BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Linz 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Isolde Zellinger sowie die Laienbeisitzer Dir. Wilhelm Kranzl und KR Manfred Grubauer als weitere Mitglieder des Senates in…
weitere GZ. RV/5300024/2017 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert , den Richter Dr. Peter Binder und die fachkundigen Laienrichter Franz Rabeder und Mag. Christoph Vigl in der Finanzstrafsache gegen 1.) A, geb. xxxa…
Nach Vorhalt, dass laut Aktenlage der Betriebsprüfer am 15. März 2016 die Prüfung telefonisch angekündigt habe und dabei mutmaßlich mitgeteilt habe, dass die Voranmeldungen für Dezember 2015 und Jänner 2016 noch nicht vorlägen: Sie wisse jetzt nicht mehr genau den Wortlaut, vom Dezember habe er…
…dass für die Vorwerfbarkeit einer Beitraghandlung iSd. § 11 FinStrG eine objektive Tatbildverwirklichung durch den unmittelbaren Täter bereits ausreicht und bei allfälliger Tätermehrheit grundsätzlich jeder der an der Tat Beteiligten nach Maßgabe seiner Schuld zu bestrafen sein wird (vgl. § 12 FinStrG). Zu dem Verdachtsausspruch des durch…