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BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 1/2

…dass die Befreiungsbestimmung gemäß § 3 Abs. 1 Z 3 GrEStG 1987 analog auf Teilungsübereinkommen unter Vermächtnisnehmern anzuwenden ist. 2.3 § 3 Abs. 1 Z 3 GrEStG 1987 - Erbübereinkommen - Teilung des Nachlasses durch Miterben Sachverhalt: Der Vater und seine beiden Söhne sind zu je einem Drittel…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 2/2

§ 14 Abs. 5 WEG 2002 zu Lebzeiten vor einem Notar oder unter anwaltlicher Mitwirkung schriftlich vereinbaren, dass anstelle des gesetzlichen Eigentumsübergangs an den überlebenden Eigentumspartner eine andere natürliche Person den Anteil des Verstorbenen am Mindestanteil und gemeinsamen Wohnungseigentum erwerben soll. Diese Person (Begünstigte) erwirbt hierbei…

UFSW RV/0048-W/09Eine Zurechnungsfortschreibung kann nicht hinsichtlich der Höhe des Einheitswertes bekämpft werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.10.2010

…zu teilen. Z. und Frau Dr. A schließen sohin das nachstehende Teilungsübereinkommen: unter Zugrundelegung des oben erwähnten Teilungsplanes, des oben ebenfalls erwähnten Bescheides des Vermessungsamtes Wien und des Kaufvertrages vom 04.04.2006 über den Ankauf des Teilstückes 4 wird 1. das Grundstück GST-NR…

UFSK RV/0230-K/05Nachfeststellung, Nachveranlagung, keine Feststellung infolge Geringfügigkeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.11.2008

…gemäß § 25 BewG wegen Geringfügigkeit nicht festgestellt. 2. Der Berufung gegen den Grundsteuermessbescheid zum 01.01.2003 (Nachveranlagung) wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Aufgrund eines Tausch- und Teilungsübereinkommens vom 15.07. bzw. 28.08.2002 erwarben TSM (Bw.) das Grundstück 48…

UFSW RV/2358-W/06Gewährung der Befreiung gemäß § 3 Abs.1 Z 3 GrEStG für den Erwerb des Alleineigentums an einer Liegenschaft durch die Miterbin,wenn die Liegenschaft dieser Miterbin gemeinsam mit einem weiteren Miterben vom Erblasser im Voraus vermacht wurde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.04.2009

…werden, wenn das Verlassenschaftsverfahren zu keinem zulässigen Ergebnis führt. In einem solchen Fall würde die Grunderwerbsteuerpflicht eines die Versteigerung abwendenden Teilungsübereinkommens in Wahrheit den Erbgang mit Erbschaftssteuer und Grunderwerbsteuer belasten. Dafür gäbe es angesichts der sonst für das Verhältnis von Erbschaftssteuer und Grunderwerbsteuer maßgeblichen Vorschriften (…

UFSW RV/0142-W/05Keine Befreiung von der Grunderwerbsteuer gemäß § 3 Abs. 1 Z 3 GrEStG für einen Verlassenschaftsgläubiger aus dem Titel des § 1273 ABGB
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005

…Pflichtteilsberechtigter zueinander - ohne Zutun der Überlebenden zu einer Lage kommt, die eine Teilung angebracht erscheinen lässt. In einem solchen Fall würde die Grunderwerbsteuerpflicht eines die Versteigerung abwendenden Teilungsübereinkommens in Wahrheit den Erbgang mit Erbschaftssteuer und Grunderwerbsteuer belasten. Zu verneinen, dass in diesem Fall der in …

UmgrStR 2002 Rz 1564–15735.1.12. Erfordernis einer Gegenleistung
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

5.1.12. Erfordernis einer Gegenleistung 5.1.12.1. Allgemeines Rz 1564: Die Realteilung ist ungeachtet der gesellschaftsrechtlichen Verankerung ein tauschartiger Vorgang, der sich ertragsteuerlich von einem rechtsgeschäftlichen Veräußerungsvorgang insofern unterscheidet, als der ausscheidende Mitunternehmer nicht mit Geld und/oder anderen Wirtschaftsgütern der Mitunternehmerschaft…

UmgrStR 2002 Rz 1509–15255. Realteilungen (Art. V UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

5. Realteilungen (Art. V UmgrStG) 5.1. Begriff und Anwendungsvoraussetzungen (§ 27 UmgrStG) 5.1.1. Allgemeines 5.1.1.1. Begriffsbestimmung Rz 1509: Eine Realteilung im Sinne des § 27 Abs. 1 UmgrStG liegt vor, wenn Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) Vermögen auf Grund eines Teilungsvertrages (Gesellschaftsvertrages) zum Ausgleich…

UP-400111. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.09.2021

11. Schlussbestimmungen 11.1. Änderung des Übereinkommens Der Ausschuss (darin ist jede Vertragspartei vertreten) kann beschließen, die Bestimmungen dieser alternativ geltenden Ursprungsregeln zum Regionalen Übereinkommen zu ändern. 11.2. Beitritt von weiteren Staaten Sämtliche am Regionalen Übereinkommen teilnehmende Staaten können Vertragspartei dieser alternativ geltenden Ursprungsregeln…

UP-400211. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2025

11. Schlussbestimmungen 11.1. Änderung des Übereinkommens Der Gemischte Ausschuss (darin ist jede Vertragspartei vertreten) kann beschließen, die Bestimmungen dieser geltenden Ursprungsregeln zum Regionalen Übereinkommen zu ändern. 11.2. Beitritt von weiteren Staaten Sämtliche am Regionalen Übereinkommen teilnehmende Staaten können Vertragspartei dieser geltenden Ursprungsregeln werden…