…iVm § 4 Abs. 3 GrEStG 1987 Tauschleistung: 65.271,25 Euro x 3,5% = 2.284,49 Euro Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe "Im Fall eines Teilungstausches, bei welchem drei wirtschaftliche Einheiten zum Teil der Fläche nach geteilt, zum Teil…
5.1.12. Erfordernis einer Gegenleistung 5.1.12.1. Allgemeines Rz 1564: Die Realteilung ist ungeachtet der gesellschaftsrechtlichen Verankerung ein tauschartiger Vorgang, der sich ertragsteuerlich von einem rechtsgeschäftlichen Veräußerungsvorgang insofern unterscheidet, als der ausscheidende Mitunternehmer nicht mit Geld und/oder anderen Wirtschaftsgütern der Mitunternehmerschaft…
22.4.2 Veräußerung, Anschaffung 22.4.2.1 Begriff und Allgemeines Rz 6623: Einkünftebegründender Tatbestand des § 30 EStG 1988 ist die Veräußerung. Darunter ist jede entgeltliche Übertragung zu verstehen (Verkauf, Tausch, sonstiges Rechtsgeschäft oder Rechtsverhältnis, mit dem ein Grundstück entgeltlich übertragen wird; zum Erbschaftskauf…
…§ 3 Abs. 2 GrEStG in Anspruch genommen. Mit dem angefochtenen Bescheid setzte das Finanzamt die Grunderwerbsteuer mit folgender Begründung fest: Gegenständlicher Vertrag stellt einen Teilungstausch dar, da es sich um zwei wirtschaftliche Einheiten handelt (EZ 123 Katastralgemeinde K und EZ 267 Katastralgemeinde W ). Die Befreiung…
…bei der Teilung nur eine wirtschaftliche Einheit. Werden Grundstücke, die zu verschiedenen wirtschaftlichen Einheiten gehören, teils der Fläche nach geteilt, teils durch Austausch von Miteigentumsanteilen in Alleineigentum umgewandelt, so spricht man von einem Teilungstausch (vgl. N. Arnold in Arnold/Bodis, GrEStG, § 1 Tz 183). Im…
…Sollten nämlich tatsächlich 2 Grundstücke im Sinne des § 3 Abs 2 GrEStG vorliegen, handelt es sich beim gegenständlichen Rechtsgeschäft jedenfalls um einen Teilungstausch (Teilung mehrerer wirtschaftlicher Einheiten), bei welchem teilweise ein Tausch um teilweise einer Realteilung im Sinne des § 3 Abs 2 GrEStG vorliegt (vgl…
…Sollten nämlich tatsächlich 2 Grundstücke im Sinne des § 3 Abs 2 GrEStG vorliegen, handelt es sich beim gegenständlichen Rechtsgeschäft jedenfalls um einen Teilungstausch (Teilung mehrerer wirtschaftlicher Einheiten), bei welchem teilweise ein Tausch um teilweise einer Realteilung im Sinne des § 3 Abs 2 GrEStG vorliegt (vgl…
…Sollten nämlich tatsächlich 2 Grundstücke im Sinne des § 3 Abs 2 GrEStG vorliegen, handelt es sich beim gegenständlichen Rechtsgeschäft jedenfalls um einen Teilungstausch (Teilung mehrerer wirtschaftlicher Einheiten), bei welchem teilweise ein Tausch um teilweise einer Realteilung im Sinne des § 3 Abs 2 GrEStG vorliegt (vgl…
…2001/16/0402,0403). Im gegenständlichen Fall war somit von einem Teilungstausch auszugehen. Hinsichtlich der Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage bildete das auf den Grundstücken 1991/1 und 1993 haftende Fruchtgenussrecht keine Abzugspost. Das Fruchtgenussrecht wirkt als absolutes Recht gegen den Eigentümer des belasteten Grundstückes und geht daher kraft…
…ist das Rechtsgeschäft als Austausch von Miteigentumsanteilen voll steuerpflichtig (VwGH 25. 6. 1964, 680, 681/63). 3. Durch die Auseinandersetzung wird an einer wirtschaftlichen Einheit Alleineigentum geschaffen, die andere Einheit wird flächenmäßig geteilt (Fall des sog Teilungstausches, VwGH 17. 4. 1969, 905/67; 18. 3…
…ist das Rechtsgeschäft als Austausch von Miteigentumsanteilen voll steuerpflichtig (VwGH 25. 6. 1964, 680, 681/63). 3. Durch die Auseinandersetzung wird an einer wirtschaftlichen Einheit Alleineigentum geschaffen, die andere Einheit wird flächenmäßig geteilt (Fall des sog Teilungstausches, VwGH 17. 4. 1969, 905/67; 18. 3…
…ist das Rechtsgeschäft als Austausch von Miteigentumsanteilen voll steuerpflichtig (VwGH 25. 6. 1964, 680, 681/63). 3. Durch die Auseinandersetzung wird an einer wirtschaftlichen Einheit Alleineigentum geschaffen, die andere Einheit wird flächenmäßig geteilt (Fall des sog Teilungstausches, VwGH 17. 4. 1969, 905/67; 18. 3…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache der Bf., X., vertreten durch S.B., über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 13. Mai 2015, Erf.Nr. x/x, betreffend Grunderwerbsteuer erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***BF***, vertreten durch ***Vertreter*** über die Beschwerde vom 11. März 2020 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 14. Jänner 2020 betreffend Grunderwerbsteuer für die mit den Miteigentümern am 18.09.2019…
5.2.2. Teilungsmasse 5.2.2.1. Allgemeines Rz 1574: Steuerrechtlich kann die Teilungsmasse nur Betriebsvermögen in nachstehender Form umfassen: In- und ausländische land- und forstwirtschaftliche, freiberufliche, sonstige selbständige oder gewerbliche Betriebe (Rz 1548) In- und ausländische Teilbetriebe und zwar Teilbetriebe im Sinne des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***7*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Adresse***, vertreten durch ***Vertreter*** über die Beschwerde vom 11. März 2020 gegen die Bescheide des ***5*** vom 14. Jänner 2020 betreffend Grunderwerbsteuer für die mit den Miteigentümern am 18.09…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Johann Fischerlehner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Adresse***, vertreten durch ***Vertreter*** über die Beschwerde vom 12. März 2020 gegen den Bescheid des ***Finanzamt*** vom 14. Jänner 2020 betreffend Grunderwerbsteuer für die mit den Miteigentümern am…
6.19 Tausch von Wirtschaftsgütern, Einlage oder Einbringung von Wirtschaftsgütern oder sonstigem Vermögen in eine Körperschaft 6.19.1 Tausch von Wirtschaftsgütern Rz 2588: Der Tausch stellt ein entgeltliches Rechtsgeschäft dar, da beim Tausch eines Wirtschaftgutes gegen ein anderes Wirtschaftsgut eine Anschaffung des erworbenen Wirtschaftsgutes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Adresse***, vertreten durch ***Vertreter*** über die Beschwerde vom 12. März 2020 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 14. Jänner 2020 betreffend Grunderwerbsteuer für die mit den Miteigentümern am 18.09…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Adresse***, vertreten durch ***Vertreter***, über die Beschwerde vom 12. März 2020 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 14. Jänner 2020 betreffend Grunderwerbsteuer für die mit den Miteigentümern am 18.09…