…der vorliegenden Unterlagen kann unbestritten davon ausgegangen werden, dass die Kinder des Bw seit Jahren und erwiesenermaßen auch im strittigen Zeitraum (November 2004 bis lfd) an einer türkischen Universität studieren. Sie haben seit Jahren und daher auch im strittigen Zeitraum ununterbrochen ihren ständigen Aufenthalt in…
…Wirtschaftsraumes nach Maßgabe der gemeinschaftsrechtlichen (nunmehr: unionsrechtlichen) Bestimmungen dem ständigen Aufenthalt eines Kindes in Österreich gleichzuhalten ist. Die Anwendbarkeit des § 5 Abs 3 wird somit im Wesentlichen auf Aufenthalte in sogenannten "Drittstaaten" eingeschränkt (vgl hiezu Kuprian, "Kein Familienbeihilfenanspruch bei Ausbildung eines Kindes in einem Drittland…
…ist auch eine Anwesenheit der Kinder in Österreich durch den Beginn des Kindergartenbesuches nachgewiesen worden. Die Arztbesuche der Kinder des Bf. im Inland (z.B. am 17.10.2022 und am 19.04.2023) unterbrechen den ständigen Aufenthalt der Kinder des Bf. in ***Drittstaat*** nicht…
…Kindes in den USA erklärte der Bf. selbst das gesamte Schuljahr 2014/2015. Durch diese Ausbildung in den USA hatte das Kind im hier maßgeblichen Zeitraum "ab September 2014" bis zur Rückkehr nach Österreich im Juni 2015 seinen ständigen Aufenthalt in einem Drittstaat, wodurch der…
…seit 31.12.2020 kein Mitgliedstaat der Europäischen Union mehr ("BREXIT-Abkommen"). § 53 Abs. 1 FLAG 1967 ist seit dem 31.12.2020 nicht mehr auf Aufenthalte im Vereinigten Königreich anwendbar. Bei einem ständigen Aufenthalt des Kindes in einem Drittstaat besteht demnach kein Anspruch auf…
…ständigen Aufenthaltes der Kinder in Russland und somit aus der Sicht der EU-Mitgliedsstaaten in einem Drittstaat ist festzuhalten, dass für den Zeitraum September 2013 bis Juni 2015 zwei Bestätigungen vorgelegt worden sind, aus denen ersichtlich war, dass sich die Kinder von Frau ***2*** in…
…Wirtschaftsraumes nach Maßgabe der gemeinschaftsrechtlichen (nunmehr: unionsrechtlichen) Bestimmungen dem ständigen Aufenthalt eines Kindes in Österreich gleichzuhalten ist. Die Anwendbarkeit des § 5 Abs 3 wird somit im Wesentlichen auf Aufenthalte in sogenannten "Drittstaaten" eingeschränkt (vgl hiezu Kuprian, "Kein Familienbeihilfenanspruch bei Ausbildung eines Kindes in einem Drittland…
…Jahr begrenzte Forschungstätigkeit in einem Drittstaat ausgeübt und wird dieser Elternteil von seiner gesamten Familie dorthin begleitet, verlagert sich für diesen Zeitraum nicht nur der Mittelpunkt der Lebensinteressen (§ 2 Abs 8 FLAG), sondern es liegt auch ein ständiger Aufenthalt der Kinder in diesem Drittstaat vor …
…und C. in der Türkei, und damit in einem Drittstaat (Nicht-EU-/Nicht-EWR-Land bzw. der Schweiz), über einen Zeitraum von mehr als zweieinhalb Jahre erstreckte, hatten die drei Kinder - entsprechend der obigen Ausführungen - in dieser Zeit ihren ständigen Aufenthalt in diesem Land, weshalb…
…wodurch der ständige Aufenthalt des Kindes im Ausland nicht unterbrochen wird (vgl die einen mehrjährigen Schulbesuch im Ausland betreffenden Erkenntnisse des VwGH vom 2.6.2004, Zl. 2001/13/0160 und vom 28.11.2002, Zl. 2002/13/0079). Zum Aufenthalt von Kindern im Ausland…
…Kinder im hier maßgeblichen Zeitraum ihren ständigen Aufenthalt in einem Drittstaat, wodurch der im § 5 Abs 3 FLAG 1967 normierte Ausschlussgrund für eine Beihilfengewährung für diesen Zeitraum vorliegt (BFG 3.1.2019, RV/5101253/2015; BFG 31.3.2019, RV/7101328/2016). Das Verbringen der…
…auch nicht den gewöhnlichen Aufenthalt (vgl. VwGH 15.11.2005, 2002/14/0103). Das bloße Verbringen der Ferien in Österreich bzw. fallweise kurze Besuche in Österreich während des Schuljahres sind jeweils als vorübergehende Abwesenheit zu beurteilen, wodurch ein ständiger Aufenthalt des Kindes im Ausland nicht…
…1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 in Verbindung mit § 33 Abs. 3 Einkommensteuergesetz 1988 zurückzuzahlen. … Begründung: Gemäß § 5 Abs. 3 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Der Aufenthalt eines Kindes im Ausland (Drittstaat) zu Studienzwecken ist…
…monatiger Aufenthalt eines Kindes in einem Drittstaat wird vom VwGH immer als ständiger Aufenthalt im Ausland beurteilt. Im Zeitraum des Auslandsstudiums steht gem. § 5 Abs. 3 FLAG 1967 keine österr. Familienbeihilfe zu. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Im Juni 2024 schloss der im…
…nicht den gewöhnlichen Aufenthalt (vgl. VwGH 15.11.2005, 2002/14/0103). Das bloße Verbringen der Ferien in Österreich bzw. die jeweils einwöchigen Aufenthalte in Österreich im ersten Halbjahr 2013 sind jeweils als vorübergehende Abwesenheit zu beurteilen, wodurch ein ständiger Aufenthalt der Kinder im Ausland…
…Kind1*** aufgrund seines Aufenthaltes in den USA ein Anspruch auf Familienbeihilfe bestand. Die USA sind weder Mitglied der Europäischen Union noch des Europäischen Wirtschaftsraumes. Ein Staatsvertrag, welcher für den gegenständlichen Zeitraum einen Anspruch auf Familienbeihilfe für sich ständig in den USA aufhaltende Kinder vorgesehen hätte…
…ein ständiger Aufenthalt der Kinder in diesem Drittstaat vor (vgl. UFS 27. 04. 2011, RV/0360-I/10). Wird vom Bf selbst als Dauer des High-School-Besuchs des Kindes in den USA das gesamte Schuljahr 2014/2015 erklärt, hatte durch diese Ausbildung in den…
…einem ständigen Aufenthalt im Ausland aus. Im Erkenntnis vom 20.06.2000, 98/15/0169 wurde ein einjähriger Auslandsaufenthalt zum Zwecke des Schulbesuches und im Erkenntnis vom 20.10.1993, 91/13/0175, ein zweijähriger Aufenthalt der Kinder (in den USA) als ständiger Aufenthalt im…
…D als sie in Indien die lSPS besuchte max drei Tage im Drittstaat. Bzw. war der tatsächliche Aufenthalt in Österreich und somit auch der ständige Aufenthalt 2. Ein Studium in einem Drittland, in dem man in einem Studentenheim verweilt und welterhin in Österreich wohnt und…
…Herbst 2022 an der Vanderbilt University, USA. **Kind2** studiert seit 30. Sept. 2023 am Imperial College London. Es handelt sich hier um mehrjährige Berufsausbildungen in einem Drittstaat. Ein mehrjähriger Aufenthalt eines Kindes in einem Drittstaat wird vom VwGH immer als ständiger Aufenthalt im Ausland beurteilt…