IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache des Bf. über die Beschwerde vom 13.1.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 14.12.2015 betreffend Zahlungserleichterungen zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache der Bf. über die Beschwerde vom 13.01.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 14.12.2015 betreffend Zahlungserleichterungen zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache des Bf., vertreten durch Hadaier Wirtschaftsprüfung- und Steuerberatung GmbH, Keplerstraße 1, 4910 Ried im Innkreis, gegen den Bescheid des Finanzamtes Kitzbühel Lienz vom 1.12.2015 betreffend Zahlungserleichterungen zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache des Bf., vertreten durch Dr. Obermoser Wirtschaftstreuhand GmbH, St. Johanner Straße 49a, 6370 Kitzbühel, gegen den Bescheid des Finanzamt Kitzbühel Lienz vom 20.08.2015 betreffend Zahlungserleichterungen zu Recht erkannt: Die…
…beantragt wurde, mittlerweile verstrichen ist, ist der Abgabenbehörde zweiter Instanz schon aus diesem Grund eine (rückwirkende) Gewährung der beantragten Stundung verwehrt. Da es schon solcherart an den Voraussetzungen für eine Stundungsbewilligung fehlt, muss auf die zwischen den Verfahrensparteien strittigen Fragen nicht mehr eingegangen werden, weil…
…März 2002 wie angekündigt Berufung eingebracht. Aus Anlass dieses Berufungsverfahrens beantragte der steuerliche Vertreter am 22. März 2002 unmittelbar vor Ablauf der ESt-Stundungsbewilligung auch die Einhebungsaussetzung für die dem Bw. am 18. Dezember 2001 im Gefolge der berufungsbekämpften Grundlagenbescheide angelasteten ESt-Nachforderungen 1998 und…
…und bei solcher Sachverhaltslage auch kein Rechtsanspruch besteht, dass für erst später durch Berufungserhebung strittig gewordene Abgaben bereits schon für die Dauer einer zuvor diesbezüglich aufrecht gewesenen Stundungsbewilligung vorrangig niedrigere Aussetzungszinsen verrechnet werden. Bei fehlender zeitlicher Überlappung einer für denselben Abgabenbetrag gewährten Zahlungserleichterung und bewilligten…
…Berufung eingebracht. Aus Anlass dieses Berufungsverfahrens beantragte der steuerliche Vertreter am 22. März 2002 unmittelbar vor Ablauf der ESt-Stundungsbewilligung auch die Einhebungsaussetzung für die der Bw. im Gefolge der berufungsbekämpften Grundlagenbescheide angelasteten ESt-Nachforderungen 1998 und 1999 von gesamt 28.787,31 €. Im…
…Zahlungserleichterungszeitraum vorgenommene und noch nicht strittige Abgaben betreffende Vorschreibung höherer Stundungszinsen keinesfalls in ihren Rechten verletzt sein können. Dies gilt auch für den Berufungsfall, bei dem die von der Stundungsbewilligung bzw. Stundungszinsenvorschreibung umfassten ESt-Schuldigkeiten erst nach Eintritt des Zahlungsaufschubes gemäß § 212 BAO am 12…
…Bei teilweiser Bewilligung eines Ansuchens sind die Worte "unter Abweisung des Mehrbegehrens" in den Spruch des Bescheides aufzunehmen. Rz 250: Die Stundungsfrist endet mit dem Ablauf des in der Stundungsbewilligung zu bezeichnenden Zahlungstermins. Rz 251: Eine abgabenbezogene Stundung (zB für eine bestimmte Selbstbemessungsabgabe) setzt voraus…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. vom 15. Juli 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes X. vom 11. Juli 2011 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (kurz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Anschrift, über die Beschwerde vom 16. Dezember 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 27. November 2014 betreffend Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens gemäß § 212 BAO zu…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A., Adresse-1, vor dem Insolvenzverfahren vertreten durch Szauer & Partner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, 1030 Wien, Mohsgasse 1/10, vom 10. Dezember 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 12. September 2012 über die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des WV, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 2. Juli 2008 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Michael Ruhdorfer, Rechtsanwalt, 9020 Klagenfurt, Paulitschgasse 17/II, vom 16. Oktober 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Klagenfurt vom 18. September 2006, GZ. 400/90125/138/99, betreffend Stundungszinsen entschieden: Die Beschwerde…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Herrn A., vertreten durch B., vom 12. Februar 2009 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X. vom 14. Jänner 2009, Zl. a., betreffend Ansuchen um Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Gerald Hausar, gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 16. Dezember 2002, GZ. 100/75589/17/2001, betreffend Zahlungserleichterungen, gemäß § 85c ZollR-DG entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der AG, vertreten durch R, vom 3. März 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt, vertreten durch L, vom 1. Februar 2010 betreffend Zahlungserleichterung gemäß § 212 BAO nach der am 28. Juli 2010 in 8018 Graz…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A, in B, vom 11. April 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 4. April 2007 betreffend Ansuchen um Zahlungserleichterung in Form von Stundung gemäß § 212 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch ***Richter R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***Stb***, über die Beschwerde vom 30. Mai 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 27. April 2022, mit dem das Stundungsansuchen vom 29. März 2022 abgewiesen…