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UFSI FSRV/0003-I/09Täterbegriff bei Abgabenhinterziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)13.08.2010

Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Dr. Andreas Oberhofer, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Schidlachstraße 7, wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes…

UFSL FSRV/0019-L/04Berufung gegen Hinterziehung von Einkommensteuer (Abzugsteuer) wegen mangelnden Tatvorsatz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)07.01.2005

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 5, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen PS, Angestellter, geb. 17. Oktober 1947, L, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung…

UFSL FSRV/0082-L/04Berufung gegen Straferkenntnis wegen Mittäterschaft bei UVZ-Verkürzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)21.02.2005

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 5, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen NA, Kellner, geb. 19XX, W, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung…

UFSL FSRV/0073-L/04Beschwerde gegen Einleitungsbescheid wegen Hinterziehung von Umsatzsteuervorauszahlungen, da kein Verschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)18.08.2004

Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 5, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen EH, Arbeiter, geb. 24. September 1968, 4030 Linz, H-Straße, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 29. Juni 2004 gegen den Bescheid…

UFSL FSRV/0076-L/07Beschwerde gegen Verfahrenseinleitung wegen Hinterziehung von Umsatzsteuervorauszahlung, da kein Vorsatz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)10.11.2008

Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen Kurt KN, ehemals Gastwirt, geb. 19XX, whft. in S, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes…

BFG RV/5300031/2013Fahrlässige Verkürzung von Eingangsabgaben durch Waren-Fehltarierungen des Zolldeklaranten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.03.2017Teil 1/2

…ist festzustellen, dass auch dem in § 35 Abs. 2 FinStrG beschriebenen Tatbild, ähnlich wie beim § 33 Abs. 1 FinStrG, grundsätzlich ein unbeschränkter Täterbegriff zu Grunde liegt („Wer …“). Derjenige, den eine der in §§ 33 Abs. 1, 35 Abs. 2 FinStrG genannten abgaben- oder zollrechtlichen Pflichten…

BFG RV/5300013/2013keine Einstellung des gegen einen Verband eingeleiteten Untersuchungsverfahrens wegen Schmuggel eines Entscheidungsträgers bei weiterhin aufgrund der Sachlage gegebenem Tatverdacht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.12.2016

…die in § 35 Abs. 1 bezeichnete Tat fahrlässig begeht (Zum Begriff der Fahrlässigkeit vgl. § 7 Abs. 2 FinStrG). § 11 FinStrG zufolge begeht nicht nur der unmittelbare Täter (zum Täterbegriff des FinStrG vgl. § 1 Abs. 1 leg. cit.) das Finanzvergehen, sondern auch jeder, der einen anderen…

AH-1130Abschnitt 8.
geltende FassungRichtlinien07.12.2012

Abschnitt 8. Strafbarkeit des Versuches (derzeit frei1) Nach § 15 Abs. 1 StGB gelten die Strafdrohungen gegen vorsätzliches Handeln nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Die Tat ist versucht, sobald der Täter seinen Entschluss…

BFG RV/5100952/2016Beitragstäter durch Unterlassen.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.10.2016Teil 2/2

Das zweite ist die Frage, ob überhaupt BG einen Vorsatz oder einen bedingten Vorsatz gehabt hat. Das ist eine reine Hypothese. Wenn ich mir ihre Vernehmung ansehe, ist die einzige Aussage, dass sie in der Schule mal etwas über Steuern gelernt hat. Das war zum…

UFSI FSRV/0003-I/12Wertung einer Pferdezucht im Zweifel als Liebhaberei; versuchte Hinterziehung an Einkommensteuer durch Verschweigen ausländischer Kapitaleinkünfte; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.08.2013

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Richard Tannert sowie die Laienbeisitzer Mag. Heidi Blum und Ing. Anton Eberl als weitere Mitglieder des Senates…

BFG RV/7104424/2017Einnahmen aus einem Betrug unterliegen nicht der Einkommensteuer und (hier) auch nicht der Umsatzsteuer (ua Anlegerbetrug)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.02.2024Teil 1/3

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seinen Richter Dr. Alexander Hajicek über die Beschwerde vom 22.4.2014 des zwischenzeitig verstorbenen H**** R**** sen., StNr **-***/****, zuletzt [Adresse], nunmehr der Verlassenschaft nach H**** R**** sen., vertreten durch Mag. Xe**** No****, öffentliche Notarin, [Adresse], als…

UFSS FSRV/0007-S/02Schwarzumsätze eines Taxiunternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)14.03.2006Teil 1/2

BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Walter Ziesler und Mag. Goffried Warter als weitere Mitglieder des Senates in…

UFSS FSRV/0021-S/04Erlösverheimlichung eines Diskothekenbetreibers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)04.02.2005Teil 1/2

BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR. Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Helmut Renner und Ing. Franz Junger als weitere Mitglieder des Senates in…

BFG RV/7300035/2016Einschränkung der Verkürzungsbeträge nur auf die Abgaben laut Anmeldeverzeichnis im Konkurs beantragt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.10.2017

IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn S., geb., Brunn, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs. 2 lit. a und b, 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten…

BFG RV/1300008/20131. Gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen mittels Verheimlichung des gemeinsamen tatsächlichen Wohnsitzes der Lebenspartner; 2. Bindung an gerichtliches Strafurteil als Ausfluss der materiellen Rechtskraft; 3. Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.09.2014Teil 2/2

Der Erstangeklagte hat beim Bezirksgericht zzz am 4. Mai 2007 einen Antrag auf Eröffnung des Schuldregulierungsverfahrens eingebracht. Bereits bei diesem Antrag hat er entgegen den Tatsächlichkeiten seine Wohnadresse mit Scheinadresse2 , angegeben, sohin eine Adresse, bei welcher er tatsächlich nie gewohnt hat. Des Weiteren führte er…

BFG RV/7300031/2024Versuchte Abgabenhinterziehung durch Nichteinreichung einer Einkommensteuererklärung, Steuerberater als unmittelbarer Täter
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis03.09.2024Teil 1/3

IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 3 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Senatsvorsitzende ***33***, den Richter ***34*** und die fachkundigen Laienrichter ***35*** und ***36*** ***51*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a und…

UFSS FSRV/0016-S/10Taxiunternehmer als Abgabenhinterzieher, die unzulänglichen Erlösaufzeichnungen seines Vaters im Betrieb fortführend; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.02.2013Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Walter Zisler und Dr. Johannes Dock als weitere Mitglieder des Senates…

BFG RV/3300003/2014Kunststoff-Fenster-Erzeuger erzwingt zum wirtschaftlichen Überleben rechtswidrige Abgabenkredite durch Nichtentrichtung der UVZ und Nichteinreichung der UVAs; Vorwurf bloßer Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1 lit.a FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.04.2015Teil 1/2

IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert , den Richter Mag. Peter Maurer und die fachkundigen Laienrichter Dr. Reinhold Lexer und Mag. Heidi Blum in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Tischlermeister, whft. XXX, vertreten durch…

BFG RV/5300032/2013Nicht erweisliche Wissentlichkeit eines Geschäftsführers in Bezug auf anfallende Verkürzungen von Umsatzsteuervorauszahlungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis16.06.2015Teil 1/2

weitere GZ. RV/5300038/2013 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Peter Binder und die fachkundigen Laienrichter Dr. Karl Penninger und Ing. Johannes Gruber in der Finanzstrafsache gegen 1. A, geb…

UFSL FSRV/0035-L/05Schwarzerlöse eines Bauunternehmers; Strafbemessung; Einleitungsbescheid nicht zwingend
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)08.06.2006

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 4 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer OMR Dr. Matthias Skopek und Dipl. Ing. Klemens Weisz als weitere Mitglieder…