…zu berücksichtigen. Hiebei handelt es sich zweifellos um Kosten der Heilbehandlung. Bezüglich der Aufwendungen für Nahrungsergänzungsmittel (Ginsana Tonic) iHv. € 113,40 wird festgestellt, dass Aufwendungen für Stärkungsmittel generell zu den nichtabzugsfähigen Aufwendungen gemäß § 20 Abs. 1 Zi 1 und 2 EStG 1988 zählen, die…
…Aus den vorgelegten Apothekenrechnungen ist erkennbar, dass neben verschriebenen Heilmitteln (Rezeptgebühren) und homöopathischen Präperaten auch nicht abzugsfähige Kosmetika (Deo, Lipstick, Hautlotion, Lippenpflegen After Sun Lotion, Sonnenschutz, Haut- und Aufbaucreme), Stärkungsmittel (Adler Ortho, Stutenmilchkapseln. Schüsslersalze, Labo Life Arthrosemittel) vorbeugende Mittel (Metavirulent, Propolis, Ätherische Öle, Speisesoda, Bachblüten…
…diesem Verfahren geltend gemachten Nahrungsergänzungsmitteln bei einer Dauererkrankung (Multiple Skelerose) die Abzugsfähigkeit ua. wegen fehlender Außergewöhnlichkeit ab. Im dort strittigen Verfahren waren für die begehrten Aufwendungen für Stärkungsmittel (z.T. nachträglich ausgestellte) ärztliche Empfehlungen vorgelegt worden, die Abzugsfähigkeit jedoch dennoch als nicht gegeben erachtet worden…
…als außergewöhnliche Belastung nicht zum steuerlichen Abzug zugelassen werden können (Allergikerschminke, diverse Salben ohne Angaben). Nicht von der Abzugsfähigkeit erfasst sind weiters Aufwendungen zur Erhaltung der Gesundheit, für Stärkungsmittel und Nahrungsergänzungen (vgl. UFS vom 9.5.2008, RV/0956-G/07) sowie zur Vorbeugung (vgl…
…dieser Krankheit stehe und dass die Behandlung eine taugliche Maßnahme zur Linderung oder Heilung der Krankheit darstelle. Nicht als außergewöhnliche Belastung einzustufen seien Aufwendungen für die Erhaltung der Gesundheit, für Stärkungsmittel und zur Nahrungsergänzung, es sei denn diese seien medizinisch indiziert. Kosten für alternativmedizinische Behandlungen…
…Berücksichtigung als Heilbehandlung nicht möglich sei. Im Jahr 2010 kürzte das Finanzamt die abzugsfähigen Aufwendungen um 1.255,36 Euro für Teilkörpermassagen, Abos des Gesundheitszentrums, Stärkungsmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Mittel zur Muskelentspannung und Energieaktivierung sowie um Hustentropfen auf 161,42 Euro. Begründend führte das Finanzamt dazu an…
…einhelliger Rechtsmeinung nicht abzugsfähig sind, unerlässlich (Doralt, EStG 11 , § 34 Rz 78 "Krankheitskosten"). Zu derartigen (nicht abzugsfähigen) allgemeinen Gesundheitsvorsorgemaßnahmen zählen Aufwendungen für Stärkungsmittel, Vitaminpräparate, Nahrungsergänzungsmittel oder Körperpflegeprodukte, außer die Verwendung ist im Einzelfall medizinisch indiziert, was der/die Steuerpflichtige nachzuweisen hat. Eine ärztliche Verschreibung ist…
…dem Kauf der Produkte vom Arzt verordnet werden, eine Empfehlung oder nachträgliche Bestätigung reiche für die Anerkennung nicht aus. Aufwendungen für Vitaminpräparate, Stärkungsmittel, etc. dienten zudem dem allgemeinen Körperbefinden und stünden nicht mit einer bestimmten Krankheit in Verbindung. Eine Anerkennung als außergewöhnliche Belastung ohne Abzug…
…wofür sie bezahlt worden seien. Auch Medikamente und Präparate, die dem allgemeinen Gesundheitszustand dienten (wie Vitamine, Stärkungsmittel, Tee, Hustensaft) stünden nicht mit der Behinderung im Zusammenhang. Von den Kosten für Krankenhaus- und Rehabilitationsaufenthalten sei pro Tag eine Haushaltsersparnis von € 5,23 abzuziehen gewesen. Mit…
…In der Begründung hiezu wird ausgeführt, dass von den geltend gemachten Krankheitskosten das Bundespflegegeld in Abzug gebracht worden sei. Die geltend gemachten Aufwendungen für Stärkungsmittel, Nahrungsergänzungsmittel bzw. Vitaminpräparate in Höhe von 554,51 € stellten keine Kosten der Heilbehandlung dar und könnten daher nicht als…
…die Kostentragung nicht nachgewiesen wurde. Über Anfrage des Unabhängigen Finanzsenates wurde vom St. V. Heim schriftlich bestätigt, dass folgende Leistungen, wie Toilettenartikel, Friseur, Einreibungen, Fußpflege, Salben, Stärkungsmittel, Rezeptgebühren, Sondergetränke, Rauchwaren, Uhr/Radio-Batterien, Hörapparat-Batterien, anteilige Km-Fahrtkostenpauschale bei Tagsausflügen, sowie Einkaufsfahrten, Eis, Kuchen, Kaffee…
…in Scheiben geschnittene Wurzeln oder Teile davon, ausgenommen aus solchen hergestellte Teile oder Erzeugnisse wie Pulver, Pillen, Extrakte, Stärkungsmittel, Tees und Konditorwaren. #4Bezeichnet alle Teile und Erzeugnisse, ausgenommen: a)Samen (einschließlich Samenkapseln von Orchidaceae), Sporen und Pollen (einschließlich Pollinien). Die Ausnahme gilt nicht für Samen…
…zur Fußpflege; BFG 23.2.2021, RV/7100185/2021, zu Nagelpflegeprodukten). Keine außergewöhnlichen Belastungen sind weiters Aufwendungen für die Erhaltung der Gesundheit, für Stärkungsmittel und zur Nahrungsergänzung, zur Vorbeugung (VwGH 24.6.2004, 2001/15/0109), für Schutzimpfungen sowie Ausgaben, die nur mittelbar mit einer…
…nachweislich notwendig sind. Mangels Zwangsläufigkeit als außergewöhnliche Belastung (auch bei ärztlicher Verordnung) nicht zu berücksichtigen sind daher generell Aufwendungen zur Erhaltung der Gesundheit bzw Vorbeugung gegen Krankheiten oder zur Steigerung des Wohlbefindens, etwa durch Stärkungsmittel, Vitaminpräparate oder Nahrungsergänzungsmittel. Soweit die medizinische Notwendigkeit hinreichend erwiesen ist…
…Belastung (vgl. VwGH 10.02.2016, 2013/15/0254, 0255). Nicht abzugsfähig sind daher Aufwendungen für medizinisch nicht indizierte Behandlungen, Aufwendungen für die Vorbeugung von Krankheiten sowie für die Erhaltung der Gesundheit, wie etwa Stärkungsmittel und zur Nahrungsergänzung etc. (vgl. dazu auch Jakom/Peyerl, EStG, §…
…Therapie, etc. Nicht abzugsfähig sind daher Aufwendungen für medizinisch nicht indizierte Behandlungen, Aufwendungen für die Vorbeugung vor Krankheiten sowie für die Erhaltung der Gesundheit, wie etwa für Stärkungsmittel und zur Nahrungsergänzung (es sei denn, sie sind medizinisch indiziert), für zahnmedizinische Prophylaxe, für prophylaktische Schutzimpfungen, etc…
…Fortschreiten einer Beeinträchtigung oder Behinderung zu vermeiden (VwGH 23.5.1996, 95/15/0018). Keine außergewöhnlichen Belastungen sind beispielsweise Aufwendungen für die Erhaltung der Gesundheit, für Stärkungsmittel und zur Nahrungsergänzung (UFS 24.5.2011, RV/0462-L/11; es sei denn, sie sind medizinisch indiziert)…
…Therapie, etc. Nicht abzugsfähig sind daher Aufwendungen für medizinisch nicht indizierte Behandlungen, Aufwendungen für die Vorbeugung vor Krankheiten sowie für die Erhaltung der Gesundheit, wie etwa für Stärkungsmittel und zur Nahrungsergänzung (es sei denn, sie sind medizinisch indiziert), für zahnmedizinische Prophylaxe, für prophylaktische Schutzimpfungen, etc…
…Therapie, etc. Nicht abzugsfähig sind daher Aufwendungen für medizinisch nicht indizierte Behandlungen, Aufwendungen für die Vorbeugung vor Krankheiten sowie für die Erhaltung der Gesundheit, wie etwa für Stärkungsmittel und zur Nahrungsergänzung (es sei denn, sie sind medizinisch indiziert), für zahnmedizinische Prophylaxe, für prophylaktische Schutzimpfungen, etc…
…abzugsfähig sind daher - mangels unmittelbarer Verbindung zwischen den Aufwendungen und einer Krankheit - etwa Aufwendungen für die Vorbeugung vor Krankheiten sowie für die Erhaltung der Gesundheit, weiters für Verhütungsmittel, für Stärkungsmittel und zur Nahrungsergänzung, auch Kosten für eine Verjüngungskur, für eine Frischzellenbehandlung sowie für Schönheitsoperationen (vgl…