12.3.3 Subsidiarität (§ 34 Abs. 1 letzter Satz EStG 1988) Rz 826: Ausgaben (Aufwendungen), die zu den Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben gehören, sind von der Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen (vgl. dazu VwGH 24.11.1999, 94/13/0255). Dabei ist die Zuordnung dem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Vertretung über die Beschwerde vom 27. Juni 2024 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 6. Juni 2024 betreffend Abweisung der Anträge auf Gewährung von Familienbeihilfe…
Gemäß § 2 Abs. 2 FLAG 1967 hat Anspruch auf Familienbeihilfe für ein Kind die Person, zu deren Haushalt das Kind gehört. Eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn…
…erhellt, dass die Direktvorschreibung vom Gesetzgeber als nachrangiges Instrument zur Geltendmachung der Haftung gegenüber der ausschüttenden Körperschaft konzipiert wurde. Mit anderen Worten ausgedrückt kommt angesichts vorstehend angeführter Subsidiarität eine Direktvorschreibung der Kapitalertragsteuer nur dann zum Tragen, wenn - so wie in zahlreichen an das BFG herangetragenen…
…außer eine solche Feststellung ist ex lege explizit ausgeschlossen. Das ist hier aber nicht der Fall. Uns ist der Grundsatz der Subsidiarität solcher Feststellungsbegehren-/bescheide durchaus bekannt. Demnach ist ein solcher Bescheid nicht zu erlassen, wenn die Erlassung eines Abgabenbescheides möglich ist (zB VwGH 25…
…Dies müsse sinngemäß für „Nichthaftungsbescheide“ gelten, wenn ein rechtliches Interesse dargetan werde. Hinsichtlich des im Anwendungsbereich des § 92 BAO geltenden Grundsatzes der Subsidiarität sei auszuführen, dass zwar grundsätzlich dann kein Feststellungsbescheid zu ergehen habe, wenn die Erlassung eines Abgabenbescheides möglich sei, so sei dazu auszuführen…
…204 Abs. 3 (Rundung) und § 240 BAO. (Ritz, BAO 6 , Rz 2 zu § 201). Es ist somit - im Hinblick auf die Subsidiarität von Feststellungsbescheiden nach § 92 BAO (vgl. Pkt. 3.1.1) - konkret zu prüfen, ob im gegenständlichen Fall ein Haftungsbescheid gemäß § 224 BAO iVm §…
…besteht (vgl. z.B. VwGH 24.09.2003, 99/13/0007). Der Vollständigkeit halber ist anzumerken, dass der Verwaltungsgerichtshof die Subsidiarität eines Antrages gemäß § 240 Abs. 3 BAO in den Erkenntnissen vom 01.06.2006, 2005/15/0123 sowie vom 24.01.2007, 2006/13…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adresse, Bulgarien, über die Beschwerde vom 26.04.2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 17.04.2013 betreffend Abweisung eines Rückzahlungsantrages gemäß § 240 BAO zu Recht…
…einziges Mittel zweckentsprechender Rechtsverteidigung, wenn über die im Feststellungsbescheid behandelte Rechtsfrage in einem eigenen Verfahren abzusprechen ist. Ist die Erlassung eines Abgabenbescheides möglich, so ist die Zulässigkeit eines Feststellungsbescheides zufolge des Grundsatzes der Subsidiarität von Feststellungsbegehren und Feststellungsbescheiden überhaupt zu verneinen [vgl. Ritz, BAO 5 , …
…VwGH 18.9.2000, 2000/14/0011; VwGH 27.1.2004, 2000/10/0062) gilt der Grundsatz der Subsidiarität von Feststellungsbegehren und Feststellungsbescheiden. Demzufolge ist ein Feststellungsbescheid nicht zu erlassen, wenn für die Klärung der strittigen Frage ein anderes Verfahren vorgesehen ist, beispielsweise jenes einer…
…Rechtsverfolgung begründet worden, sodass der Feststellungsbescheid konkret als geeignetes Mittel zur Klarstellung von Rechtsverhältnissen und Beseitigung einer nachteiligen Rechtsauslegung diene. Laut Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sei aber die Zulässigkeit eines Feststellungsbescheides zufolge des Grundsatzes der Subsidiarität von Feststellungsbegehren und von Feststellungsbescheiden überhaupt zu verneinen, wenn die…
… 240 BAO zu wertende Antrag des Bw. aufgrund seiner in § 240 (3) BAO normierten Subsidiarität im vorliegenden Fall nicht zum Tragen kommen könne. Über die Berufung wurde erwogen: § 240 BAO lautet: (1) Bei Abgaben, die für Rechnung eines Abgabepflichtigen ohne dessen Mitwirkung einzubehalten und abzuführen…
…beschlagnahmen. Tatsächlich liege der vom Gesetz geforderte Verdacht aber nicht vor, vielmehr stelle die erfolgte Beschlagnahme einen reinen Willkürakt dar. Eine Subsidiarität der Beschwerde liege nicht vor, weil die vorläufige Beschlagnahme des "e-Kiosk" nicht mit einem glücksspielrechtlichen Tatbestand im Zusammenhang stehe, sich daher nicht…
…beschlagnahmen. Tatsächlich liege der vom Gesetz geforderte Verdacht aber nicht vor, vielmehr stelle die erfolgte Beschlagnahme einen reinen Willkürakt dar. Eine Subsidiarität der Beschwerde liege nicht vor, weil die vorläufige Beschlagnahme des "E-Kiosk" nicht mit einem glücksspielrechtlichen Tatbestand im Zusammenhang stehe, sich daher nicht…
…beschlagnahmen. Tatsächlich liege der vom Gesetz geforderte Verdacht aber nicht vor, vielmehr stelle die erfolgte Beschlagnahme einen reinen Willkürakt dar. Eine Subsidiarität der Beschwerde liege nicht vor, weil die vorläufige Beschlagnahme des "E-Kiosk" nicht mit einem glücksspielrechtlichen Tatbestand im Zusammenhang stehe, sich daher nicht…
…handle es sich daher um einen gesetzlosen Akt durch unmittelbare verwaltungsbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt durch die Organe der angeführten Finanzpolizei. [...] Eine Subsidiarität der Beschwerde liege nicht vor, weil sich die vorläufige Beschlagnahme des e-Kiosk als ein nicht mit einem glückspielrechtlichen Tatbestand in Zusammenhang [stehender]…
20.1.2 Verhältnis zu anderen Einkunftsarten Rz 6104: Einkünfte aus Kapitalvermögen liegen vor, wenn sie weder zu den betrieblichen Einkünften noch zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören. Zu beachten ist, dass auch bei Erfassung unter diesen Einkunftsarten die Besteuerung zu den besonderen Steuersätzen…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der Beschwerdesache des A, Inhaber eines Unternehmens für Maler- und Beschichtungsarbeiten, XXXX, Tschechische Republik, wegen behaupteter Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dadurch, dass am 17. Mai 2017 anlässlich einer Kontrolle der Baustelle an…
… VwGH 29.6.1992, 91/15/0147). Infolge dieser Subsidiarität des Rechtsinstrumentes einer Maßnahmenbeschwerde gegenüber dem Bescheidbeschwerdeverfahren liegt daher ebenfalls kein behördliches Handeln vor, welches - gleichsam parallel und allenfalls auch nachdem der Bescheid über den Zahlungsstopp sich schon längst nicht mehr im Rechtsbestand befindet - zusätzlich…