12.2. Leistungen für Zwecke des Unternehmens Rz 1901: Eine Leistung wird grundsätzlich an den erbracht, der aus dem schuldrechtlichen Vertragsverhältnis, das dem Leistungsverhältnis zu Grunde liegt, berechtigt oder verpflichtet ist. Wird in der Rechnung ein anderer bezeichnet als der Leistungsempfänger, ist grundsätzlich kein Vorsteuerabzug…
…MwSt-RL gestattet es Mitgliedstaaten, Vorsteuerausschlüsse beizubehalten, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der 6. MwSt-RL in ihrem innerstaatlichem Recht umgesetzt waren ("Stand-Still-Regelung"). Der Anwendung dieses EuGH-Urteils Seeling steht Art. 17 Abs. 6 der 6. MwSt-RL aus folgenden Gründen nicht entgegen…
…MwSt-RL gestattet es Mitgliedstaaten, Vorsteuerausschlüsse beizubehalten, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der 6. MwSt-RL in ihrem innerstaatlichem Recht umgesetzt waren ("Stand-Still-Regelung"). Der Anwendung dieses EuGH-Urteils Seeling steht Art. 17 Abs. 6 der 6. MwSt-RL aus folgenden Gründen nicht entgegen…
…388,18 | 44.149,99 | Zusätzl. Vorsteuerabzug | -42.424,17 | -50.922,15 | Beantragte Festsetzung | -99.812,35 | -6.772,16 Sollte die "Stand-Still-Regelung" bis 31. Dezember 2003 anwendbar sein und der Anwendung des EuGH-Urteiles…
…38 sei eine solche unechte Befreiung mit der 6. MehrwertsteuerRL nicht zu vereinbaren. Das höherrangige Gemeinschaftsrecht genieße Anwendungsvorrang; der volle Vorsteuerabzug stehe somit zu. Die "Stand-Still-Regelung" des Art. 17 Abs. 6 der 6. MehrwertsteuerRL (77/388/EWG) greife im Berufungsfall nicht: Österreich sei…
…von einer Weitergeltung der ,Stand-Still-Regelung' im Sinne des Art. 17 Abs. 6 der 6. EG-RL ausgeht. Ansonsten ist nicht erklärlich, warum er zur Minimierung des fiskalischen Schadens eine - ebenfalls gemeinschaftsrechtlich bedenkliche - Regelung einführt, wenn doch die bisherige Regelung dem Gemeinschaftsrecht entsprochen haben…
…von einer Weitergeltung der ,Stand-Still-Regelung' im Sinne des Art. 17 Abs. 6 der 6. EG - RL ausgeht. Ansonsten ist nicht erklärlich, warum er zur Minimierung des fiskalischen Schadens eine - ebenfalls gemeinschaftsrechtlich bedenkliche - Regelung einführt, wenn doch die bisherige Regelung dem Gemeinschaftsrecht entsprochen haben…
…zugeordnet werden, ab 2000 erfolge die Zuordnung von Gesetzes wegen. Mit der Neuregelung durch das AbgÄG 1997 sei auch die "Stand-Still-Regelung" durchbrochen worden. Zudem wären auch Verwaltungsakte und Verwaltungspraktiken unter den Begriff "innerstaatliche Vorschriften" zu subsumieren (EuGH vom 8.1.2002, Rs C…
…Sechsten Richtlinie vorgesehene Regelung über die Beibehaltung der innerstaatlichen Ausschlüsse vom Vorsteuerabzug wurden vom Europäischen Gerichtshof und der Europäischen Kommission als "Stand-still-Klausel" angesehen, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, bis zum Erlass einer gemeinschaftlichen Regelung durch den Rat alle nationalrechtlichen Regelungen über den Ausschluss…
…der Richtlinie enthalte eine "Stand-still"-Klausel, die die Beibehaltung der innerstaatlichen Ausschlusstatbestände vom Vorsteuerabzugsrecht vorsehe, die vor dem Inkrafttreten der Richtlinie in Geltung gestanden seien. Mit dieser Bestimmung sollten die Mitgliedstaaten ermächtigt werden, bis zum Erlass der gemeinschaftsrechtlichen Regelung der Tatbestände des Ausschlusses vom…
…der Richtlinie enthalte eine "Stand-still"-Klausel, die die Beibehaltung der innerstaatlichen Ausschlusstatbestände vom Vorsteuerabzugsrecht vorsehe, die vor dem Inkrafttreten der Richtlinie in Geltung gestanden seien. Mit dieser Bestimmung sollten die Mitgliedstaaten ermächtigt werden, bis zum Erlass der gemeinschaftsrechtlichen Regelung der Tatbestände des Ausschlusses vom…
…der Richtlinie enthalte eine "Stand-still"-Klausel, die die Beibehaltung der innerstaatlichen Ausschlusstatbestände vom Vorsteuerabzugsrecht vorsehe, die vor dem Inkrafttreten der Richtlinie in Geltung gestanden seien. Mit dieser Bestimmung sollten die Mitgliedstaaten ermächtigt werden, bis zum Erlass der gemeinschaftsrechtlichen Regelung der Tatbestände des Ausschlusses vom…
…Direktinvestitionen zulässig sind, soweit die betreffenden nationalen Regelungen bereits zum 31.12.1993 bestanden haben (Stand-Still-Klausel). Den Begriff der "Direktinvestition" leitete der EUGH aus der Nomenklatur für den Kapitalverkehr in Anhang I der Richtlinie 88/361/EWG des Rates vom 24. Juni 1988…
…RL) eine Regelung getroffen hat, die - isoliert betrachtet - nach dem Gemeinschaftsrecht (in der durch das Urteil Seeling getroffenen Auslegung des Art. 13 Teil B Buchstabe b der 6. EG-RL) einen Vorsteuerabzug zulässt? Falls diese verneint wird: Kann es die auf die "Stand-still-Klausel…
…welche auf die betroffene Regelung anwendbar wäre, sei nicht ersichtlich. Als gelindestes Mittel zur Beseitigung der Unionsrechtswidrigkeit wäre der Vorsteuerabzug für sämtliche ZEV zu gewähren, um einen Verstoß gegen die sog. Stand-Still-Klausel zu vermeiden. d) Auf Basis der oben angeführten Gründe werde die…
…der Richtlinie enthalte eine "Stand-still" Klausel, die die Beibehaltung der innerstaatlichen Ausschlusstatbestände vom Vorsteuerabzug vorsehe, die vor dem Inkrafttreten der Richtlinie in Geltung gestanden seien. Mit dieser Bestimmung sollten die Mitgliedstaaten ermächtigt werden, bis zum Erlass der gemeinschaftsrechtlichen Regelung der Tatbestände des Ausschlusses vom…
…des Vorsteuerabzuges), doch durch die Änderung in der Gesetzestechnik, die nicht zu einer Ausweitung des Vorsteuerabzuges führe (gemeint wohl: Ausweitung des Vorsteuerausschlusses), komme es aber zu einer unzulässigen Abweichung von der stand-still-Klausel, wonach Mitgliedstaaten bis auf weiteres berechtigt seien, Vorsteuerausschlüsse beizubehalten, die zum…
…diese Regelungstechnik nicht richtlinienkonform war und für sich allein (ohne Bedachtnahme auf Art. 17 Abs. 6 der 6. MwSt-RL) den Vorsteuerausschluss nicht bewirken konnte, sei erst durch das EuGH-Urteil Seeling erkannt worden. Fraglich sei, ob dieser Umstand in Bezug auf die "Stand-still…
…RL) eine Regelung getroffen hat, die - isoliert betrachtet - nach dem Gemeinschaftsrecht (in der durch das Urteil < . Seeling getroffenen Auslegung des Art. 13 Teil B Buchstabe b der 6. RL) einen Vorsteuerabzug zulässt? Falls diese verneint wird: Kann es die auf die "Stand-still-Klausel…
…damit Steuerpflichtige in Fällen, in denen ihrer unternehmerischen Tätigkeit zugeordnete Grundstücke nicht ausschließlich für die Zwecke dieser Tätigkeit Verwendung finden, gleich behandelt werden". Die bis 31. Dezember 2010 auf die Stand-Still-Klausel (vorerst des Art. 17 Abs. 6 der 6. MwSt-RL) gestützte "Versteinerung…