…welches notwendig wäre, um die auf Grund der vorliegenden Ermittlungsergebnisse vorhandene Verdachtslage gegen NS und MB , das Finanzvergehen der Hinterziehung von Eingangsabgaben als unmittelbarer Täter sowie als an der Tat Beteiligter vorsätzlich begangen zu haben, soweit zu erschüttern bzw. den Unabhängigen Finanzsenat davon zu überzeugen…
…mit direktem Vorsatz gehandelt hat- gewesen ist, sondern lediglich ein (noch dazu nur mit bedingtem Vorsatz handelnder) Tatbeteiligter, der -als Raucher und (wegen seiner Erwerbslosigkeit als Student) nur mit beschränkten finanziellen Mitteln ausgestattet- durch das im Internet vorgefundene außerordentlich günstige Preisangebot gleichsam "zum Kauf verführt…
…Der Bf. hafte als Tatbeteiligter für die Umsatzsteuer 10-12/2013. Gegen den Bescheid brachte der Bf. nach einem Fristerstreckungsantrag am 30.07.2025 durch seine steuerliche Vertretung das Rechtsmittel der Beschwerde mit folgender Begründung ein: "….. 1 Der Abgabepflichtige wurde durch das Landesgericht für…
… 238 BAO divergierende Verjährungsfristen denkbar. Im Strafurteil sei der Bf. auf Seite 14 nicht als Täter oder Tatbeteiligter genannt worden. Die Heranziehung des Bf. zur Haftung sei daher schon aus formellen Gründen rechtswidrig. Die enorme Höhe der Abgaben wäre bei einem rechtzeitigen Einschreiten der Finanzbehörden…
…Bei mehreren Gesamtschuldnern seien gemäß § 238 BAO divergierende Verjährungsfristen denkbar. Im Strafurteil sei der Bf. auf Seite 14 nicht als Täter oder Tatbeteiligter genannt worden. Die Heranziehung des Bf. zur Haftung sei daher schon aus formellen Gründen rechtswidrig. Die enorme Höhe der Abgaben wäre bei…
…Zigaretten am 7. September 2010 an A und B übergeben habe, wobei er vom Schmuggel der Zigaretten in das Gemeinschaftsgebiet und von deren geplanten weiteren Verbringen nach Italien zum gewinnbringenden Verkauf gewusst habe. E sei ein Tatbeteiligter gewesen (Finanzstrafakt, Bl. 125 ff). Folgt man dieser…
…des Rechtsbegriffs Miteigentumsgemeinschaft (gem. § 81 Abs. 2 BAO) inkl. steuerlicher Neueinstufung des Grundbesitzes ORT (Grundbuch *****, Einlagezahl ***, Grundstück-Nr. ****) als Tatbeteiligter (gem. §12, §13 StGB) anmutend, auftritt. Eine Einhaltung der Rechtsvorschriften durch das FA 22 (AV02) kann jedenfalls nicht erkannt werden. Auch kann das FA 22…
…verwaltungsbehördlichen Verfahren voraus, mit welcher der Verurteilte eines vorsätzlichen Finanzvergehens rechtskräftig schuldig gesprochen wurde. Der Täter oder ein anderer Tatbeteiligter muss somit schon vor der Heranziehung zur Haftung nach § 11 BAO wegen eines vorsätzlichen Finanzvergehens rechtskräftig verurteilt worden sein (VwGH 26.1.2012, 2009/16…
…5 die Grundsätze der Strafbemessung gemäß § 23 FinStrG anzuwenden seien. Ausgehend von einem gemeinen Wert der vom Wertersatz umfassten, bereits verbrauchten Tatgegenstände von € 46.416,58, drei Tatbeteiligten, nämlich neben dem Berufungswerber (als Anstifter), den handelnden, die verbotswidrige Verwendung durchführenden Arbeiter (als unmittelbare Täter…
…da der genannte Tatbeteiligte hinsichtlich der dem Verfall unterliegenden Gegenstände kein vorsätzliches Finanzvergehen begangen hat, sondern jener (rechtskräftig) nur wegen Verzollungsumgehung nach § 36 Abs.1 FinStrG in Tateinheit (§ 21 FinStrG) mit fahrlässigem Eingriff in die Rechte des Tabakmonopols nach § 45 Abs.1 FinStrG als Tatbeteiligter (…
…VwGH vom 26. Jänner 1987, 87/10/0002) und hat jede an der Tat beteiligte Person unabhängig vom Verschulden weiterer Tatbeteiligter für ihre eigene Schuld einzustehen. Allein die Schuld des einzelnen Täters ist nämlich die Basis für die Bemessung der Strafe (vgl. VwGH vom 7…
…Jänner 2001 zugestandenen Zigaretten-Verkäufe hinsichtlich der Mengenangaben bzw. der Art und Weise der Abwicklung der einzelnen Verkaufsvorgänge und Unstimmigkeiten bzw. Widersprüche im Hinblick auf die vorliegenden Aussagen weiterer Tatbeteiligter bzw. Tatverdächtiger aufgeklärt wurden, auch nach ausdrücklichem Vorhalt der jeden Ankauf von Schmuggelzigaretten von ihm…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Mag. Dr. Gerhard Podovsovnik, Löwensteingasse 31, 1220 Wien,gegen die Bescheide des Zollamtes Wien vom 000, betreffend Eingangsabgaben , zu den Zahlen: 1) Zl. A , 2) B, 3…
Das zweite ist die Frage, ob überhaupt BG einen Vorsatz oder einen bedingten Vorsatz gehabt hat. Das ist eine reine Hypothese. Wenn ich mir ihre Vernehmung ansehe, ist die einzige Aussage, dass sie in der Schule mal etwas über Steuern gelernt hat. Das war zum…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 5 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Robert Huber, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. MMag. Roland Schönauer sowie die Laienbeisitzer KR Otto Trunner und Mag. Harald Österreicher als weitere Mitglieder des Senates…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 5 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Robert Huber, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. MMag. Roland Schönauer sowie die Laienbeisitzer KR Otto Trunner und Mag. Harald Österreicher als weitere Mitglieder des Senates…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat 6023-4 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Senatsvorsitzende Mag. Gertraud Brenneis, die Richterin Mag. Christina Buchner und die fachkundigen Laienrichter Mag Sieglinde Jell-Anreiter und Mag. Stefan Raab in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Klaus…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 3 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Senatsvorsitzende ***33***, den Richter ***34*** und die fachkundigen Laienrichter ***35*** und ***36*** ***51*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat 1067-2 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Vorsitzende ***10***, die Richterin ***14*** und die fachkundigen Laienrichter ***11*** und ***12*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Wess Kux Kispert & Eckert Rechtsanwalts GmbH Himmelpfortgasse 20 Tür 2, 1010…
Gemäß § 98 Abs. 3 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Verfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache erwiesen ist oder nicht; bleiben Zweifel bestehen, so darf die Tatsache nicht zum Nachteil des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten als erwiesen angenommen…