…den Jänner sprechen, ist dies auch für diesen Monat anzunehmen. In allen übrigen Fällen liegt die errechnete "best-practice"-Tageswegzeit bei 210 Minuten und mehr. Bereits nach den durch die Gesetzesmaterialien zu § 16 Abs.1 Z.6 EStG explizit vorgegebenen Kriterien ("Unzumutbar sind... jedenfalls mehr…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Dieter Fröhlich, Stv. Kammerdirektor Ing. Mag. Dr. Martin Jilch und Kammerrätin Anna Schandl im Beisein der Schriftführerin Diana Engelmaier über die Berufung der Bw, vom 21. Dezember…
Wenn man - wie die herrschende Auffassung - die tatsächlichen Arbeitstage bei einer Fünftagewoche für maßgebend hält, ist es inkonsequent, nicht auch bei einer Zwei- oder Dreitagewoche auf die tatsächlich zu leistenden Arbeitstage abzustellen. Dem Gesetzgeber zu unterstellen, einen nicht geringen Teil der Arbeitnehmer, nämlich jenen in…
…- gezwungen sind, eine noch längere Wegzeit in Kauf nehmen zu müssen. Hierbei hält der erkennende Senat eine Gesamtbetrachtung der Tageswegzeit gegenüber einer isolierten Betrachtung jeweils des Hin- und des Rückweges für sachgerechter, da auf diese Weise ein allfälliger längerer Weg in eine Richtung durch einen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Schatzl und die weiteren Mitglieder Dr. Gabriela Hebenstreit, Dr. Johannes Dock und Dr. Martin Neureiter über die Berufung des Bw, AdrBw, vom 20. August 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes zuständigesFA, vertreten durch FAVertr, vom 26…
…- gezwungen sind, eine noch längere Wegzeit in Kauf nehmen zu müssen. Hierbei hält der erkennende Senat eine Gesamtbetrachtung der Tageswegzeit gegenüber einer isolierten Betrachtung jeweils des Hin- und des Rückweges für sachgerechter, da auf diese Weise ein allfälliger längerer Weg in eine Richtung durch einen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A, Adresse, vom 26. Februar 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 18. Februar 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., Gde X, M-Straße mm, vom 16. Juli 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 28. Juni 2012 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2010 und 2011 entschieden: Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen…
…vertreten. 3. Begründung Die angeführten UFS-Entscheidungen stellen die folgenden drei Anknüpfungspunkte dar: • Zeitstaffel gemäß Lohnsteuerrichtlinien 2002, Rz 255 • Absolute Unzumutbarkeitsgrenze in der Höhe von 3 Stunden Gesamtwegzeit • Verhältnis der Tageswegzeit zur Arbeitszeit bzw. Erholungszeit 3.1 Zeitstaffel gemäß Lohnsteuerrichtlinien 2002, Rz 255 Die aktuelle…
…- gezwungen sind, eine noch längere Wegzeit in Kauf nehmen zu müssen. Hierbei hält der erkennende Senat eine Gesamtbetrachtung der Tageswegzeit gegenüber einer isolierten Betrachtung jeweils des Hin- und des Rückweges für sachgerechter, da auf diese Weise ein allfälliger längerer Weg in eine Richtung durch einen…
…2010, RV/0311-G/08). Hierbei ist eine Gesamtbetrachtung der Tageswegzeit gegenüber einer isolierten Betrachtung jeweils des Hin- und des Rückweges sachgerechter, da auf diese Weise ein allfälliger längerer Weg in eine Richtung durch einen allfällig kürzeren Weg in die andere Richtung ausgeglichen werden kann…
…- gezwungen sind, eine noch längere Wegzeit in Kauf nehmen zu müssen. Hierbei hält der erkennende Senat eine Gesamtbetrachtung der Tageswegzeit gegenüber einer isolierten Betrachtung jeweils des Hin- und des Rückweges für sachgerechter, da auf diese Weise ein allfälliger längerer Weg in eine Richtung durch einen…
…- gezwungen sind, eine noch längere Wegzeit in Kauf nehmen zu müssen. Hierbei hält der erkennende Senat eine Gesamtbetrachtung der Tageswegzeit gegenüber einer isolierten Betrachtung jeweils des Hin- und des Rückweges für sachgerechter, da auf diese Weise ein allfälliger längerer Weg in eine Richtung durch einen…
…von 90 Minuten "für die einfache Wegstrecke" einschließlich Wartezeit in eine Richtung (am Hinweg) überschritten und liegt auch bei einer Gesamtbetrachtung die Tageswegzeit einschließlich Wartezeiten hin und zurück bei 3 Stunden 5 Minuten. Würde man die oben dargestellte nunmehrige Verwaltungspraxis (LStR 2002 Rz 255) und…
…Abgabenbehörde II. Instanz und brachte ergänzend vor: "Der UFS vom 14.4.2010 RV/0311-G/08 entschied folgenden Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit einer Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel auf dem täglichen Dienstweg ist das Verhältnis zwischen der Tageswegzeit und der täglichen Normalarbeitszeit miteinzubeziehen. Für…
…- gezwungen sind, eine noch längere Wegzeit in Kauf nehmen zu müssen. Hierbei hält der UFS eine Gesamtbetrachtung der Tageswegzeit gegenüber einer isolierten Betrachtung jeweils des Hin- und des Rückweges für sachgerechter, da auf diese Weise ein allfälliger längerer Weg in eine Richtung durch einen allfällig…
…- gezwungen sind, eine noch längere Wegzeit in Kauf nehmen zu müssen. Hierbei hält der erkennende Senat eine Gesamtbetrachtung der Tageswegzeit gegenüber einer isolierten Betrachtung jeweils des Hin- und des Rückweges für sachgerechter, da auf diese Weise ein allfälliger längerer Weg in eine Richtung durch einen…
…- gezwungen sind, eine noch längere Wegzeit in Kauf nehmen zu müssen. Hierbei hält der erkennende Senat eine Gesamtbetrachtung der Tageswegzeit gegenüber einer isolierten Betrachtung jeweils des Hin- und des Rückweges für sachgerechter, da auf diese Weise ein allfälliger längerer Weg in eine Richtung durch einen…
…würde, nur wäre der Durchschnitt dann 91 Minuten). Eine Gesamtbetrachtung der Tageswegzeit gegenüber einer isolierten Betrachtungsweise des Hin- und Rückweges erscheint sachgerechter, da auf diese Weise ein allfälliger längerer Weg in eine Richtung durch einen allfällig kürzeren Weg in die andere Richtung ausgeglichen werden kann…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Hofrätin Dr. Barbara Straka, Ing. Mag. Dr. Martin Jilch und Johann Gamper über die Berufung des Bw., vertreten durch Accurata Stb GmbH & Co KG, 3500 Krems an der Donau…