…vorliegen muss, aufgrund welcher Wettbewerbsverzerrungen bestehen oder eintreten können. Für in der Ermöglichung des Telefonierens bestehende Leistungen an in Drittstaaten ansässige Abnehmer gilt nach der Rechtslage unter Ausblendung der nach Artikel 9 Abs. 3 der Richtlinie 77/388/EWG (also der Verordnung BGBl. II 102…
…hinsichtlich der Leistungen der österreichischen Netzbetreiber als auch der Leistungen der Bw. an ihre in Österreich telefonierenden Kunden auf Grund der Nutzung und Auswertung im Inland in Österreich gelegen. Gegen diesen Abweisungsbescheid brachte die Bw. Berufung ein und führte darin aus: Die VO 102 sehe…
…aber auf die Nichtbesteuerung ab. Der Verwaltungsgerichtshof verweist zunächst in seiner Entscheidung 2003/15/0059 darauf, dass das Ermöglichen des Telefonierens über in Österreich gelegene Mobiltelefonnetze den Leistungsgegenstand (der Leistungsgegenstand im Berufungsfall ist daher völlig ident) bildet. Solcherart bestehe kein Zweifel, dass sonstige Leistungen vorliegen…
…geht davon aus, dass sie im Erstattungszeitraum keine in Österreich steuerpflichtigen Umsätze erzielt hat. Dass sie ihren in einem Drittland ansässigen Kunden das Telefonieren in Österreich unter Benützung des österreichischen Mobilfunknetzes ermögliche, stelle keine im Inland steuerpflichtige Leistung dar, weil der Leistungsort im Drittland liege…
…im Sitzland. Diese Erklärung liegt auf Englisch vor und wurde notariell beglaubigt. 2. Bestätigung des Abschlussprüfers (Wirtschaftsprüfungskanzlei), dass die Belastung mit Roaminggebühren für das Telefonieren außerhalb des Sitzlandes im Sitzland der Umsatzsteuer unterliegt. Soweit der Abschlussprüfer unterrichtet sei, werde dies seit 2008 so gehandhabt. 3…
…B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Bisheriger Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin ist ein Telekommunikationsunternehmen aus den USA. Wollten die US-Kunden der Bf. in Österreich mit ihrem Mobiltelefon telefonieren, musste die Bf. dafür Leistungen österreichischer Telekommunikationsunternehmen in Anspruch nehmen. Diese erbrachten sogenannte "Roamingleistungen" und verrechneten der…
…5 der 6. EG-RL). Herr A A gab an, dass sich seine Tätigkeit im Telefonieren erschöpft habe, da er allein auf Grund seines Namens manche Autos um 2.000 bis 3.000 Euro billiger bekommen habe. Rechtslage § 116 (1) BAO: Sofern die Abgabenvorschriften nicht…
…sowohl privaten, als auch beruflich veranlaßten Nutzungsbedarf des Bf. an den Mobiltelefonen gesprochen haben", als inhaltsleer, bestätigte, das Telefonieren mit Mobiltelefonen teils privat, teils beruflich nie bestritten zu haben, und hielt im Übrigen fest, dass lediglich das Ausmaß, in dem das erfolgt sei, umstritten sei…
…ansässig war. Die Bw. schloss mit österreichischen Netzwerk-Betreibern Roamingverträge, wodurch die Bw. ihren im Drittland ansässigen Kunden das Telefonieren in Österreich ermöglichte. Die dafür vom österreichischen Netzbetreiber an die Bw. verrechneten Roaminggebühren waren mit österreichischer Umsatzsteuer belastet. Mit Antrag vom 31. Oktober 2007, eingelangt…
…Die Bw. betreibt in Drittland wiederum ebenfalls ein Mobilfunktelefonnetz. Wenn die drittländischen Kunden der Bw. in Österreich mit einem Mobiltelefon telefonieren, müssen diese wiederum Netze österreichischer Provider benützen. Für diesen Zweck schließt die die Bw. mit den österreichischen Providern Nutzungsverträge (Roamingverträge) und werden für diese…
…im durchführbaren Zeitraum gewesen, laut dem Kollegen, mit dem ich gerade telefonieren durfte. Ich hoffe der Antrag kann rückwirkend als Aufhebung angesehen werden und bedanke mich herzlich und entschuldige mich für die Unannehmlichkeiten…" Im Vorlagebericht führte das Finanzamt ergänzend ins Treffen, es sei für…
…Leistungen im Bereich der "Telefonie" erbringt. Im Drittland betreibt sie ein "Handy-Netz" und hat überwiegend dort ansässige Kunden. Wenn die Kunden der Bf. während ihres Aufenthaltes in Österreich telefonieren, erfolgt dies durch Nutzung der Netze österreichischer "Handy-Provider". Die österreichischen "Handy-Provider" stellen der…
…zu der für den 26.1.2021 angesetzten Schlussbesprechung wurde nicht eingehalten und erst nach dem Termin mitgeteilt, dass der Geschäftsführer krankheitsbedingt nicht habe telefonieren können und um Verschiebung ersucht. Infolge der Nichtvorlage bzw. nicht vollständigen Vorlage der vom Geschäftsführer ***4*** abverlangten Unterlagen wurden die…
…23. August 2023, RV/2100079/2022): Die Beschwerdeführerin ist ein Telekommunikationsunternehmen aus den USA. Wollten die US-Kunden der Bf. in Österreich mit ihrem Mobiltelefon telefonieren, musste die Bf. dafür Leistungen österreichischer Telekommunikationsunternehmen in Anspruch nehmen. Diese erbrachten sogenannte "Roamingleistungen" und verrechneten der Bf. die…
…Leistungen im Bereich der "Telefonie" erbringt. In ***2*** betreibt sie ein "Handy-Netz" und hat überwiegend in ***2*** ansässige Kunden. Wenn die Kunden der Bf. während ihres Aufenthaltes in Österreich telefonieren, erfolgt dies durch Nutzung der Netze österreichischer "Handy-Provider". Die österreichischen "Handy-Provider" stellen…
…Leistungen im Bereich der "Telefonie" erbringt. In ***2*** betreibt sie ein "Handy-Netz" und hat überwiegend in ***2*** ansässige Kunden. Wenn die Kunden der Bf. während ihres Aufenthaltes in Österreich telefonieren, erfolgt dies durch Nutzung der Netze österreichischer "Handy-Provider". Die österreichischen "Handy-Provider" stellen…
…habe die Antragstellerin aber nicht nachgewiesen. Trotz ihrer Erkrankung und Absonderung wäre es bspw. möglich gewesen zu telefonieren und einen Vertreter zu bevollmächtigen. Auch die Möglichkeit zur Einbringung eines Faxes oder Briefes durch Familie oder Freunde wäre nicht unmöglich gewesen, da gerade beim Rechtsbehelf des…
…der Telekom-Verordnung des BMF und der entsprechenden Rz. der UStR (Verwaltungspraxis) ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Ermöglichung des Telefonierens im Inland durch ein drittländisches Telekommunikationsunternehmen einen steuerbaren und steuerpflichtigen Inlandsumsatz darstellt. Diese Rechtsansicht wurde auch im Erkenntnis des VwGH v. 13.9.2018…
…österreichischer Mobiltelefonnetz-Betreiber (Provider) betreffend Roaminggebühren. Inhalt dieser Roamingleistungen ist die Zurverfügungstellung des österreichischen Mobiltelefonnetzes des jeweiligen österreichischen Providers an die Fa, ***Bf1*** zur Nutzung durch deren Kunden. Wenn diese Kunden in Österreich telefonieren, d.h. deren Mobiltelefone verwenden, werden die Netze österreichischer Netzbetreiber benutzt.…
…der allgemeinen Lebenserfahrung gerade in einem Hotel/Pension durchaus üblich zu telefonieren, noch dazu wo zu Beginn des Prüfungszeitraumes die Nutzung eines Mobiltelefons noch nicht allgemein verbreitet war. Im Übrigen geht es bei der Verhängung des Sicherheitszuschlages nicht darum, ob bzw. wieviel tatsächlich telefoniert wurde…