IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senat in der Beschwerdesache A. Ltd., Malta, vertreten durch WOLF THEISS Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Schubertring 6, 1010 Wien, über die Beschwerde der Abgabepflichtigen vom 6. Mai 2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für…
…Zahlungserleichterungsansuchen als gegenstandslos abzuweisen ist, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung die vom Zahlungswerber beantragte Laufzeit der Zahlungserleichterung bereits verstrichen ist. Der dem angefochtenen Bescheid zugrunde liegende Stundungszeitraum (bis 5. Jänner 2017 ) ist zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Beschwerde bereits verstrichen, das Stundungsbegehren war somit…
…Zeitpunkt der Entscheidung die vom Zahlungswerber beantragte Laufzeit der Zahlungserleichterung bereits verstrichen ist. Der dem angefochtenen Bescheid zugrunde liegende Stundungszeitraum (bis 15.10.2019) ist zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Beschwerde bereits verstrichen, das Stundungsbegehren war somit als gegenstandslos zu betrachten (VwGH 23.10…
…Zeitpunkt der Entscheidung die vom Zahlungswerber beantragte Laufzeit der Zahlungserleichterung bereits verstrichen ist. Der dem angefochtenen Bescheid zugrunde liegende Stundungszeitraum (bis 13.06.2018) ist zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Beschwerde bereits verstrichen, das Stundungsbegehren war somit als gegenstandslos zu betrachten (VwGH 23.10…
…Zeitpunkt der Entscheidung die vom Zahlungswerber beantragte Laufzeit der Zahlungserleichterung bereits verstrichen ist. Der dem angefochtenen Bescheid zugrunde liegende Stundungszeitraum (bis 15.09 .2016 ) ist zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Beschwerde bereits verstrichen, das Stundungsbegehren war somit als gegenstandslos zu betrachten (VwGH 23.10…
…Zeitpunkt der Entscheidung die vom Zahlungswerber beantragte Laufzeit der Zahlungserleichterung bereits verstrichen ist. Der dem angefochtenen Bescheid zugrunde liegende Stundungszeitraum (bis 30.9.2015 ) ist zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Beschwerde bereits verstrichen, das Stundungsbegehren war somit als gegenstandslos zu betrachten (VwGH 23.10…
…Zeitpunkt der Entscheidung die vom Zahlungswerber beantragte Laufzeit der Zahlungserleichterung bereits verstrichen ist. Der dem angefochtenen Bescheid zugrunde liegende Stundungszeitraum (bis 31.08.2016 ) ist zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Beschwerde bereits verstrichen, das Stundungsbegehren war somit als gegenstandslos zu betrachten (VwGH 23.10…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden R1, den Richter R2 und die weiteren Senatsmitglieder L1 und L2, in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch WOLF THEISS Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Schubertring 6, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 6. Mai 2016 gegen…
…ist, dass ein Zahlungserleichterungsansuchen als gegenstandslos abzuweisen ist, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung die vom Zahlungswerber beantragte Laufzeit der Zahlungserleichterung bereits verstrichen ist. Der dem angefochtenen Bescheid zugrunde liegende Stundungszeitraum (bis 30. März 2017 ) ist zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Beschwerde bereits verstrichen, das…
…2006/13/0149; VwGH 23.10.1997, 96/15/0133). Da im vorliegenden Berufungsfall der begehrte Stundungszeitraum (bis 30.9.2012) bereits verstrichen ist, ist das Stundungsbegehren als gegenstandslos zu betrachten. Da die Berufung schon aus den dargelegten Gründen abzuweisen war, konnte eine nähere Auseinandersetzung…
…die auf seinem Abgabenkonto aushaftenden Abgaben bis 31. Dezember 2002 zu stunden. Im vorliegenden Fall ist daher der vom Bw. beantragte Stundungszeitraum bereits abgelaufen. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 24.9.1993, 93/17/0096) ist in einem solchen Fall das Stundungsbegehren als gegenstandslos…
…Erkenntnis vom 18. März 2013, 2011/16/0184, die Beschwerde als unbegründet abgewiesen hat, war somit das Stundungsbegehren infolge Verstreichens des begehrten Stundungszeitraumes als gegenstandslos zu betrachten (siehe dazu z.B. VwGH 17.12.2002, 2002/17/0273; VwGH 23.10.1997, 96/15/0133…
…die Verbindlichkeit mit dem Nennwert; der Differenzbetrag ist als Zinsenkomponente wie ein Disagio auf den Stundungszeitraum zu verteilen. Niedrig oder unverzinsliche Verbindlichkeiten Rz 2446: Fassung bis 2014 Die Abzinsung wegen Unverzinslichkeit oder geringer Verzinslichkeit ist wegen des Realisationsprinzips nicht zulässig; dies gilt für Darlehensschulden wie…
24.2.426.2.4 Liquidationszeitraum Rz 1431: Der Einkommensermittlungszeitraum weicht nach § 19 Abs. 3 KStG 1988 vom normalen Besteuerungszeitraum ab. Durch die Auflösung stiller Reserven anlässlich der Aufgabe tritt nämlich eine steuererhöhende Wirkung (Besteuerungsspitze) ein, die insoweit entschärft wird, als § 19 KStG 1988 eine…
Artikel 111 Aufschubfrist (1) Die Frist für den Zahlungsaufschub nach Artikel 110 beträgt 30 Tage. (2) Wird der Zahlungsaufschub nach Artikel 110 Buchstabe a gewährt, so beginnt die Aufschubfrist an dem Tag zu laufen, der auf den Tag folgt, an dem die Zollschuld dem Zollschuldner…
3.17. Widerruf einer Zahlungserleichterung (§ 212 Abs. 3 BAO) Rz 324: Gemäß § 294 Abs. 1 BAO ist eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung von Pflichten betrifft, soweit nicht Widerruf oder Bedingungen vorbehalten sind, durch die Abgabenbehörde nur zulässig, wenn…
4.13. Einbeziehung getilgter Beträge in die Aussetzung der Einhebung (§ 212a Abs. 6 BAO) Rz 519: Aus dem Wesen eines Zahlungsaufschubes ergibt sich, dass ein solcher für bereits entrichtete Abgaben grundsätzlich nicht in Betracht kommen kann. Rz 520: Ausnahmen von diesem Grundsatz sieht insbesondere § 212a…
20.2.2.4.10 Ratenzahlung der Steuerschuld Rz 6157: Erfolgt die Einschränkung des Besteuerungsrechts der Republik Österreich gegenüber einem EU/EWR-Staat nicht durch einen Wegzug einer natürlichen Person bzw. durch eine Übertragung eines Wirtschaftsgutes an eine andere natürliche Person, ist auf Grund eines…
1. Ein gesetzlicher Haftungstatbestand ist gegeben, wenn die Gesellschaft bei Liquiditätsproblemen das Prinzip der Gläubigergleichbehandlung verletzt. Die gesetzliche Haftung tritt nicht bei bloß geschuldeten oder nicht bezahlen Steuern ein. Die Haftung ist nur dann gegeben, wenn der Geschäftsführer schuldhaft das Gläubigergleichbehandlungsprinzip verletzt. Diese Gleichbehandlungsvorgabe verlangt…
Abschnitt 2 Entrichtung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags Artikel 89 Aussetzung der Zahlungsfrist bei einem Antrag auf Erlass (Artikel 108 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Die Zollbehörden setzen die Frist für die Entrichtung des der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags aus, bis sie eine…