…erfasst. Mit Schreiben vom 19.1.2010 wurde ein Antrag auf Erteilung eines Spendenbegünstigungsbescheides beim zuständigen Finanzamt eingebracht. Dem Antrag lagen die Statuten des Vereines vom 19.5.2007, ein Vereinsregisterauszug vom 8.6.2007 sowie die Bestätigung des Wirtschaftsprüfers über die "Prüfung des Vorliegens…
…wendete die "PGmbH und Mitbes." als Einschreiterin ein, dass sie eine Vereinigung sei, deren statutenmäßige Aufgabe ausschließlich die Schaffung von Wohnungseigentum sei und der Geschäftszweck sich ausschließlich auf die Ausübung des Bauträgergewerbes beschränke. Bei der, dem bekämpften Bescheid zu Grunde liegenden Liegenschaft seien bereits sämtliche…
…Reasoning, Knowledge Management und Service Science” ersetzt. In § 13 der ursprünglichen (im beschwerdegegenständlichen Zeitraum gültigen) Statuten ist die Aufbringung der Mittel geregelt: „Die zur Führung des Vereins erforderlichen Mittel werden durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Schenkungen sowie durch sonstige außerordentliche Erträge und Gewinnausschüttungen aus Beteiligungen iSd …
…wenn natürlich auch wirtschaftliche Unternehmen von den Forschungsergebnissen profitieren, liegt eine solche wirtschaftliche Förderung keinesfalls im Fokus der Beschwerdeführerin. Es ist somit sowohl nach den Statuten als auch nach der tatsächlichen Geschäftsführung eine Förderung der Wissenschaft gegeben, womit dem Erfordernis der Förderung der Allgemeinheit in…
…ob der beschwerdeführende Verein im Prüfungszeitraum die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme abgabenrechtlicher Begünstigungen wegen der Verfolgung kirchlicher Zwecke im Sinne der §§ 34 ff BAO erfülle. Im Zuge der Außenprüfung wurden die Statuten des Vereins sowie dessen Bücher und Aufzeichnungen, insbesondere die Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen, geprüft…
…dass die Rechtsgrundlage, an die die Voraussetzungen für die Begünstigungen im Sinne § 34 Abs 1 BAO geknüpft seien, nicht gegeben gewesen seien (Statutenänderung vom 6.4.2016). Die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten an kirchliche, soziale, kulturelle und gemeinnützige Einrichtungen stelle keinen begünstigten Zweck dar. Im eingebrachten…
…Reasoning, Knowledge Management und Service Science” ersetzt. In § 13 der ursprünglichen (im beschwerdegegenständlichen Zeitraum gültigen) Statuten ist die Aufbringung der Mittel geregelt: „Die zur Führung des Vereins erforderlichen Mittel werden durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Schenkungen sowie durch sonstige außerordentliche Erträge und Gewinnausschüttungen aus Beteiligungen iSd …
…wenn natürlich auch wirtschaftliche Unternehmen von den Forschungsergebnissen profitieren, liegt eine solche wirtschaftliche Förderung keinesfalls im Fokus der Beschwerdeführerin. Es ist somit sowohl nach den Statuten als auch nach der tatsächlichen Geschäftsführung eine Förderung der Wissenschaft gegeben, womit dem Erfordernis der Förderung der Allgemeinheit in…
…basiert auf Vereinsstatuten, bei denen es sich nach den Angaben des steuerlichen Vertreters um Musterstatuten handelt, die von der Bundespolizeidirektion Salzburg zur Verfügung gestellt wurden. Die vorgelegten Statuten lauten auszugsweise: ... § 2 Zweck Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die Erhaltung eines…
…vom 13.1.2000, Anzahl der Bogen 1, gestempelt mit S 0, wäre zu stempeln gewesen mit S 180,--, 3 Statuten des Vereines w.o., Anzahl der Bogen 6, gestempelt mit S 0, wäre zu stempeln gewesen mit S 300,--, 1 Berufungsanzeige, Anzahl der Bogen…
…2013 erfolgte. Im Vorlageantrag brachte die BF vor, die Beschwerdevorentscheidung werde damit begründet, dass die BF laut ihren Statuten nicht vorwiegend mit der Schaffung von Wohnraum beschäftigt sei. die ausübung des Bauträgergewerbes diene dazu, Wohnraum zu schaffen, nicht mit Grundstücken zu handeln. Dasselbe gelte für…
…nach dem Vereinsgesetz 1951, deren Gründungsversammlung am 27. Oktober 1996 stattgefunden hatte. Im Februar 1997 wurden der Fragebogen sowie unvollständige Kopien der Statuten des Vereins an das Finanzamt Z gesandt. Dem Fragebogen ist zu entnehmen, dass der Verein keine geschlossene Mitgliederzahl hat, Kranken- und Notfallstransporte…
…die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit iSd §§ 34 bis 37 BAO nicht erfüllen, sei es, dass ihre Statuten keine Gemeinnützigkeitsklausel beinhalten oder sei es, dass für sie die Gemeinnützigkeitsbestimmungen nicht mehr zutreffen, unterliegen den allgemeinen Besteuerungsregeln und sind sohin gem § 1 Abs. 2 Z 1 KStG als…
…grundsätzlich die Statuten jene Person, die zur Vertretung nach außen berufen ist. Dieses Organ ist den Behörden für die gesetzmäßige Tätigkeit des Vereines verantwortlich und letztlich bei schuldhafter Pflichtverletzung nach § 9 BAO haftbar (VwGH 31.1.1986, 85/17/0110). Nach den Statuten des D…
…als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können. Diese Pflicht trifft auch Vertreter von Vereinen. Sie trifft jene Personen, die nach den Statuten zur Vertretung nach außen berufen sind (vgl. zB VwGH 10.9.1998, 96/15/0053…
…nach den Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (§§ 34 ff BAO) verfolgt und die entsprechenden abgabenrechtlichen Begünstigungen in Anspruch nehmen kann. Nach Punkt 2 seiner Statuten hat der berufungswerbende Verein folgenden Vereinszweck: "Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die Förderung und Pflege von Kunst…
…2: Ein Verein im Sinne des §§ 1 Vereinsgesetz 2002 1 Vereinsgesetz 2002(VerG) ist ein freiwilliger, auf Dauer angelegter, mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteter Zusammenschluss von mindestens zwei Personen auf Grund von Statuten, zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zweckes. Er darf nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sein…
…müssen die Zwecke und die Art ihrer Verwirklichung, dh. die ideellen und die materiellen Mittel, so genau bezeichnet werden, dass allein auf Grund einer Einsichtnahme in die Rechtsgrundlage der Körperschaft (Statuten, Satzung, Stiftungsbrief, Gesellschaftsvertrag usw.) geklärt werden kann, ob die Voraussetzungen für abgabenrechtliche Begünstigungen gegeben…
…Bw ua. unter Verweis auf §§ 35 und 38 BAO und die Vereinsrichtlinien ergänzend vorgebracht: "Sowohl aus unseren Statuten als auch aus unserer tatsächlichen Geschäftsführung geht hervor, dass wir dabei nicht nur unsere Mitglieder fördern, sondern dass unsere Tätigkeit sich an die Allgemeinheit wendet. Die Verbreitung…
…c BWAG entfällt die Entrichtung der Bodenwertabgabe für unbebaute Grundstücke, die im Eigentum von Vereinigungen stehen, deren statutenmäßige Aufgabe überwiegend die Schaffung von Wohnungseigentum ist, sowie für unbebaute Grundstücke oder für Anteile an solchen Grundstücken, die durch physische oder juristische Personen von diesen Vereinigungen zum…