinnen beziehungsweise Vorturnern und Vorturnerinnen Dienstverhältnisse vorlägen. Die dementsprechenden Bescheide seien in Rechtskraft erwachsen. Der Veranlagung zur Einkommensteuer seien auch die Lohnzettel des…
… 303 Rz 20, zweiter Satz) erlangten. Die abgabenbehördliche Prüfung des XY-Verein habe ergeben, dass zwischen dem Verein und den Trainern und Trainerinnen beziehungsweise Vorturnern und Vorturnerinnen Dienstverhältnisse vorlägen. Die dementsprechenden Bescheide seien in Rechtskraft erwachsen. Der Veranlagung zur Einkommensteuer seien auch die Lohnzettel des…
…wendete sich an Menschen in Begleitungs- und Beratungsfunktionen, PE/OE-Fachleute, (Unternehmens)-BeraterInnen, TrainerInnen, Lebens- und SozialberaterInnen und Projektmanagerlnnen. Die Lehrgänge sind vom österreichischen Coaching-Dachverband (ACC) anerkannt. Für den Lehrgang war der Erwerb von Fachliteratur erforderlich. 2. China Summer School 2009 Zielsetzung der Teilnahme…
…Tätigkeiten es sich bei den unter "selbständige Arbeit" angeführten Einkünften gehandelt habe. Auf Grund dieses Vorhalts wurde durch die steuerliche Vertretung der Berufungswerberin lediglich darauf hingewiesen, dass die Berufungswerberin zu einer Gruppe von Trainerinnen gehöre, bei welcher der Sachverhalt bereits vom Senat beurteilt worden sei…
…systematisches Management, Identität von Organisationen - Konstruktivismus, Konstruktion im Projekt- und Programmmanagement Interventionsmethoden für TrainerInnen und BeraterInnen - Toolbox für systemisch-lösungsorientiertes Arbeiten - Haltung der TrainerInnen/BeraterInnen - Präsentation von Projektmanagement-Methoden durch die TeilnehmerInnen Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988…
…Fortbildung bzw. Weiterbildung auch in der Zukunft zu entsprechen. Die BBRZ Reha GmbH sei von den Sozialversicherungsträgern - vor allem PVA und AUVA - sowie dem AMS abhängig, die stets in den letzten Jahren ihre Anforderungen erhöht hätten (TrainerInnenausbildung, Coaching, Ausbildung zur Reha Fachkraft usw.). Aus diesem…